Dieses Urteil fand ich heute....und über den konkreten Fall hinaus gibt es einige Ansätze der Betrachtung, wie das ist, wenn man möchte, dass die eigene Bank eine getätigte Überweisung noch rechtzeitig "storniert". Da ich bisher wenig bis nichts konkretes in Form von Urteilen dazu sah, mag auch das Urteil eines "nur" AG dafür zur Zeit interessant genug sein.
Es geht ausführlich ein auf einige Punkte:
_ Die Unwiderrufbarkeit von Überweisungsaufträgen bzw der (noch) Widerruflichkeit
_ dem Thema "Anfechtung" in diesem Zusammenhang
_ die manchmal extrem kurzen Zeitfenster
_ die Mithilfepflicht der Bank und wo die Beweislast liegt, dafür, "dass man noch was hätte machen können"
openjur.de/u/761967.html
Es geht ausführlich ein auf einige Punkte:
_ Die Unwiderrufbarkeit von Überweisungsaufträgen bzw der (noch) Widerruflichkeit
_ dem Thema "Anfechtung" in diesem Zusammenhang
_ die manchmal extrem kurzen Zeitfenster
_ die Mithilfepflicht der Bank und wo die Beweislast liegt, dafür, "dass man noch was hätte machen können"
openjur.de/u/761967.html