Transportschaden durch DHL

    • Transportschaden durch DHL

      hallo Leute
      Ich habe einem Ebay-Käufer eine Holzkiste geschickt, in einem Karton verpackt und nun die Meldung erhalten, dass die Kiste beschädigt ankam.
      Es war ein versicherter Versand, da als Paket.
      Der Kunde hat sich gemeldet mit folgenden Mailtext:
      <<<
      die
      Holzkiste ist angekommen, jedoch wahrscheinlich durch den Transport
      stark in Mitleidenschaft gezogen. Die Verpackung hat die Kiste nicht
      ausreichend vor den Transportbeanspruchen geschützt. An 3 Ecken ist die
      Kiste auseinandergeleimt. Eine Stirnseite ist dabei sogar gerissen.
      Ein besserer Schutz der Ware, z.B. eine Noppenfolie oder Schutz der Ecken wäre vielleicht ganz gut gewesen.

      Auf
      Grund dieser Mängel müssen wir noch einige Arbeit in die Kiste
      investieren. Ist hier ein Preisnachlass verhandelbar, denn das
      gelieferte Produkt befindet sich leider nicht (mehr) in einem guten
      Zustand.
      [Blockierte Grafik: http://i.ebayimg.com/00/s/MTE5NVgxNjAw/z/BSMAAOSwPhdVAKsg/$_0.JPG] <<<<<<<<
      Meine Frage wäre: Ich habe einem seriösen Transportunternehmen die Ware übergeben. Quittung vorhanden. Meine Anzeige habe ich leider bereits gelöscht. Die Einstellungen beim Verkauf waren Standard.
      Muss ich dem Käufer eine Preisminderung einräumen?
      Wenn ich bei DHL reklamiere, kommt garantiert die Retourkutsche "sie haben nicht ordnungsgemäss verpackt"
      Danke für einen Hinweis
    • nouvaleur schrieb:

      Muss ich dem Käufer eine Preisminderung einräumen?


      das liegt ja wohl nahe, denn wie du selbst einsiehst:


      nouvaleur schrieb:

      Wenn ich bei DHL reklamiere, kommt garantiert die Retourkutsche "sie haben nicht ordnungsgemäss verpackt"


      Von einer netteren Bewertung je nach deinem Entgegenkommen mal ganz abgesehen
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Der Kunde hat erstmal nichts gefordert, sondern nett nachgefragt.

      Mein Rat wäre in gleichen freundlichen Tonfall nachzufragen, wieviel Nachlass der Käufer
      für angemessen hält.


      Zu deiner Frage aber:

      nouvaleur schrieb:



      Muss ich dem Käufer eine Preisminderung einräumen?

      Nein das musst du nicht - es ist ein Mangel - also könnte der Käufer zwischen Nachbesserung oder Neulieferung wählen.

      Nachbesserung:
      Du kannst auch die Kiste auf deine Kosten sich zurückschicken lassen, dann selbst
      reparieren und wieder auf deine Kosten die Kiste dem Käufer zurückschicken.

      Neulieferung:
      Du besorgst eine Kiste, die der Beschreibung entspricht. Du übernimmst alle Versandkosten, die entstehen. Der Käufer
      kriegt die neue Kiste und du die alte.

      Wenn es nicht klappt dann kann der Käufer auch von dem Vertrag zurücktreten. Oder eben Minderung verlangen.


      Wie du siehst ist es sehr wahrscheinlich am kostengünstigsten den Käufer die Reparaturen ausführen zu lassen.
      Der Preisnachlass wird für dich billiger.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • danke erst mal

      ich verstehe nur eines nicht: ich habe einen versicherten Versand veranlasst. Die DHL kennt die Verpackung nicht, kann daher auch nicht einfach falsche Verpackung unterstellen. Der Schaden ist offenbar eingetreten durch Einwirkung roher Gewalt, zufallsbedingt beim Transport, vorher war er nicht vorhanden. Wieso kann ich nicht die Versicherung der DHL in Anspruch nehmen und den Käufer solange vertrösten?

      Ein Verschulden meinerseits sehe ich nicht. Wellpappe, wie er meinte, hätte den Schaden unter diesen Umständen nicht abgehalten.

      gruss

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nouvaleur ()

    • nouvaleur schrieb:


      Ein Verschulden meinerseits sehe ich nicht. Wellpappe, wie er meinte, hätte den Schaden unter diesen Umständen nicht abgehalten.


      Wieso schreibst du dann so etwas ??!

      nouvaleur schrieb:



      Wenn ich bei DHL reklamiere, kommt garantiert die Retourkutsche "sie haben nicht ordnungsgemäss verpackt"

      Diese Aussage impliziert nicht korrekte Verpackung.

      Wenn du dir sicher bist gut verpackt zu haben, dann stelle den Antrag bei DHL.

      dhl.de/content/dam/dhlde/kampa…ungsbroschuere-092013.pdf


      Es gibt nur zwei Möglichkeiten:

      1. Du hast korrekt verpackt - dann haftet DHL
      2. Du hast nicht korrekt verpackt - dann haftest du für Mängel.
      ___________________________________________________________________________________
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    • mein scheinbarer Widerspruch war so gemeint, dass ich befürchte, DHL wendet das routinemässig ein, um einen Leistungsanspruch abzuwehren. Hört man immer wieder.
      Wie soll denn jetzt überhaupt noch die Hinlänglichkeit oder Mangelhaftigkeit der Verpackung festgestellt werden, wenn der Empfänger den Karton vernichtet hat, auch weil er z.b. schon völlig ramponiert ankam. Muss ich beweisen, dass ich ausreichend verpackt habe? Das kann ich nicht mehr. Wenn es DHL behauptet, muss er es auch beweisen. wie soll das gehen? Fotografieren die alles?
    • nouvaleur schrieb:

      auch weil er z.b. schon völlig ramponiert ankam.


      Tja, dann wirds spannend. Wenn der Karton nur "ramponiert" war, braucht der Käufer nicht zu reklamieren, war dagegen schon an der äußeren Verpackung die Beschädigung des Inhalts zu erkennen...?

      Dann hätte der einen Transportschaden anmelden können, müssen...

      dhl.de/de/paket/geschaeftskund…se/verpackungsregeln.html
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    • jetzt muss ich mal fragen: wer muss eigentlich reklamieren? Ich bin doch Vertragspartner der Dhl, da ich beauftragt habe.
      Wenn nun das ganze beschädigt ankam, muss der Empfänger den Schaden bei dhl geltend machen? Dann hätte er doch den Reklamationsaufwand zu treiben und nicht ich? Muss leider so dumm fragen, da mir so ein Fall nicht unterkam.
      danke für eure Mühe
    • Wie gesagt, bei einem offensichtlichen Transportschaden, hätte der Empfänger das reklamieren müssen,

      aber bei einem verdeckten Schaden IM Paket, durch mangelhafte Verpackung kann er das ja nicht sofort, da ist es ja natürlich, dass er Rücksprache mit dir, dem Verkäufer hält, wenn ihm beim Auspacken deutlich wird, dass die Verpackung nicht reichte, denn da haftet ja auch DHL nicht. dhl.de/de/paket/hilfe-kundense…formular.html#beauftragen

      Hinweis:

      Sie haben die Möglichkeit innerhalb von 7 Tagen nach der Zustellung Ihrer Sendung den Schaden gegenüber Deutsche Post DHL Group anzuzeigen.
      Bitte beachten Sie bei internationalen Sendungen:

      Schadensanzeigen können Sie nur für empfangene Pakete aufgeben. Sollte ein von Ihnen versendetes Paket beschädigt sein, muss der Empfänger im Ausland den Schaden bei seiner nationalen Postgesellschaft anzeigen.
      Hinweis zu Päckchen:

      Bei dem kostengünstigen Produkt Päckchen handelt es sich - im Vergleich zu einem Paket - um eine Versandart, bei der weder Einlieferung, Beförderung noch Auslieferung dokumentiert werden. Deshalb ist beim Päckchen laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung für Verlust, Beschädigung etc. ausgeschlossen.

      PDF Download Schadensanzeige


      versuchen könnte der das vielleicht noch? Zeitlich meine ich. Aber vielleicht hat er ja auch noch Fotos von der mangelhaften Verpackung, die dich bei einiger Überlegung überzeugen?

      Nach deiner Schilderung ist dir doch klar, dass die Verpackung für Stürze aus 80 cm Höhe nicht geeignet war, oder?
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    • ich habe einen normalen Karton verwendet (Flachpappe) und alles mit Klebeband umwickelt in mehreren Bahnen längs und quer.
      Der Inhalt ist kein zerbrechliches Gut, sondern ein massiver Körper. Was soll es daher heissen, dass ein Sturz aus 80 cm vertragen werden muss. Natürlich kann er das vertragen, warum nicht? Der verklebte Karton fällt dadurch nicht auseinander. Wenn jedoch hohe Lasten einwirken und das wohl auch noch stossartig, kann die Kiste im innern Schaden nehmen, wie geschehen.
      ich kann nicht erkennen wie ich das mit noch mehr Pappe hätte verhindern sollen, ohne hohe Wandstärken.
      Also, ich habe ihm 10 Euro angeboten mit einer Anleitung, wie er oder ein Freund oder Nachbar das ganz leicht mit Holzleim und Schraubzwinge reparieren kann. bin gespannt, wie er das findet. habe auch gesagt, dass ich ansonsten den Schadensfall melden will, bzw. ihn dazu auffordere, das zu tun.
      bis bald

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nouvaleur ()

    • Du hast also einen Hohlkörper gewissermaßen einfach mit ein wenig Pappe und Klebeband umwickelt und denkst, daß das reicht? ;(

      Nein, das reicht ganz gewiß nicht. Jeder Stoß, jedes Verkanten - nein, Pakete fahren nicht hübsch gleichmäßig über Förderbänder, da gehts durchaus mal abwärts - wirkt DIREKT auf diese Kiste. Einmal ein wenig auf die Ecke gefallen - dafür reichen auch weniger als 80 cm - und *zack* bricht da was.

      Hättest Du die Kiste aus Bauchhöhe auf eine Seite fallen lassen? Sicher nicht, weil klar ist, daß dabei was kaputt gehen kann. Ein wenig Pappe rundum schützt davor ganz sicher nicht.

      Ein deutlich größerer Karton als die Kiste selbst, dazu an jeder Ecke Styroporblöcke, unten, oben und seitlich jeweils mit Flocken gefüllt, so hätte ich das verpackt.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • Dhl versteckt die verschiedenen Teile ihrer Verpackungsrichtlininien, Tipps, Vorschriften, die 80 cm sind zwar Urban Legend, hab ich aber nicht gefunden bei DHL

      aber ich hatte ja schon einen Link zur Verpackung gesetzt,

      dort

      steht unter anderem: dhl.de/de/express/versenden/ve…verpackung-sendungen.html

      Eine angemessene Innenverpackung ist genauso wichtig wie eine gute Außenverpackung. Die Innenverpackung polstert, fixiert das Produkt und sorgt für Abstand zwischen den einzelnen Inhalten und der Außenverpackung.
      Wichtig ist, dass druck- und bruchempfindliches Versandmaterial nie unmittelbar an der Außenverpackung [...] anliegt.
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    • Da muss ich @Kerstin recht geben. So eine Verpackung war nicht ausreichend.
      Eben diese Stoßschäden (Kiste auseinandergeleimt etc.) führen eben zu den Mängeln,
      auf die dich der Käufer hingewiesen hat.

      Es müssen nicht mal 80 cm sein. Es reicht schon ein unglücklicher Stoß auf eine Kante
      und schon entsteht ein Schaden.
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