Bestellen Sie schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder über Internet

    • Bestellen Sie schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder über Internet

      Bestellen Sie schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder über Internet Waren, steht Ihnen grundsätzlich ein 2-wöchiges Widerrufsrecht zu (vgl. dazu Beitrag zum Versandhandel). Allerdings ist bei bestimmten Fernabsatzverträgen das Widerrufsrecht ausgeschlossen, beispielsweise wenn Sie individuell angefertigte Waren bestellen. Von diesem Grundsatz macht der Bundesgerichtshof nun eine Ausnahme:

      Ein Kunde hatte bei einem Versandhändler ein Notebook bestellt. Dieser bot an, die Computer mit bestimmten Prozessoren oder Speichermedien individuell auszustatten. Nach der Lieferung widerrief der Kunde den Vertrag und forderte den bereits bezahlten Kaufpreis gegen Rückgabe des Notebooks zurück. Der Versandhändler berief sich auf den Ausschluss des Widerrufsrechts. Das Notebook sei nach Kundenwunsch ausgestattet und konfiguriert worden (§ 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB).

      Das beurteilte der BGH in letzter Instanz anders. Es liegt kein Ausschlussgrund vor, wenn die Ware aus Standardbauteilen zusammengefügt wird. Diese können mit verhältnismäßig geringem Aufwand wieder getrennt werden, ohne dass die Substanz oder Funktionsfähigkeit der Bauteile beeinträchtigt wird so wie bei einem Notebook. BGH, Urteil v. 2.4.2003, Az. VIII ZR 295/01