Ein Kunde bestellte eine Jacke im Wert von € 80,00 bei einem Versandhaus und schickte sie innerhalb

    • Ein Kunde bestellte eine Jacke im Wert von € 80,00 bei einem Versandhaus und schickte sie innerhalb

      Ein Kunde bestellte eine Jacke im Wert von € 80,00 bei einem Versandhaus und schickte sie innerhalb von zwei Wochen wieder zurück. Der Händler erstattete den bereits bezahlten Kaufpreis sowie die Kosten der Rücksendung und verlangte vom Kunden eine Pauschale von € 5,00 für die Hinsendung. Der wollte aber seine Bestellung vollständig kostenlos widerrufen.

      Die Rechtslage ist nicht eindeutig: Klar ist nach dem Gesetz, dass ein Versandhandelskunde innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen die bestellte Ware zurückschicken darf. Hat die Ware einen Wert von mehr als € 40,00, trägt der Händler die Rücksendungskosten. Wer die Anlieferung bezahlt, ergibt sich jedoch nicht aus dem Gesetz. Etliche Versandhäuser legen deshalb in den Klauseln ihres »Kleingedruckten« den Kunden Porto- und Versandpauschalen bis zu € 8,00 auf, die auch für den Fall der kostenlosen Rückgabe verlangt werden, denn der Kunde verursache durch seine Bestellung Kosten. Dieser Praxis widerspricht eine verbraucherfreundliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main, das eine entsprechende Klausel für unzulässig hält. OLG Frankfurt, Urteil v. 28.11.2001, Az. 9 U 148/01; n.rk.