Neue Verkäuferstandards ab August

    • Laurynn schrieb:

      Damit könnten potentiell auch ein paar normal gelaufene Transaktionsabbrüche mit in die Mängelquote reinzählen, wenn man die Rückerstattung per Paypal angeleiert hat, BEVOR man den Transaktionsabbruch gemeldet hat. Und das machen zumindest nach meinem Gefühl ziemlich viele Verkäufer, weil sie befürchten, dass die Käufer den TA ablehnen, wenn die Kohle nicht schon vorher da ist. Aber da könnte ich mich auch irren.
      Hmm Oki das könnte meine Mängelquote durchaus erklären! Da ich noch recht neu bin in der ganzen Sache und ich mich da eh schon dumm und dämlich gesucht habe,
      kann mir bitte jemand erklären wie ich einen "Transaktionsabbruch" (Käufer hat Artikel zurückgeschickt und möchte sein Geld und hat selber keinen Fall zur Rückgabe geöffnet) einleiten kann ohne zuvor die Rückzahlung durchzuführen? Denn wenn ich im VK-Manager über betreffende Transaktion im Pulldownmenüe einen Fall öffnen möchte, bekomme ich diese Auswahlmöglichkeit erst garnicht angezeigt, sondern erst nachdem ich die Zahlung über PP zurückgeschickt habe.
      Gibt es dazu noch einen anderen Ort wo man einen Transaktionsabbruch melden kann, und danach erst die Rückzahlung durchführt so das damit der Fall dann auch gleich automatisch geschlossen wird, da ja eBay merkt das die PP Zahlung zurück ging.
      Danach suche ich schon Ewigkeiten und bin bisher nicht fündig geworden, und das wäre auch die einzige mögliche Erklärung für meine 3,19% Mängelquote. Denn bei den knappen 1200 transaktionen wären das knappe 38 Mängel und wenn ich die 3Sterne Wertungen + 1 Neutral, sowie die Fälle zu nicht erhalten und Abweichung zu AN hinzurechne komme ich da mal ca auf 10-12, könnte aber mit den Rückzahlungen, die ich immer vor dem Transaktionsabbruch tätige aus oben genanntem Grund dann durchaus auf die 28 stück kommen, man hat ja ein ganz normalen Rücklauf weil von Widerrufsrecht gebrauch gemacht wird.
      Hatte ja die ganze Zeit keinen Einfluß auf den Status also war es mir dann auch egal.... aber nun. muss ich das ja eindeutig anderst regeln.
      Wäre cool wenn mir da einer beschreiben könnte die das zu bewerkstelligen ist, über die hilfe mit Artikelnummer zum Transaktionsabbruch ist auch nicht so elegant da meine Varianten angebote um die 50 Varianten haben und diese ja netterweise die selbe Artikelnummer haben -.-
      Oh ich glaub ich muss die Tage mal die Telefonazubin nerven :)
    • Du musst über "Probleme klären" gehen und dort die Artikelnummer eingeben.
      Als Grund gibst du dann an "K hat kein Interesse mehr oder hat es sich anders überlegt" (oder so ähnlich).
      Auch nach anschließender Rückzahlung schließt sich der TA nicht automatisch, du kannst ihn aber nach einer Frist (1 Woche oder 10 Tage?) schließen.
      Keine Ahnung, ob das dann ein Mangel ist.
      Am besten: Der K stimmt zu, dann wird der Fall geschlossen und alles ist paletti. So war es jedenfalls bisher.

      Edit: Bei Varianten weiß ich das leider nicht. Das weiß aber vielleicht Laurynn.

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    • Oki schonmal vielen Dank für die Antwort,
      dann werde ich das mal versuchen, aber über eine Antwort bei Varianten wäre ich sehr erfreut denn wenn man täglich 8-15 verkäufe auf eine Variante hat und alle die selbe artikelnummer aufweisen wird es doch schwer da was zu finden :)
      Ist ja schon immer ein glücksspiel herauszufinden wer nun was per Überweiung gezahlt hat denn 95% derer geben trotz dickem fettem hinweis zu beginn der AB nicht ihren ebaynamen an und überweisen natürlich noch von einem Fremden Konto *yeah*
    • Was ich auch nicht weiß: Wenn VK den TA nach dieser Frist selbst schließt, gibt es dann die Provision zurück?
      Wir hatten das erst einmal. Da hat der K widerrufen und wollte den Artikel dann doch behalten. Von uns geschlossen. Provisionsrückerstattung gab es nicht. Aber da war es ja auch richtig, weil er letztlich gar nicht widerrufen hatte. Aber bei einem richtigen Widerruf? Zählt dann doch eine belegte Rücküberweisung?
      Als hätte man nix anderes zu tun als sich über diese Formalien Gedanken zu machen, die dann im Zweifel sowieso nicht klappen......
    • Oki hab es gerade selber gefunden :) wenn man über Probleme klären geht und dort TA auswählt bekommt man die Artikelnummern und eBaynamen angezeigt, damit lässt es sich arbeiten. Dann werden ab nun die Rücksendungen mal mit dieser methode bearbeitet und dann schauen wir mal was die mängelquote in den nächsten 4 monaten sagt :)
    • Ebay soll lieber mal seine eigene Mängelquote ausrechnen und die ständigen Mängel anschließend beheben.
      Mal funzt die Suche nicht, mal kann man keine Fotos hochladen, Fotos von Artikeln mit Muster werden beanstandet und bei den letzten beiden Falleröffnungen ging auch irgendetwas schief, natürlich nicht zu unseren Gunsten. Wo soll man nur den ganzen Humor und die Gelassenheit hernehmen?
      Ach und gerade hatte ich angeblich keine Beobachtungsliste. Wo isse nur hin?
    • Komisch.... ich kuck auch immer weniger in die Bucht. Die Sucherei wird dir verleidet durch völlig willkürliche Suchergebnisse, die mit dem von dir Gesuchten nichts zu tun haben. Und durch 10 Seiten scrollen um drei Treffer zu haben? Nö... will ich nicht...
    • Schmibato schrieb:

      wenn die K etwas über den Mobilen Browser, nicht die App kaufen aus einer Variante, da werden die Bilder nicht korrekt zu der Variantenreihenfolge angezeigt, sondern nach Uploadzeit und da ebay uns ja verbeitet auf den Bildern zB Model 12 draufzuschreiben denken die Leute, ach Bild 12 = Model 12 kaufen udn eröffnen dann einen Fall bez. Artikel weicht erheblich von der AB ab. Und das ist dann ein Mangel für den VK, weil ebay es einem verbietet die Bilder mit text zu versehen und es selber nicht gebacken bekommt auf all ihren Medien die Bilder korrekt den Varianten zuzuordnen!!



      kannst du vielleicht beim Fotografieren schon kleine Aufkleber/Schildchen mit der Variantennummer mit aufnehmen? oder ist das etwa auch verboten?

      Kann man eigentlich den Verkauf über Apps ausschließen? ?( darin scheinen ja Risiko/Folgekosten den Nutzen zu überwiegen :huh:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • habe ich mir schon überlegt es mitzufotografieren nur wenn die schilder dann nicht mitgeliefert werden wer weiß was da für bewertungen kommen *lach*
      naja die app oder mobilen kauf abschalten sit glaub nciht in allen kategorien sinnvoll, wir haben ca 40-50% käufe über dieselbigen.... was auch erklärt das die kunden dann 4 artikel 4mal einzeln per PP zahlen da die Kombizahlung da nicht überall funktioniert, auch so ein tolles feature :)
    • Wenn durch diesen ganzen Krampf wenigstens die unsoliden VK aussortiert würden. Aber, das wird sowieso wieder nix und die Chinesen ohne WRB halten sich bestimmt auch künftig ganz prima.
      Verkaufst zu zufällig Klamotten? Dann herzliches Beileid. So schlecht kann das eigene Karma wohl gar nicht sein, dass man das verdient hat.
      Ich werde diesen Quatsch nun statt Mängelquote Quengelmode nennen und wir verkaufen keine Kleider und haben noch hochgerechneten Top-VK-Status. Die Freude darüber hält sich aber in Grenzen.

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    • Schmibato schrieb:

      Und die Aussagen ob nur Offene Fälle zu AB und nicht erhaltener Ware nun in die Quote einfließen oder nach Schließung nicht mehr ist auch seitens ebay 20 mal anderst beantwortet in den tollen communityforen, wo man nichts mehr posten darf und die themen geschlossen sind.
      Und wie oft kommt es vor das der Fall längst erledigt ist und keine Probleme mehr vorhanden sind, der K aber auch auf 4 maliges hinweisen den Fall einfach nicht schließt und dieser herumdümpelt und in die Quote einfließt, weil der K hat ja was er will und damit wird sich nicht mehr gekümmert oder weiß nicht mal wo die Fälle zu finden sind, bzw. ist es glaub nicht so einfach diese über die APP überhaupt zu schließen. Wieder ein Fehler seitens Ebay, echt grandios.
      Also hat man dann mal 3 Fälle herumgammeln weil von AB abweichend, da Kunde mit Mobil gekauft hat aber dank Faulheit in die AB zu sehen und falsch angezeigter Bilder seitens ebay den falschen Artikel gekauft hat, bekommt dann den korrekten mit Rückumschlag für den falschen geschickt, Gewinn durch 3 fachen Versand stark geschmälert und dafür bekommt man dann al VK einen Mangel. Der Fall wird nicht geschlossen und man fällt über die Quote und Zack Umsatz halbiert und ebay auch nur noch 50% Profit von uns.... ihr seit so toppp

      Ein Käuferschutz-Fall, der von einem Käufer geschlossen wird, egal ob vor oder nach Übergabe an den Käuferschutz, ist zukünftig ein BÖSER Fall. Der bleibt ein Mangel. Ein Fall MUSS immer vom Kundenservice geschlossen werden, damit er ggf. aus der Mängelquote rausfällt.

      Das bedeutet in der Praxis
      für Fälle wegen eines abweichenden Artikels:
      Man klärt alles mit dem Käufer, schickt ihm die Bestätigung, dass die Rückzahlung in die Wege geleitet wird, erklärt ihm, dass er den Fall AUF GAR KEINEN FALL selber schließen möchte, sondern er nach Ablauf der 10-Tage-Frist von ihm selbst oder vom Verkäufer an den Käuferschutz abgegeben werden soll. VOR Abgabe an den Käuferschutz die Rückerstattung leisten, im Fall dokumentieren, DASS man rückerstattet hat (wenns nicht direkt über Paypal ging), und den Käufer bitten, gleichfalls im Fall eine Zahlungseingangsbestätigung zu posten. So ist für das Käuferschutz-Team ersichtlich, dass die Rückabwicklung korrekt zuende durchgeführt wurde, und man sollte zu Gunsten des Verkäufers entscheiden können.

      für Fälle wegen eines erhaltenen Artikels:
      Sendungsbeleg hochladen, den Käufer darüber informieren, dass er, wenn was Paket noch unerwartet eintreffen sollte, den Fall AUF GAR KEINEN FALL schließen soll, und dann auch hier nach Abgabe des Falles an den Käuferschutz entsprechend entscheiden lassen.

      WENN das Käuferschutz-Team entscheidet, soll wohl auch gleich eine Entscheidung über die Rückerstattung der Gebühren gefällt werden. Das ist bislang ja im Falle, dass der Käuferschutz tatsächlich zu Gunsten des Verkäufers entscheidet, auch nicht anders. WENN der Käuferschutz zu Gunsten des KÄUFERS entscheidet, ist die Verkaufsprovision möglicherweise futsch. Da müsste dann nach einer entsprechenden Entscheidung nochmal beim Käuferschutz nachgefragt werden.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Hat bei uns aber gerade auch nicht geklappt. Fall von uns übergeben, lt. Kundendienst ist Fall bis zum 05.04. bis zur Entscheidung ausgesetzt und dann konnte der K den Fall gestern dennoch schließen = Mangel und Provision gibt es trotz Rückerstattung auch nicht zurück.

      Dass es hier die Provision nicht zurück gegeben hat, dürfte ausschließlich der Tatsache geschuldet sein, dass zuvor schon der Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels vom Verkäufer positiv geschlossen wurde. Normalerweise ist nämlich nach einem durch den Käufer geschlossenen Käuferschutzfall der Transaktionsabbruch noch möglich. Nur wenn zuvor bereits ein Fall wegen Nichtzahlung geöffnet wurde, geht das nicht mehr :(

      Schmibato schrieb:

      Also in Zukunft dann den "Nicht erhaltenen Artikel" erneut senden und belegen, also dann den 14,99€ Artikel mit Päckchen schicken auf kosten des VK um dem Kundendienst den Versand zu belegen, YEAH!! Als wenn der Verlust der Ware nicht schon genug ist.

      Du wirst in Zukunft einfach JEDEN Artikel versichert versenden müssen, damit du immer gleich den Sendungsnachweis vorlegen kannst, wenn tatsächlich ein Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels geöffnet wurde.

      Schmibato schrieb:

      und dann den Fall direkt zum Kundendienst und dem K ne Nachricht schicken, das er den FALL auf garkeinen FALL schließen soll.

      Die Nachricht, dass der Käufer den Fall AUF GAR KEINEN FALL selbst schließen soll, schickst du idealerweise direkt in deiner ersten Antwort auf den Fall. Es zählt nämlich schon als Mangel, wenn ne halbe Stunde nach Eröffung eines Falles wegen eines nicht erhaltenen Artikels der Postbote plötzlich klingelt und der Käufer den Fall schließt.

      Immerhin kann wohl zukünftig ein solcher Fall erst geöffnet werden, wenn die voraussichtliche Lieferzeit abgelaufen ist... Das bedeutet wahrscheinlich auch, dass die Verkäufer penibelst darauf zu achten haben, wann sie den Artikel als bezahlt markieren, denn die Lieferzeit setzt sich ja aus der Bearbeitungszeit und der durchschnittlichen Versandzeit aufgrund der gewählten Versandart zusammen.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Auch nach anschließender Rückzahlung schließt sich der TA nicht automatisch, du kannst ihn aber nach einer Frist (1 Woche oder 10 Tage?) schließen.
      Keine Ahnung, ob das dann ein Mangel ist.
      Am besten: Der K stimmt zu, dann wird der Fall geschlossen und alles ist paletti. So war es jedenfalls bisher.

      So wird es auch bisher bleiben, vorausgesetzt, der Transaktionsabbruch wird nicht aufgrund eines der folgenden Gründe gemeldet:
      - Artikel nicht lieferbar
      - Artikel wurde anderweitig verkauft
      - Käufer wünscht Versand an einen Lieferort, an den ich nicht versende (!!! - bedeutet, dass Verkäufer, die noch immer nicht den eingeschränkten Käuferkreis nutzen, zukünftig ein Problem bekommen werden)
      - Sonstige

      Wenn der Fall nach Ablauf von 7 Tagen durch den Verkäufer selbst geschlossen wird, zählt das nicht als Mangel, sofern auch da nicht die BÖSEN Gründe ausgewählt wurden.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Wenn VK den TA nach dieser Frist selbst schließt, gibt es dann die Provision zurück?
      Wir hatten das erst einmal. Da hat der K widerrufen und wollte den Artikel dann doch behalten. Von uns geschlossen. Provisionsrückerstattung gab es nicht.

      Dann habt ihr beim Schließen des Falles die falsche Option gewählt. Unbedingt darauf achten, denn es gibt nur bei einer der Varianten die Verkaufsprovision zurück. Steht auch direkt dabei.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Ach und gerade hatte ich angeblich keine Beobachtungsliste. Wo isse nur hin?

      Es gab heute einen "Herausforderung", bei der so einige Funktionen der Seite nicht aufrufbar waren. Sei froh, dass du zu denjenigen gehört hast, die sich noch einloggen konnten... :D

      Stubentiger schrieb:

      Kann man eigentlich den Verkauf über Apps ausschließen? darin scheinen ja Risiko/Folgekosten den Nutzen zu überwiegen


      Nicht dass ich wüsste.
    • Als reiner Käufer muß ich sagen,
      durch dieses immer mehr stattfindende Einmischen von Ebay
      wird mein Käufererlebnis immer schlechter.

      Und was will Ebay dagegen tun?
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Immerhin kann wohl zukünftig ein solcher Fall erst geöffnet werden, wenn
      die voraussichtliche Lieferzeit abgelaufen ist... Das bedeutet
      wahrscheinlich auch, dass die Verkäufer penibelst darauf zu achten
      haben, wann sie den Artikel als bezahlt markieren, denn die Lieferzeit
      setzt sich ja aus der Bearbeitungszeit und der durchschnittlichen
      Versandzeit aufgrund der gewählten Versandart zusammen.

      D.h. indem der VK gar nicht als bezahlt markiert, kann er eine Falleröffnung ganz verhindern?

      Im übrigen bin ich als K sehr darauf bedacht, SELBER zu entscheiden, ob ein Kauferlebnis schlecht war oder nicht. Bisher ist mir das auch ganz ohne Mitwirkung irgendwelcher Ebay-Abteilungen recht gut gelungen. Einfach mit Hilfe des Bewertungs- (oder Nichtbewertungs.)Systems.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Laurynn schrieb:

      Du wirst in Zukunft einfach JEDEN Artikel versichert versenden müssen, damit du immer gleich den Sendungsnachweis vorlegen kannst, wenn tatsächlich ein Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels geöffnet wurde.

      Totaler Unfug hierzulande und je nachdem, zu welchem Preis so ein Artikel verkauft wird.

      Mit dem Unfug meine ich nicht Dich bzw. das, was Du geschrieben hast, Laurynn, das ist logisch absolut nachvollziehbar, sondern das, was ebay da verzapft.

      Zu den Herrschaften, die sich immer wieder irgendeinen Mist ausdenken, scheint sich noch nicht rumgesprochen zu haben, daß wir hier in Europa und insbesondere in Deutschland ganz im Gegensatz zu den USA einen ziemlich engmaschigen Verbraucherschutz und einen Haufen Pflichten für gewerbliche Verkäufer haben. Dafür gibts halt bei uns keine Klagen um irrwitzige Schadensersatz- oder Schmerzensgeldsummen und unsere Kinder dürfen sogar Ü-Eier genießen. Ok, andere Baustelle.

      In den USA, wo es sowas wie Widerrufsrecht nicht gibt, sich jeder seine Rücknahmebedingungen stricken kann, wie er es will, mag es sinnvoll sein, sowas einzuführen. Ebenso mag es dort sinnvoll sein, Händler zu sendungsverfolgten (landläufig auch versicherten genannt) Versand zu nötigen. Hierzulande ist das so unnötig wie ein Kropf, da der Händler sowieso das Versandrisiko trägt und ggfls. eben nachliefern muß.

      Die unseriösen Verkäufer, die, die Käufer um ihre Rechte bringen, in einer eigenen (Widerrufsausschluß)Welt leben oder betrügen wollen, bekommen sie damit nicht. Die mogeln sich immer irgendwie durch und spielen mit ebay (und den Käufern) Hase und Igel und ruinieren den Ruf der Plattform immer noch mehr (so das denn geht...).

      Treffen tut der ganze Mist die, die seriös und kundenfreundlich arbeiten (wollen) und die werden damit dann auch letztendlich vertrieben bzw. gekickt, weil sie die in weiß der Geier welchem Wolkenkucksheim entstandene Quengelquote nicht einhalten können.

      Wie soll ein Laden, der es nichtmal schafft, mathematisch korrekte Rundungen anzuzeigen (Würde korrekt gerundet, hätte ich in allen Kategorien 5,0...), so ein kompliziertes Gebilde berechnen können?

      Unfug ist es auch insofern, als daß es ja wohl jedes Verkäufers ureigenste Entscheidung ist, ob er "versichert" oder "unversichert" versendet. Zumindest in den Bereichen, in denen ich verkaufe, lohnt sich ersteres nicht. Die zwei Sendungsverluste binnen 4 Jahren zahle sogar ich aus der Portokasse und ersetze die verloren gegangene Ware. Die 2 Käufer, die es betraf, haben höchst zufrieden mit vollen Sternchen bewertet, soviel zu einem "negativen Einkaufserlebnis" oder wie auch immer die Wortschöpfung heißt. (Davon ab wäre Paketversand nichts für meine kleinen Sendungen, die mitreisenden Paket sind u. U. 31 x so schwer, da bleibt von meinen kleinen Kartons nur noch Matsch über.)

      Ich könnt noch stundenlang weitermachen... Tu ich nicht. Und um auf den Humor, den man haben bzw. nicht verlieren sollte, zurückzukommen: Soviel kann ich gar nicht saufen, daß ich bei ebay noch irgendwas für lustig halten würde.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:

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    • karakorum666 schrieb:

      Im übrigen bin ich als K sehr darauf bedacht, SELBER zu entscheiden, ob ein Kauferlebnis schlecht war oder nicht. Bisher ist mir das auch ganz ohne Mitwirkung irgendwelcher Ebay-Abteilungen recht gut gelungen. Einfach mit Hilfe des Bewertungs- (oder Nichtbewertungs.)Systems.

      So schauts aus.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • karakorum666 schrieb:

      D.h. indem der VK gar nicht als bezahlt markiert, kann er eine Falleröffnung ganz verhindern?

      Da glaub ich nicht dran. Wie es genau laufen soll, weiß ich aber noch nicht.

      Kerstin66 schrieb:

      Mit dem Unfug meine ich nicht Dich bzw. das, was Du geschrieben hast, Laurynn, das ist logisch absolut nachvollziehbar, sondern das, was ebay da verzapft.

      Danke, weiß ich doch :D

      Kerstin66 schrieb:

      Hierzulande ist das so unnötig wie ein Kropf, da der Händler sowieso das Versandrisiko trägt und ggfls. eben nachliefern muß.

      Wenn ich mir diese Tabelle mit den neuen Kriterien für die Standards nochmal anschaue...

      [Blockierte Grafik: http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/neuervkstandaembj60823v.jpg]

      ... dann wird das für die privaten Verkäufer aber demnächst interessant, die sich ja aktuell hinter der Tatsache verstecken können, dass bei Verlust der Sendung der Käufer die Versandhaftung trägt... Das in Kombination damit, dass sie bislang einfach Überweisung angeboten haben, damit ein evt. geöffneter Käuferschutz-Fall nicht zu Gunsten des Käufers geschlossen werden kann...

      ICH lese aus der Grafik, dass diese Standards für ALLE Verkäufer gelten, und dass nur die Frage, ob man überhaupt Top-Verkäufer werden kann, letztlich an der Frage hängt, ob man gewerblicher Verkäufer ist, oder nicht... :huh:

      Kerstin66 schrieb:

      Unfug ist es auch insofern, als daß es ja wohl jedes Verkäufers ureigenste Entscheidung ist, ob er "versichert" oder "unversichert" versendet. Zumindest in den Bereichen, in denen ich verkaufe, lohnt sich ersteres nicht.

      Richtig... Aber wieder in Bezug auf meinen letzten Gedankenganz, dürfte das bei den PRIVATverkäufern einiges umkrempeln...

      Kerstin66 schrieb:

      Die zwei Sendungsverluste binnen 4 Jahren zahle sogar ich aus der Portokasse und ersetze die verloren gegangene Ware.


      Und wenn du bislang nur zwei Sendungsverluste in zwei Jahren hattest, und sich an dieser Quote nicht viel ändert, sollte doch auch der weitere unversicherte Versand DADURCH allein nicht ins Wackeln gebracht werden... :huh: