Iphone verkauft - Käufer weigert sich zu zahlen

    • Ok danke.

      Mir wird Vorsatz, Schwindel und Betrug unterstellt.
      Nun gut, da leider nicht von allen zu der geschilderten Situation geantwortet wird sonder alles drum rum durchsucht wird, ist für mich das Thema hier zu Ende.

      Fazit meinerseits:
      Es kann viel in eine artikelbeschreibung hinein interpretiert werden. Aber in einen privatverkauf eine Rechnung hineinz zu interpretieren ist m.M. Nach sehr verwegen.

      Gegenbeispiel:
      Ich kauf mir ein neues tshirt von einem Privatmann und will den Kassenbeleg haben.
      Kann er ihm nicht vorweisen trete ich vom Kaufvertrag zurück...

      Gleiches Prinzip und jeder mit normalem Verstand denk sich, so ein Blödsinn.

      Dennoch danke für die Teilnahme.

      Ich bitte die Moderatoren das Thema zu schließen.

      MfG
    • Paketversender aus OHV schrieb:

      Kriterium beim Kauf. Ich kaufe bei keinem VK der sein Profil auf privat hat. Man kann auf negative antworten... Passiert jeden mal. Nach einem Jahr vergisst eBay das auch. ...
      Ein VERKAEUFER-Profil kann bei AKTIVEN Angeboten gar nicht auf "privat" gestellt werden.

      EDIT: Hudor war schneller ;)

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    • torcha, Du bist hier in einem öffentlichen Forum, da mußt Du Dir gefallen lassen, auch Antworten zu bekommen, die Dir nicht schmecken. Sogar solche, die es für möglich halten, dass Du aufgrund Deiner von Dir erstellten AB und Deiner emails, die Du verfasst hast, nicht korrekt gehandelt hast und negativ beurteilt wirst.
    • torcha schrieb:

      Fazit meinerseits:

      Es kann viel in eine artikelbeschreibung hinein interpretiert werden. Aber in einen privatverkauf eine Rechnung hineinz zu interpretieren ist m.M. Nach sehr verwegen.
      wenn du diese Einstellung beibehälst wirst du noch öfter solche Probleme haben.Es liegt bei Dir eine Artikelbeschreibung so zu verfassen daß man möglichst wenig hereininterpretieren kann.

      torcha schrieb:

      Ich kauf mir ein neues tshirt von einem Privatmann und will den Kassenbeleg haben.

      Kann er ihm nicht vorweisen trete ich vom Kaufvertrag zurück...
      dies kann Dir bei einem teuren Designer-Shirt durchaus auch passieren.


      wir reden hier ja nicht von 20€
    • Danke für den Link zur AB.

      Der VK ist seit 2007 bei eBay gemeldet. Mit privatem Profil nicht klar erkennbar sehe ich keine Vorkommnisse, die nach dem Kauf vorgefallen wären, die die Berechtigung für eine Unsicherheitseinrede geben.

      Geht mal vom Handy weg und nehmt eine neue Blumenvase. Eigentumsnachweis, Kaufbeleg? Aber klar doch...

      Eine beiliegende Rechnung war kein Vertragsbestandteil, Garantie auch nicht.
      Beides hätte der Käufer im Vorfeld erfragen können.

      Eine Berechtigung zum Rücktritt besteht m.E. nicht.

      Wenn auf rechtlichem Weg nicht mehr passieren soll, gäbe es von mir die Meldung des nicht gezahlten Artikels mit der Fristsetzung von 10 Tagen mit Datum für die Vertragserfüllung in Form von Zahlung. Danach würde mit Verwarnung geschlossen.


      Ein paar Bemerkungen habe ich trotzdem noch. Was soll die Ankündigung der Datenweitergabe des Arbeitgebers?
      Aber sonst geht es dir gut? Mit dem stehst du in keinerlei Vertragsverhältnis. An den tritt man heran, sofern man eine Lohnpfändung durch hat. Da wäre noch ein seeehr langer Weg hin.
      Mit diesem Satz hättest du dich bei mir als Gesprächspartner disqualifiziert. Danach wären alle Schotten dicht.

      Einen Schadenersatzausgleich für den Ersatzkauf kann dein Käufer natürlich vergessen.
    • Ein technisches Gerät (mit Funktionen, kein Dummy) mit T-shirts oder Blumenvasen zu vergleichen ist daneben, da hat eine "neu"-Behauptung eine ganz andere Funktion. Das ist wie ÄPfel mit Birnen Baukran zu vergeleichen

      Abgesehen davon, will doch der TE etwas vom K!?

      Dann muss er sich schon etwas Mühe geben. Das ist eine ganz praktische Abwägung. Und gegenüber Ebay ist er schon sowieso in der schlechteren Lage. Zivilrechtlich könnte er dann auch auf einen Richter treffen, der einen Eigentumsnachweis verlangt - wenn ein Zweifel ersteinmal geweckt ist ... ist das Misstrauen nicht weit.

      *alte_eule* schrieb:

      Einen Schadenersatzausgleich für den Ersatzkauf kann dein Käufer natürlich vergessen.
      schon weil er keine Frist gesetzt hat mit Androhung des ERsatzkaufs, schließlich war doch TE "bereit" ;) sich noch um die Zweitschrift einer Rechnung von seinem insolventen Lieferanten zu bemühen!? oder? ;)

      *alte_eule* schrieb:

      . Was soll die Ankündigung der Datenweitergabe des Arbeitgebers?

      Deshalb sehe ich die Schadensersatzforderung als Retourkutsche für Eskalationsmail mit Anwaltsdrohung etc.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • *alte_eule* schrieb:

      Der VK ist seit 2007 bei eBay gemeldet. Mit privatem Profil nicht klar erkennbar sehe ich keine Vorkommnisse, die nach dem Kauf vorgefallen wären, die die Berechtigung für eine Unsicherheitseinrede geben.

      4 Tage zuvor wurde dieses Handy mit gleichem Artikelstandort und nahezu identischer AB unter anderem Namen schonmal verkauft.

      ebay.de/itm/Apple-iPhone-5c-32…in_77&hash=item234d78379a

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hudor ()

    • Paketversender aus OHV schrieb:

      Ich kaufe bei keinem VK der sein Profil auf privat hat.
      Du bist ja ein ganz raffinierter eBayer!
      Ich glaub, das lass ich jetzt auch. 8o

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal

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    • *alte_eule* schrieb:

      'nur' mangels eigener Inspiration und Transpiration die AB abgekupfert wurde?
      DA hältst du doch den Finger in die WUNDE Nachtvogel: das hat der Käufer vielleicht auch gefunden und es hat ihn sicher bestärkt, nachzufragen und zu prüfen, bevor er evtl. viel Geld für eine bloß abgkupferte Luftnummer in die Welt schickt ;-P


      und "T9" u. ä. sollte verboten werden, und verbietet sich bei relevanten "Geschäftsunterlagen" doch wohl von selbst.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • die beiden mittleren Bilder (das 2von2 und 1von3) beweisen die identische Tischplatte, und das beweist, grade WEIL es keine identischen Bilder sind, dass da wohl der identische Fotograf am Werken war 8)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
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    • Stubentiger schrieb:

      Zu verkaufen in der gleichen Woche?
      mit sich überschneidender Laufzeit.

      torcha schrieb:

      Rechnung müsste ich suchen, denke aber, dass Sie durch mehrere Umzüge verloren ging.

      Ob noch Garantie besteht weiß ich nicht, da dass Gerät scho seit längere Zeit bei mir unberührt, im Schrank liegt.
      Das Gerät wurde, wie in der Aukton beschrieben, nach dem Kauf kurz auf Funktion geprüft, seither liegt es in der OVP im Schrank.
      da bekommt diese Aussage ein Geschmäckle für mich. Als Käufer hätte ich nun auch keine Lust mehr zu überweisen.
    • Das Dilemma ist nur, dass "keine Lust" keine rechtliche Relevanz hat, seine Verpflichtungen nicht zu erfüllen.

      Auch die reine Vermutung, es könne sich um gestohlene Ware handeln, stellt keine Berechtigung zum Rücktritt dar.
      Eine Überprüfung wäre hier möglich gewesen und wurde abgelehnt.