Hallo zusammen.
Ich habe vor kurzem ein iphone verkauft und der Käufer weigert sich, es zu bezahlen. Nach nun mittlerweile einigen Mails hin und her wollte ich einfach mal die Einschätzung andere Menschen zu der Situation hören.
Ich werde den Käufer, auch wenn ich es behauptet habe, nicht rechtlich verfolgen da der Aufwand einfach zu groß ist. Dass man ein bisschen "Druck" aufbaut ist aber in der Lage m.M. nach "normal".
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Angebotstext:
Kategorie: NEU Sonstige.
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Mail Verlauf:
KÄUFER:
Hallo,
Ich habe den Artikel gekauft
Können Sie mir dazu einen Eigentumsnachweis (Rechnung o.ä.) zusenden
Es müsste ggf. Noch Garantie auf das Gerät bestehen
ICH:
Rechnung müsste ich suchen, denke aber, dass Sie durch mehrere Umzüge verloren ging.
Ob noch Garantie besteht weiß ich nicht, da dass Gerät scho seit längere Zeit bei mir unberührt, im Schrank liegt.
Das Gerät wurde, wie in der Aukton beschrieben, nach dem Kauf kurz auf Funktion geprüft, seither liegt es in der OVP im Schrank.
KÄUFER:
Hallo,
es wäre gut, wenn Sie die Rechnung oder einen anderen Eigentumsnachweis finden würden.
Ansonsten kann ich gegenüber Apple oder ggf. sonstigen Anspruchstellern nicht belegen, dass es sich tatsächlich um ein ordnungsgemäß erworbenes Gerät handelt.
Ich würde dann vom Kauf zurücktreten.
ICH:
Ich habe nach der Rechnung gesucht, jedoch nicht gefunden.
Ein Rücktritt vom Kauf ist natürlich ausgeschlossen! Ich verstehe momentan auch nicht was sie genau für ein Problem haben.
In der Auktion stand nirgendswo das eine Rechnung vorhanden ist oder ähnliches.
Dass das Gerät nicht gestohlen ist etc. dass garantiere ich ihnen. Durch den ebay Kaufvertrag ist auch definiert dass Sie das Gerät rechtmäßig erworben haben. Wenn Sie das Gerät haben können Sie es anhand der im Gerät hinterlegten IMEI Nummer identifizieren lassen.
ICH:
Seit dem Verkauf sind nun 12 Tage vergangen.
Bis wann kann ich mit dem Zahlungseingang rechnen?
KÄUFER:
Hallo,
Ich hatte Ihnen ja mitgeteilt, dass ein Eigentumsnachweis für das Handy unverzichtbar ist.
Nur so kann ich sicherstellen, daß es sich nicht um ein gestohlenes und ggf. Gesperrtes Handy handelt und ich es ggf. Ohne Entschädigung zurückgeben muß.
Bei einem neuen Handy sollte es eigentlich einen solchen Nachweis geben.
Diesen haben Sie mir aber nicht vorgelegt.
Ich trete daher vom Kaufvertrag zurück
ICH:
Das geht natürlich nicht, wie genannt.
1. Das Gerät entspricht in vollen Umfang der Artikelbeschreibung. Eine Rechnung wurde nicht mit verkauft, da nicht mehr auffindbar. Wenn Sie eine orig. Rechnung hätten haben wollen, dann hätten Sie sich im Vorfeld informieren müssen ob eine solche vorhanden ist.
2. Gerät wurde in der Kategorie "Neu: Sonstige" verkauft. Bitte genau informieren was darunter genannt ist.
3. Ein persönlich von mir ausgestelltes Dokument zum Eigentumsnachweis kann mitgegeben werden, wie genannt.
4. Rücktritt ist, wie in der Artikelbeschreibung der Sie zugestimmt haben bei Abgabe des Gebots, ausgeschlossen.
5. Über die IMEI Nummer kann man das Gerät von Apple prüfen lassen ob es als Gestohlen o. ä . gemeldet ist. Sollte es als gestohlen gemeldet sein, so wie Sie meinen, würde ich das Gerät wieder zurücknehmen.
Wie geht es nun weiter.
Da sie schuldhaft den Willen zur "Nichtleistung" des geschlossenen Kaufvertrags geäußert haben und es dabei, dennoch um sehr viel Geld geht, werde ich meine Rechtsschutzversicherung befragen, wie die weitere rechtliche Vorgehensweise ist. Je nach deren Empfehlen werde ich weitere Schritte tätigen. Wobei die Sachlage für mich als juristischen Laien recht Eindeutig ist.
Im Zuge dessen wird natürlich der gesamte Mail verkehr, das Angebot, und ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Arbeitgeber) an Dritte weitergeben.
Anfallende Kosten werden natürlich im Falle einer voranschreitenden Verhandlung an Sie weitergereicht. Um einen korrekten Ablauf zu gewährleisten bitte ich Sie, mir die Adresse(Anschrift/Telefonnummer) Ihrer Rechtsschutzversicherung bzw. Ihres Rechtsbeistand mitzuteilen.
Über weitere Schritte werde ich Sie zeitnah informieren.
Ohne eine persönlich Wertung mit ein zu bringen, denke ich dass Sie das Gerät gekauft haben und nun einfach nicht mehr wollen oder es sich nicht leisten könne. Finde ich persönlich unverschämt, aber solche Leute gibt es einfach immer wieder!
KÄUFER:
Da mein altes Handy defekt ist, benötige ich möglichst schnell Ersatz, vorzugsweise ein neues Iphone 5c mit 32gb in meiner Lieblingsfarbe grün. Daher war ich froh, das Gerät von Ihnen ersteigert zu haben. Bei einem noch nicht benutzen Neugerät gebietet es meine Sorgfaltspflicht, mich davon zu überzeugen, dass es sich nicht um gestohlene Ware handelt. Es gibt nämlich in Deutschland keinen gutgläubigen Erwerb an gestohlenem Eigentum.
Da Sie nach Aufforderung keinen Eigentumsnachweis vorgelegt haben, habe ich ein gleichwertiges Gerät gem. anliegender Quittung für € 360,-- ersatzweise beschafft. Diesmal mit Eigentumsnachweis des Verkäufers.
Durch ihre Weigerung, einen Eigentumsnachweis vorzulegen ist mir ein Schaden in Höhe von € 40,-- entstanden.
Ich behalte mir vor, diesen Ihnen gegenüber geltend zu machen
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Das war der ganze Kontakt Verlauf.
Mich würde einfach mal interessieren was, wenn ich mir wirklich die Mühe machen würde den Rechtsweg zu beschreiten, ich mir für Chancen ausrechnen könnte. Meiner Meinung nach sollten sie nicht so schlecht stehen..
Gruß
Ich habe vor kurzem ein iphone verkauft und der Käufer weigert sich, es zu bezahlen. Nach nun mittlerweile einigen Mails hin und her wollte ich einfach mal die Einschätzung andere Menschen zu der Situation hören.
Ich werde den Käufer, auch wenn ich es behauptet habe, nicht rechtlich verfolgen da der Aufwand einfach zu groß ist. Dass man ein bisschen "Druck" aufbaut ist aber in der Lage m.M. nach "normal".
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Angebotstext:
Kategorie: NEU Sonstige.
Ich verkaufe hier ein Original Iphone 5C 32GB, Farbe "grün" Komplett mit Ladegerät, Kopfhörer, Anleitung etc. Es wurde nur 1x kurz angeschaltet um alle Funktionen zu prüfen. KEINE MÄNGEL! Versand Versichert 7€ Versand Nachnahme 15€ Da Privatkauf kein Rückgaberecht, Gewährleistung oder Garantie. |
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Mail Verlauf:
KÄUFER:
Hallo,
Ich habe den Artikel gekauft
Können Sie mir dazu einen Eigentumsnachweis (Rechnung o.ä.) zusenden
Es müsste ggf. Noch Garantie auf das Gerät bestehen
ICH:
Rechnung müsste ich suchen, denke aber, dass Sie durch mehrere Umzüge verloren ging.
Ob noch Garantie besteht weiß ich nicht, da dass Gerät scho seit längere Zeit bei mir unberührt, im Schrank liegt.
Das Gerät wurde, wie in der Aukton beschrieben, nach dem Kauf kurz auf Funktion geprüft, seither liegt es in der OVP im Schrank.
KÄUFER:
Hallo,
es wäre gut, wenn Sie die Rechnung oder einen anderen Eigentumsnachweis finden würden.
Ansonsten kann ich gegenüber Apple oder ggf. sonstigen Anspruchstellern nicht belegen, dass es sich tatsächlich um ein ordnungsgemäß erworbenes Gerät handelt.
Ich würde dann vom Kauf zurücktreten.
ICH:
Ich habe nach der Rechnung gesucht, jedoch nicht gefunden.
Ein Rücktritt vom Kauf ist natürlich ausgeschlossen! Ich verstehe momentan auch nicht was sie genau für ein Problem haben.
In der Auktion stand nirgendswo das eine Rechnung vorhanden ist oder ähnliches.
Dass das Gerät nicht gestohlen ist etc. dass garantiere ich ihnen. Durch den ebay Kaufvertrag ist auch definiert dass Sie das Gerät rechtmäßig erworben haben. Wenn Sie das Gerät haben können Sie es anhand der im Gerät hinterlegten IMEI Nummer identifizieren lassen.
ICH:
Seit dem Verkauf sind nun 12 Tage vergangen.
Bis wann kann ich mit dem Zahlungseingang rechnen?
KÄUFER:
Hallo,
Ich hatte Ihnen ja mitgeteilt, dass ein Eigentumsnachweis für das Handy unverzichtbar ist.
Nur so kann ich sicherstellen, daß es sich nicht um ein gestohlenes und ggf. Gesperrtes Handy handelt und ich es ggf. Ohne Entschädigung zurückgeben muß.
Bei einem neuen Handy sollte es eigentlich einen solchen Nachweis geben.
Diesen haben Sie mir aber nicht vorgelegt.
Ich trete daher vom Kaufvertrag zurück
ICH:
Das geht natürlich nicht, wie genannt.
1. Das Gerät entspricht in vollen Umfang der Artikelbeschreibung. Eine Rechnung wurde nicht mit verkauft, da nicht mehr auffindbar. Wenn Sie eine orig. Rechnung hätten haben wollen, dann hätten Sie sich im Vorfeld informieren müssen ob eine solche vorhanden ist.
2. Gerät wurde in der Kategorie "Neu: Sonstige" verkauft. Bitte genau informieren was darunter genannt ist.
3. Ein persönlich von mir ausgestelltes Dokument zum Eigentumsnachweis kann mitgegeben werden, wie genannt.
4. Rücktritt ist, wie in der Artikelbeschreibung der Sie zugestimmt haben bei Abgabe des Gebots, ausgeschlossen.
5. Über die IMEI Nummer kann man das Gerät von Apple prüfen lassen ob es als Gestohlen o. ä . gemeldet ist. Sollte es als gestohlen gemeldet sein, so wie Sie meinen, würde ich das Gerät wieder zurücknehmen.
Wie geht es nun weiter.
Da sie schuldhaft den Willen zur "Nichtleistung" des geschlossenen Kaufvertrags geäußert haben und es dabei, dennoch um sehr viel Geld geht, werde ich meine Rechtsschutzversicherung befragen, wie die weitere rechtliche Vorgehensweise ist. Je nach deren Empfehlen werde ich weitere Schritte tätigen. Wobei die Sachlage für mich als juristischen Laien recht Eindeutig ist.
Im Zuge dessen wird natürlich der gesamte Mail verkehr, das Angebot, und ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Arbeitgeber) an Dritte weitergeben.
Anfallende Kosten werden natürlich im Falle einer voranschreitenden Verhandlung an Sie weitergereicht. Um einen korrekten Ablauf zu gewährleisten bitte ich Sie, mir die Adresse(Anschrift/Telefonnummer) Ihrer Rechtsschutzversicherung bzw. Ihres Rechtsbeistand mitzuteilen.
Über weitere Schritte werde ich Sie zeitnah informieren.
Ohne eine persönlich Wertung mit ein zu bringen, denke ich dass Sie das Gerät gekauft haben und nun einfach nicht mehr wollen oder es sich nicht leisten könne. Finde ich persönlich unverschämt, aber solche Leute gibt es einfach immer wieder!
KÄUFER:
Da mein altes Handy defekt ist, benötige ich möglichst schnell Ersatz, vorzugsweise ein neues Iphone 5c mit 32gb in meiner Lieblingsfarbe grün. Daher war ich froh, das Gerät von Ihnen ersteigert zu haben. Bei einem noch nicht benutzen Neugerät gebietet es meine Sorgfaltspflicht, mich davon zu überzeugen, dass es sich nicht um gestohlene Ware handelt. Es gibt nämlich in Deutschland keinen gutgläubigen Erwerb an gestohlenem Eigentum.
Da Sie nach Aufforderung keinen Eigentumsnachweis vorgelegt haben, habe ich ein gleichwertiges Gerät gem. anliegender Quittung für € 360,-- ersatzweise beschafft. Diesmal mit Eigentumsnachweis des Verkäufers.
Durch ihre Weigerung, einen Eigentumsnachweis vorzulegen ist mir ein Schaden in Höhe von € 40,-- entstanden.
Ich behalte mir vor, diesen Ihnen gegenüber geltend zu machen
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Das war der ganze Kontakt Verlauf.
Mich würde einfach mal interessieren was, wenn ich mir wirklich die Mühe machen würde den Rechtsweg zu beschreiten, ich mir für Chancen ausrechnen könnte. Meiner Meinung nach sollten sie nicht so schlecht stehen..
Gruß