Iphone verkauft - Käufer weigert sich zu zahlen

    • Iphone verkauft - Käufer weigert sich zu zahlen

      Hallo zusammen.

      Ich habe vor kurzem ein iphone verkauft und der Käufer weigert sich, es zu bezahlen. Nach nun mittlerweile einigen Mails hin und her wollte ich einfach mal die Einschätzung andere Menschen zu der Situation hören.
      Ich werde den Käufer, auch wenn ich es behauptet habe, nicht rechtlich verfolgen da der Aufwand einfach zu groß ist. Dass man ein bisschen "Druck" aufbaut ist aber in der Lage m.M. nach "normal".


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      Angebotstext:
      Kategorie: NEU Sonstige.



      Ich verkaufe hier ein Original Iphone 5C 32GB, Farbe "grün"
      Komplett mit Ladegerät, Kopfhörer, Anleitung etc.
      Es wurde nur 1x kurz angeschaltet um alle Funktionen zu prüfen.


      KEINE MÄNGEL!

      Versand Versichert 7€
      Versand Nachnahme 15€


      Da Privatkauf kein Rückgaberecht, Gewährleistung oder Garantie.





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      Mail Verlauf:

      KÄUFER:
      Hallo,
      Ich habe den Artikel gekauft
      Können Sie mir dazu einen Eigentumsnachweis (Rechnung o.ä.) zusenden
      Es müsste ggf. Noch Garantie auf das Gerät bestehen

      ICH:
      Rechnung müsste ich suchen, denke aber, dass Sie durch mehrere Umzüge verloren ging.
      Ob noch Garantie besteht weiß ich nicht, da dass Gerät scho seit längere Zeit bei mir unberührt, im Schrank liegt.
      Das Gerät wurde, wie in der Aukton beschrieben, nach dem Kauf kurz auf Funktion geprüft, seither liegt es in der OVP im Schrank.

      KÄUFER:
      Hallo,
      es wäre gut, wenn Sie die Rechnung oder einen anderen Eigentumsnachweis finden würden.
      Ansonsten kann ich gegenüber Apple oder ggf. sonstigen Anspruchstellern nicht belegen, dass es sich tatsächlich um ein ordnungsgemäß erworbenes Gerät handelt.
      Ich würde dann vom Kauf zurücktreten.

      ICH:
      Ich habe nach der Rechnung gesucht, jedoch nicht gefunden.
      Ein Rücktritt vom Kauf ist natürlich ausgeschlossen! Ich verstehe momentan auch nicht was sie genau für ein Problem haben.
      In der Auktion stand nirgendswo das eine Rechnung vorhanden ist oder ähnliches.
      Dass das Gerät nicht gestohlen ist etc. dass garantiere ich ihnen. Durch den ebay Kaufvertrag ist auch definiert dass Sie das Gerät rechtmäßig erworben haben. Wenn Sie das Gerät haben können Sie es anhand der im Gerät hinterlegten IMEI Nummer identifizieren lassen.

      ICH:
      Seit dem Verkauf sind nun 12 Tage vergangen.
      Bis wann kann ich mit dem Zahlungseingang rechnen?

      KÄUFER:
      Hallo,
      Ich hatte Ihnen ja mitgeteilt, dass ein Eigentumsnachweis für das Handy unverzichtbar ist.
      Nur so kann ich sicherstellen, daß es sich nicht um ein gestohlenes und ggf. Gesperrtes Handy handelt und ich es ggf. Ohne Entschädigung zurückgeben muß.
      Bei einem neuen Handy sollte es eigentlich einen solchen Nachweis geben.
      Diesen haben Sie mir aber nicht vorgelegt.
      Ich trete daher vom Kaufvertrag zurück


      ICH:
      Das geht natürlich nicht, wie genannt.
      1. Das Gerät entspricht in vollen Umfang der Artikelbeschreibung. Eine Rechnung wurde nicht mit verkauft, da nicht mehr auffindbar. Wenn Sie eine orig. Rechnung hätten haben wollen, dann hätten Sie sich im Vorfeld informieren müssen ob eine solche vorhanden ist.
      2. Gerät wurde in der Kategorie "Neu: Sonstige" verkauft. Bitte genau informieren was darunter genannt ist.
      3. Ein persönlich von mir ausgestelltes Dokument zum Eigentumsnachweis kann mitgegeben werden, wie genannt.
      4. Rücktritt ist, wie in der Artikelbeschreibung der Sie zugestimmt haben bei Abgabe des Gebots, ausgeschlossen.
      5. Über die IMEI Nummer kann man das Gerät von Apple prüfen lassen ob es als Gestohlen o. ä . gemeldet ist. Sollte es als gestohlen gemeldet sein, so wie Sie meinen, würde ich das Gerät wieder zurücknehmen.


      Wie geht es nun weiter.

      Da sie schuldhaft den Willen zur "Nichtleistung" des geschlossenen Kaufvertrags geäußert haben und es dabei, dennoch um sehr viel Geld geht, werde ich meine Rechtsschutzversicherung befragen, wie die weitere rechtliche Vorgehensweise ist. Je nach deren Empfehlen werde ich weitere Schritte tätigen. Wobei die Sachlage für mich als juristischen Laien recht Eindeutig ist.
      Im Zuge dessen wird natürlich der gesamte Mail verkehr, das Angebot, und ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Arbeitgeber) an Dritte weitergeben.

      Anfallende Kosten werden natürlich im Falle einer voranschreitenden Verhandlung an Sie weitergereicht. Um einen korrekten Ablauf zu gewährleisten bitte ich Sie, mir die Adresse(Anschrift/Telefonnummer) Ihrer Rechtsschutzversicherung bzw. Ihres Rechtsbeistand mitzuteilen.
      Über weitere Schritte werde ich Sie zeitnah informieren.

      Ohne eine persönlich Wertung mit ein zu bringen, denke ich dass Sie das Gerät gekauft haben und nun einfach nicht mehr wollen oder es sich nicht leisten könne. Finde ich persönlich unverschämt, aber solche Leute gibt es einfach immer wieder!


      KÄUFER:
      Da mein altes Handy defekt ist, benötige ich möglichst schnell Ersatz, vorzugsweise ein neues Iphone 5c mit 32gb in meiner Lieblingsfarbe grün. Daher war ich froh, das Gerät von Ihnen ersteigert zu haben. Bei einem noch nicht benutzen Neugerät gebietet es meine Sorgfaltspflicht, mich davon zu überzeugen, dass es sich nicht um gestohlene Ware handelt. Es gibt nämlich in Deutschland keinen gutgläubigen Erwerb an gestohlenem Eigentum.
      Da Sie nach Aufforderung keinen Eigentumsnachweis vorgelegt haben, habe ich ein gleichwertiges Gerät gem. anliegender Quittung für € 360,-- ersatzweise beschafft. Diesmal mit Eigentumsnachweis des Verkäufers.
      Durch ihre Weigerung, einen Eigentumsnachweis vorzulegen ist mir ein Schaden in Höhe von € 40,-- entstanden.
      Ich behalte mir vor, diesen Ihnen gegenüber geltend zu machen

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      Das war der ganze Kontakt Verlauf.
      Mich würde einfach mal interessieren was, wenn ich mir wirklich die Mühe machen würde den Rechtsweg zu beschreiten, ich mir für Chancen ausrechnen könnte. Meiner Meinung nach sollten sie nicht so schlecht stehen..

      Gruß
    • Moin

      Das das Handy klar als neu angeboten und verkauft wurde wie man im EP erkennen kann, so gehört eine Rechnung dazu falls ein Garantiefall eintritt, fehlt diese Rechnung so hat man das in der Artikelbeschreibung anzugeben.

      Man kann sich ja sonst auch für einen Bruchteil des Kaufpreises einen Gebrauchtartikel kaufen

      Ich kann auch nicht verstehen warum du nicht einfach ein Duplikat der Rechnung besorgst und dem Käufer mit schickst, das hat sicher mehr gekostet als ein Stück Butter und da weiss ein normaler Mensch auch wo das Gerät gekauft wurde, stammt es aus einer Vertragsverlängerung dann ist es noch einfacher, man wendet sich wegen der Rechnung an den Provider.

      Wäre ich der Käufer so könnte ich jetzt den Rechtsweg bestreiten, also würde ich mir jetzt Gedanken machen wie man an die Rechnung kommt um diese dann weiter zu leiten

      Für mich liegt der Fehler bei dir, also kümmer dich drum und hol die Kuh vom Eis.

      Da ich persönlich schon ab und an solche Fälle mit Verkäufern hatte die ähnliche abseits jeglicher Realität ticken, so habe ich mir angewöhnt vorher zu fragen ob eine Rechnung vorhanden ist, die privaten Verkäufer bei Ebay werden in meinen Augen immer "kränker"
    • Ich muss dich kurz korrigieren.
      Das Gerät wurde in der Kategorie "neu:sonstige" angeboten und nicht in der Kategorie "neu".

      Das beinhaltet auch Austauschgerate etc. die nicht nagelneu aus dem Geschäft sind..

      Gerne höre ich weitere Meinungen dazu.
    • Sternchen schrieb:

      Das das Handy klar als neu angeboten und verkauft wurde wie man im EP erkennen kann, so gehört eine Rechnung dazu falls ein Garantiefall eintritt, fehlt diese Rechnung so hat man das in der Artikelbeschreibung anzugeben

      Bitte bei einem privaten Verkäufer begründen:

      - Warum eine Rechnung nötig wäre? (Eine Neuware die man als Geschenk gekriegt hat ist auch ohne Rechnung noch Neuware)
      - Warum man es hätte erwähnen müssen? (Es ist ja kein Mangel)

      Fehlen einer Rechnung ist nicht Wertmindernd. Es stand in der Beschreibung auch nichts von Garantie - somit gibt es die auch nicht.
      Dafür ist das Vorhandensein einer Rechnung evtl. Wertsteigernd. Es war sogar in "Neu-sonstige" eingestellt und nicht in "Neu"
      Deswegen sehe ich auch nichts was @torcha als Privatverkäufer falsch gemacht haben sollte.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

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    • Sternchen schrieb:

      Wäre ich der Käufer so könnte ich jetzt den Rechtsweg bestreiten, also würde ich mir jetzt Gedanken machen wie man an die Rechnung kommt um diese dann weiter zu leiten

      Für mich liegt der Fehler bei dir, also kümmer dich drum und hol die Kuh vom Eis.
      stimme ich Sternchen zu, es wurde ja auch nicht nur wg. Garantie gefragt, sondern auch wg Eigentumsnachweis!

      und die Behauptung, seit Herbst 2013 "mehrere Male umgezogen" zu sein, halte ich glasklar für eine Schutzbehauptung, die mich als Käufer auch nicht der Glaubwürdigkeit des Verkäufers versichern würde.

      Und so sehe ich hier eine Art "Unsicherheitseinrede" dejure.org/gesetze/BGB/321.html die auch beim Handel zwischen zwei privaten den Kaufabbruch rechtfertigen sollte, wenn der Nachweis nicht noch gebracht wird.

      Und ob es nun bei "Neu-sonstige" eingestellt oder in "Neu" macht in Hinblick auf den Nachweis dafür, dass es wirklich neu sein soll keinen Unterschied
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Ein normal denkender Mensch geht davon aus das Neuware (egal in welcher Kategorie "Neu" bei Ebay eingestellt) auch Herstellergarantie oder Händler-Gewährleistung besitzt.

      Auch Austauschgeräte haben Werksgarantie, wenn diese aber ausgeschlossen ist weil das Gerät z.B. einen Tag vor Garantieablauf geliefert wurde, dann erwähnt man das mit einem Satz in der Artikelbeschreibung und erspart sich und anderen jeglichen Ärger.

      Der jetzige Käufer hätte dann sicher nicht mitgeboten, und wenn doch dann häte man ihm diesen Satz um die Ohren hauen können

      Und wenn ich etwas neues verschenke dann ist da entweder die Rechnung dabei, oder ich gebe die dazu sobald ein Garantiefall auftritt.

      Ich sehe alle Fehler beim TE, wenn er wollte so könnte er diese auch ohne großen Aufwand heilen, aber lieber macht man ein Fass auf, immer mehr "Kranke" bei Ebay.
    • Das Wort Eigentumsnschweis bedeutet nicht Rechnung. Das kann m.M. Auch ein von mir angefertigtes Dokument sein natürlich mit Unterschrift, das dem Käufer bestätigt dass das Gerät mein Eigentum ist.

      Danke für die bisherigen Antworten.

      Allerdings interpretieren m.M. Nach einfach viele etwas hinein.
      Hätte, sollte, könnte, müsste spielt doch keine rolle..
      Das was zählt, ist doch das was auch im Kaufvertrag definiert wurde.

      Da viele immer auf den Begriff "neu" so rumhacken. Wenn man es mal ganz nüchtern betrachtet dan kann ein privater Verkäufer ja nie ein neues Gerät Verkäufen.

      Ich freue mich auf weitere Antworten.
    • Klar kann ich als Privatverkäufer ein neues Gerät verkaufen, wenn es wirklich neu und ungebraucht ist und eine Rechnung beiliegt.

      Ist das nicht der Fall dann hat man das expliziet in der Artikelbeschreibung zu erwähnen oder schreibt gleich Gebrauchtgerät was deines ja ist, weil es schon mal benutzt wurde.

      Was hindert dich denn da dran nachträglich die Rechnung zu besorgen? Oder ist es zufällig vom Lkw gefallen und die Rechnung wurde vom Winde verweht....bisher höre ich nur Ausflüchte, und hätte, könnte sollte aber keine Fakten

      Hast ja nicht mal den Hintern in der Hose die Artikelnummer zu posten
    • torcha schrieb:

      KÄUFER:
      Hallo,
      Ich hatte Ihnen ja mitgeteilt, dass ein Eigentumsnachweis für das Handy unverzichtbar ist.
      Nur so kann ich sicherstellen, daß es sich nicht um ein gestohlenes und ggf. Gesperrtes Handy handelt und ich es ggf. Ohne Entschädigung zurückgeben muß.
      Bei einem neuen Handy sollte es eigentlich einen solchen Nachweis geben.
      Diesen haben Sie mir aber nicht vorgelegt.
      Ich trete daher vom Kaufvertrag zurück


      ICH:
      Das geht natürlich nicht, wie genannt.
      1. Das Gerät entspricht in vollen Umfang der Artikelbeschreibung. Eine Rechnung wurde nicht mit verkauft, da nicht mehr auffindbar. Wenn Sie eine orig. Rechnung hätten haben wollen, dann hätten Sie sich im Vorfeld informieren müssen ob eine solche vorhanden ist.
      2. Gerät wurde in der Kategorie "Neu: Sonstige" verkauft. Bitte genau informieren was darunter genannt ist.
      3. Ein persönlich von mir ausgestelltes Dokument zum Eigentumsnachweis kann mitgegeben werden, wie genannt.
      4. Rücktritt ist, wie in der Artikelbeschreibung der Sie zugestimmt haben bei Abgabe des Gebots, ausgeschlossen.
      5. Über die IMEI Nummer kann man das Gerät von Apple prüfen lassen ob es als Gestohlen o. ä . gemeldet ist. Sollte es als gestohlen gemeldet sein, so wie Sie meinen, würde ich das Gerät wieder zurücknehmen.

      Wie schon gesagt, das ist eine Unsicherheitseinrede, also kann er die Rechnung, Nachweis wie "Anschreiben Austauschgerät" etc verlangen oder biete entsprechend an, erst zu versenden, ihn prüfen zu lassen, ob es als gestohlen oder gesperrt etc ist. Und erst danach zu zahlen, oder das Gerät wieder zurück zu schicken.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • @'Stubentiger
      Die IMEI Nummer hätte ich ihm im Vorfeld ja, wie besch, gerne mitgeteilt. Allerdings wollte er sie ja nicht.

      @Sternchen
      Ich bitte um einen zivilisierten Ton!!
      Da du dich ja so gut auskennst.
      1.
      Wie bekomme ich eine Rechnung von einem insolventen Unternehmen?

      2.
      Die artikrlnummer ist hier nicht von Nöten, da alle Daten eingefugt wurden.
      Außerdem geht sie dich nichts an. Da sie zur objektiven Beurteilung nichts zur Sache tut.

      MfG
    • wende dich an den Insolvenzverwalter mit der Bitte um eine Zweitschrift der Rechnung. Gib ihm dazu deine sämtlichen Daten (Person, Bankverbindung), damit er dich als Kunden findet und das Kaufdatum, damit er die Rechnung zweifelsfrei zuordnen kann.

      Ich hoffe ja, dass das Unternehmen nicht insolvent wurde, weil ... irgendwas im Erwerb der Handys illegal oder sonstwie zweifelhaft war?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • torcha schrieb:

      Die artikrlnummer ist hier nicht von Nöten, da alle Daten eingefugt wurden.
      Außerdem geht sie dich nichts an. Da sie zur objektiven Beurteilung nichts zur Sache tut.
      doch die ist in deinem Fall schon interessant ;)



      torcha schrieb:

      Im Zuge dessen wird natürlich der gesamte Mail verkehr, das Angebot, und ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Arbeitgeber) an Dritte weitergeben.


      wie kommst du überhaupt dazu deinem Käufer mit der Herausgabe der Daten seines Arbeitgebers an Dritte zu drohen ?
    • ganz simpel gesagt - aus deiner Artikelbeschreibung

      " Komplett mit Ladegerät, Kopfhörer, Anleitung etc."

      Komplett bedeutet für mich in diesem Fall mit Rechnung.Diese fällt im Kontext für mich unter ect.

      Da kannst du dich auch nicht mit Neu-Sonstige rausreden weil das Fehlen einer Rechnung nicht von ebay in der Definition vorgegeben ist - sondern der Verweis auf die Artikelbeschreibung folgt.

      Für mich liegt der Fehler klar bei dir .
    • Hudor schrieb:

      torcha schrieb:

      Die artikrlnummer ist hier nicht von Nöten, da alle Daten eingefugt wurden.
      Außerdem geht sie dich nichts an. Da sie zur objektiven Beurteilung nichts zur Sache tut.
      doch die ist in deinem Fall schon interessant ;)

      TE hatte in der Vergangenheit laut eigener Darstellung in anderen Threads ja schon oefter "Probleme" mit seinen Kaeufern gehabt.
      Da er dort selbst auf eine eigene Auktion verlinkt hatte, ist es wahrlich kein "Hexenwerk", die aktuell relevante Artikelnummer zu finden
      .

      Service:
    • Geb hier allen Vorrednern Recht. Sowas schreibt man rein. Ich verkaufe sogar sicherheitshalber alles als defekt. Der TE hat auch was zu verbergen ... Profil ist bei eBay nicht offen... Bei mir ist das fast ein ko Kriterium ... Mehr Input sobald ich an pc sitze.

      Geschrieben von meinen neuen als gebraucht deklarierten iPhone 5c mit 8 GB in gelb ...
    • Zu einem "Neu" Gerät gehört immer der Eigentumsnachweis. Dazu werden auf der platten Form zuviele "vom Lastwagen gefallene" Geräte verhökert.

      Das Fehlen der Unterlagen stellt einen Mangel dar. Jeder Mangel ist vom Verkäufer zu benennen, da er wertmindernd ist. Kein Käufer muß damit rechnen, ein "neues" Gerät ohne einen Nachweis für eine (Rest-)Gewährleistungs bzw. -Garantiezeit zu erwerben.

      @Paketversender: mein Käuferaccount bei ebay steht auch auf privat. Damit kann und will ich nicht verkaufen. Wofür ist das jetzt ein Kriterium?