Zuwendung durch Verwandte

    • Zuwendung durch Verwandte

      Wer von seinen eigenen Eltern oder Verwandten Vermögenswerte zugewendet bekommt, muss diese im Fall der Scheidung im Verhältnis zum anderen Ehepartner nicht ausgleichen. Diese Vermögenserwerbe fallen nämlich in das Anfangsvermögen und bleiben deshalb unberücksichtigt.

      Anders sieht es dagegen aus, wenn die Schwiegereltern oder der Schwager einem Ehepaar während intakter Ehe Vermögenswerte zuwenden. Hier fällt der Anteil, der auf den angeheirateten Ehepartner entfällt, in dessen so genanntes Endvermögen. Dieser Betrag ist deshalb im Rahmen des Zugewinnausgleichs mit dem anderen Ehepartner zu teilen. OLG Koblenz, Urteil v. 18.12.2002, NJW 2003 S. 1675