Mit einem notariellen Vertrag verpflichtete sich ein Ehepaar,

    • Mit einem notariellen Vertrag verpflichtete sich ein Ehepaar,

      der Mutter des Mannes Kost, Logis, lebenslange Pflege und eine monatliche Leibrente zu bieten. Im Gegenzug dazu übertrug die Mutter dem Ehepaar ihr Hausgrundstück und landwirtschaftliche Flächen. Der Sohn starb, die Mutter kam wegen Altersdemenz in ein Pflegeheim, sodass sich der Sozialhilfeträger an die Schwiegertochter wandte. Diese sollte sich jetzt an den Heimkosten beteiligen.

      Dem stimmte der Bundesgerichtshof grundsätzlich zu. Auch wenn die Schwiegertochter als solche der Mutter gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet ist, so hatte sie sich doch neben ihrem Mann seinerzeit gesamtschuldnerisch verpflichtet, ihrer Schwiegermutter ein lebenslängliches »Altenteil« zu bieten. Und da die Aufwendungen hierfür mit der Heimunterbringung entfallen sind, erschien es dem Gericht billig, nun den Wert der ersparten Aufwendungen der Schwiegertochter kostenmäßig aufzuerlegen. Über die Höhe sagte das Gericht allerdings nur, dass bloß die tatsächlich ersparten Aufwendungen - wie etwa für Wasser, Strom und Heizung sowie Unterhaltungsmaßnahmen für die Wohnung - verlangt werden könnten, nicht dagegen der Sachwert des Wohnungsrechts. BGH, Beschluss v. 23.1.2003, NJW 2003 S. 577