Die Schadenshöhe kannst Du im Prozess versuchen zu drücken. Das Rebuy-Angebot (Du hast es sicher noch?) wäre ein feines Indiz. Wobei es Dir natürlich auch frei steht (bzw. frei gestanden hätte) zu diesem oder ähnlichem Preis ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte zu besorgen und dann zu liefern.
Ansonsten bin ich immer so entzückt davon, wie ordentlich doch der ehrliche deutsche Ebay-Anbieter ist. Also eigentlich nicht der Ebay-Anbieter, sondern meist die, denen die Ware unvorhersehbar kaputt geht.
Die aus Versehen, ohne Verschulden, geschrottete Ware wird flugs beseitigt, als hätte sie eine Infektionskrankheit. Klar, wer bewahrt schon Schrott auf? Darf ich mal herzlich grinsen? Nur so hier, unter "uns Freunden"? Vielleicht triffst Du auf einen Richter mit ähnlich viel Humor. Vielleicht.
Oder sagen wir anders:Wenn Du in der Lage wärest, das vorher liebevoll gepflegte Teil, welche leider unter den Bauschutt gekommen ist...wenigstens in seinen Bruchstücken noch vorzuweisen...dann würde ich eher "gläubig".
Ansonsten bin ich immer so entzückt davon, wie ordentlich doch der ehrliche deutsche Ebay-Anbieter ist. Also eigentlich nicht der Ebay-Anbieter, sondern meist die, denen die Ware unvorhersehbar kaputt geht.
Die aus Versehen, ohne Verschulden, geschrottete Ware wird flugs beseitigt, als hätte sie eine Infektionskrankheit. Klar, wer bewahrt schon Schrott auf? Darf ich mal herzlich grinsen? Nur so hier, unter "uns Freunden"? Vielleicht triffst Du auf einen Richter mit ähnlich viel Humor. Vielleicht.
Oder sagen wir anders:Wenn Du in der Lage wärest, das vorher liebevoll gepflegte Teil, welche leider unter den Bauschutt gekommen ist...wenigstens in seinen Bruchstücken noch vorzuweisen...dann würde ich eher "gläubig".
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()