Käufer stellt unberechtigte "Anfrage nach Rückgabe", wie muss ich mich verhalten?

    • Käufer stellt unberechtigte "Anfrage nach Rückgabe", wie muss ich mich verhalten?

      Liebe Forumsgemeinde,

      zu folgendem Fall suche ich euren Rat:


      Ich habe vor zwei Wochen als Privatverkäufer ein technisches Gerät bei Ebay angeboten mit der Option "Preis Vorschlagen".
      Nach kurzer Zeit schlug ein Interessent aus dem EU-Ausland 300€ vor.
      Ich habe den Preisvorschlag angenommen und den Artikel nach Zahlungseingang verschickt,
      Er bezahlte nicht per Paypal, sondern überwies den Betrag auf mein Bankkonto.
      Nach einigen Tagen kam der Artikel beim Käufer an, welcher jedoch mit dem Zustand des Gerätes nicht einverstanden ist
      und von mir sein Geld zurückverlangt.
      Er meldete einen erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikel und schrieb mir mehrere emotionale Mails (ohne Punkt und Komma), in denen er abwechselnd
      eine Rückerstattung oder einen Preisnachlass verlangte.
      Seine Beanstandungen bezüglich des Artikels wurden von Mail zu Mail immer ausgeschmückter und
      zahlreicher.
      Ich habe den Artikel ausdrücklich als gebraucht, aber funktionsfähig verkauft, was er auch ist.
      Die von Käufer angemahnten Mängel sind definitiv nicht vorhanden.
      Wenn mich mein Eindruck nicht täuscht, gefällt er dem Käufer einfach nur nicht.

      Da ich in fünfzehn Jahren Ebay-Mitgliedschaft mittlerweile auch schon so einiges mitgemacht habe,
      ist meine Erfahrung, dass man mit solchen Käufern keine Konversation führt, da dies wohl oder
      übel zu langen, aufreibenden Mailschlachten inklusive Drohungen führt.
      Ich habe den Artikel wie beschrieben geliefert und meinen Teil des Kaufvertrages somit erfüllt.

      Heute morgen bekam ich eine Mail von Ebay, wonach der Käufer offiziell die "Rückgabe angefragt" hat.
      Mir werden in dem entsprechenden Formular folgende Handlungsmöglichkeiten gegeben:
      - Rückgabe akzeptieren, Käufer retourniert den Artikel, ich zahle ihm das Geld zurück
      - Geld zurückerstatten, Käufer behält den Artikel aber trotzdem
      - Teilrückerstattung anbieten
      - dem Käufer eine Nachricht schreiben

      Ich möchte allerdings gar nichts von diesen Dingen tun. Ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen
      und bin Privatverkäufer, dazu kommt, dass hier kein Paypal im Spiel ist.
      Ich habe zehn Tage Zeit, das obige Formular auszufüllen, andernfalls kann (laut Ebay) der Käuferschutz eingeschaltet
      werden.

      Auf der Ebay-Seite zum Thema, wird mir (als Verkäufer) dazu noch folgende Handlungsmöglichkeit geboten:

      Hinweis: Wenn Sie der Meinung sind, dass der vom Käufer angegebene Grund nicht den Tatsachen entspricht, schalten Sie uns bitte ein. Sobald so ein Fall zu Ihren Gunsten entschieden und geschlossen wird, zählt die Transaktion nicht mehr als mit einem Mangel behaftet und hat keine negative Auswirkung mehr auf Ihren Servicestatus.

      Quelle: verkaeuferportal.ebay.de/ebay-rueckgabeprozess-privat

      Dafür gibt es allerdings kein Formular und auch sonst keinen Hinweis, wie ich Ebay "einschalten" kann.
      Ich habe den Verkäufer daraufhin per Meldeformular gemeldet und den Vorfall beschrieben, allerdings ohne mich dabei im formellen Rahmen jenes
      Rückgabeprozesses zu befinden, den ich oben beschrieben habe.
      Ich traue Ebay keinen Millimeter weit und weiß, dass jegliche Maßnahmen, die mir angeboten werden, allein darauf abzielen
      den Ebay Kundenservice zu entlasten (weil gehofft wird, dass beide Parteien selbstständig die Sache klären), desweiteren sollen Dringlichkeit und
      Verpflichtung meinerseits vorgetäuscht werden, wobei der Verkäufer per se in einer schlechteren Ausgangslage ist, als der Käufer.
      Die Option "Anfrage nach Rückgabe" ist obendrein ganz neu, wie Google mir verraten hat.


      Meine Fragen jetzt:

      Was soll ich tun? Muss ich diesen Quark mitmachen?
      Ich habe den Artikel geliefert wie beschrieben. Der Käufer sitzt im EU-Ausland und hat keinen Käuferschutz
      durch Paypal.
      Dass ich eine Rote kassiere ist mir klar, damit habe ich mich abgefunden.
      Hat Ebay irgendeine Möglichkeit, mich durch Käuferschutzmaßnahmen zu irgendetwas zu zwingen?
      Mein Ebay-Konto ist komplett im grünen Bereich, 100% gute Bewertungen, Servicestatus ausgezeichnet.



      Schonmal danke für eure Antworten.
    • Ich möchte lieber nicht den Link zum Verkauf posten, da ich nicht möchte, dass in Zukunft dieser Thread über Google in Verbindung mit meinem Ebay-Namen gefunden gefunden wird.
      Dann würde ich mir ja hier selber schaden, ich bitte um Verständnis.

      Viel ist aus der Angebotsseite auch nicht zu erkennen:

      Artikel ausführlich beschrieben, viele Fotos, deutlicher Hinweis auf Gebrauchsspuren.
      Festpreis oder Preisvorschlag, Versand mit DHL.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jaybee79 ()

    • Jaybee79 schrieb:

      Ich habe zehn Tage Zeit, das obige Formular auszufüllen, andernfalls kann (laut Ebay) der Käuferschutz eingeschaltet
      werden.

      Ok, dann lass sie doch. ;)

      Ausführlicher beantwortet: ich hatte das Thema erst jetzt mi dem Mängelbeseitigungsteam. Es ist angeblich so, das bei den Rücknahmeanfragen wegen abweichender Artikel dann zwar der Mangel erst mal drin ist, dieser aber entfernt wird, wenn der Käuferschutzfall zu deinen Gunsten geschlossen wird.

      Auf Rückfrage, ob das dann eigentlich bei alen Käufen so läuft, die nicht vom Käuferschutz abgedeckt sind (namentlich Überweisung ohne ebay-Garantie) hat mir der Telefonjokler bestätigt, dass diese Fälle nicht in den Käuferschutz falen und daher der Fall zugunsten des Verkäufer geschlossen wird. Angeblich soll dann auch der Mangel rausfallen.


      Jaybee79 schrieb:

      Dafür gibt es allerdings kein Formular und auch sonst keinen Hinweis, wie ich Ebay "einschalten" kann.


      Kommt angeblich nach Ablauf der 10-Tages-Frist. Wie Du selbst richtig bemerkt hast ist das Ding ganz neu. Ich hab mal eben beim Händlerverband in den Datenbeständen der Supportbewertungen nachgeschaut, dort ist ein Gespräch mit ebay wegen des neuen Rückgabeprozesses vom 14. April vermerkt, da war der wohl erst ein paar Tage aktiv. Jedenfalls ist da ein Vermerk dabei, dass im Zuge dieser Umstellung auch in mein ebay die Option rausgenommen wurde, den Rückgabeprozess abzuschalten.



      Jaybee79 schrieb:

      Dass ich eine Rote kassiere ist mir klar, damit habe ich mich abgefunden.


      ...was dann ja auch ein Mangel wäre. Ob man die wieder rausbekommt ist die zweite Frage. Dazu muss man erstens das Angebot und zweitens die Bewertung sehen.



      Jaybee79 schrieb:

      - dem Käufer eine Nachricht schreiben

      Ich möchte allerdings gar nichts von diesen Dingen tun. Ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen
      und bin Privatverkäufer, dazu kommt, dass hier kein Paypal im Spiel ist.
      Ich habe zehn Tage Zeit, das obige Formular auszufüllen, andernfalls kann (laut Ebay) der Käuferschutz eingeschaltet

      Und was spricht gegen diese Option? Du teilst ihm nochmals mit, dass Du sowohl seine Beewrtungserpressung als auch sein unangemessenes Rückgabeverlangen zurückweist. Die Ware wurde geliefert wie beschrieben, für fehlerhafte Vorstellungen oder falschen Interpretationen aufgrund fehlender Sprachkenntnisse bist Du nicht verantwortlich.

      Immer dran denken, dass vielleicht irgendwann einer von der Mängellöschabteilung da reinschaut.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Danke für Eure Antworten.

      Das ist mal wieder einer dieser Punkte, wo ich (auch nach fünfzehn Jahren Ebay) denke,
      dass man als Verkäufer wirklich nur noch der Prügelknabe ist.
      Ich werde aber Löschberts Rat befolgen und dem Käufer per Formular eine kurze Antwort schicken, warum
      ich die Rücknahme nicht durchführen werde.

      Wie sieht es eigentlich abseits von Ebay mit zivilrechtlichen Ansprüchen aus?
      Soweit ich weiß, könnte er versuchen als EU-Ausländer mir einen EU-Mahnbescheid von seinem zuständigen
      Amtsgericht zukommen zu lassen, dem ich dann natürlich widersprechen würde.
      Sollte er dann klagen, steht Aussage gegen Aussage.
      Bei dem eher unspektakulären Betrag von 300€ aus dem Ausland und (für einen Außenstehenden) uneindeutiger Rechtslage, ein
      eher waghalsiges Unterfangen, oder?
    • Jaybee79 schrieb:

      Sollte er dann klagen, steht Aussage gegen Aussage.

      Nein !


      Er müsste beweisen, dass die (von ihm behaupteten) Mängel schon vor dem Gefahrenübergang - also bevor du versendet
      hast bestanden sind. Dazu bräuchte er einen Zeugen, Photodokumentation, evtl. Gutachter - also eigentlich
      nicht ein waghalsiges sondern fast unmögliches Unterfangen.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()