Hallo,
auch ich habe ein Angebot vorzeitig beendet da mein angebotener Artikel beschädigt oder verloren ging.
Höchstbieter war ws***** der mir auch mir mit einem Anwalt drohte.
Nach einem hin und her habe ich ihm den gleichen Artikel von meiner Frau geliefert .Also der gleiche Artikel den ich beendet habe .
Sein Kaufpreis war bei Ebay 10,50 € , er hatt überwiesen und ich habe geliefert !! ,,,aber das Paket wurde unterwegs beschädigt .
DHL teilte mir mit , das ein Teilverlust festgestellt worden ist . Zur Schadenmeldung musste ich unter anderen " einen Kaufabschluss beilegen woraus Käufer und Verkäufer hervorgehen . Das bin dann ich und ws*****. Außerdem habe ich noch meine Rechnung von meinem Neukauf mit angegeben .
Wieder drohte er mir mit Fristen und Anwalt weil ich unter anderem seine Kopie von seiner PayPal Zahlung mit abgeschickt habe .
ws***** möchte jedoch nicht seinen Kaufpreis zurück ( 10,50€ ) sondern den Tatsächlichen Wert des Artikels der viel höher ist .
Meine Frage ist , was steht dem Käufer zu , Warenwert oder seinen Kaufpreis ?????
auch ich habe ein Angebot vorzeitig beendet da mein angebotener Artikel beschädigt oder verloren ging.
Höchstbieter war ws***** der mir auch mir mit einem Anwalt drohte.
Nach einem hin und her habe ich ihm den gleichen Artikel von meiner Frau geliefert .Also der gleiche Artikel den ich beendet habe .
Sein Kaufpreis war bei Ebay 10,50 € , er hatt überwiesen und ich habe geliefert !! ,,,aber das Paket wurde unterwegs beschädigt .
DHL teilte mir mit , das ein Teilverlust festgestellt worden ist . Zur Schadenmeldung musste ich unter anderen " einen Kaufabschluss beilegen woraus Käufer und Verkäufer hervorgehen . Das bin dann ich und ws*****. Außerdem habe ich noch meine Rechnung von meinem Neukauf mit angegeben .
Wieder drohte er mir mit Fristen und Anwalt weil ich unter anderem seine Kopie von seiner PayPal Zahlung mit abgeschickt habe .
ws***** möchte jedoch nicht seinen Kaufpreis zurück ( 10,50€ ) sondern den Tatsächlichen Wert des Artikels der viel höher ist .
Meine Frage ist , was steht dem Käufer zu , Warenwert oder seinen Kaufpreis ?????