Für einen Mahnbescheid oder einer Klage bedarf es nicht nur eines gültigen Kaufvertrages, sondern der wirksamen In-Verzug-Setzung. Da sehe ich das Problem.
Gewerbl. Handeln sehe ich nicht, was aber nicht wirklich Bedeutung hat......können diesbezügl. wichtigere, kompetentere Leute anders sehen......
Den Account meine ich zu kennen, falls es keine 350 Euro, sondern etwas über 300 Euro waren.
Lt. TE gab es zudem einen nicht ganz legitimen Bieter.
Was bedeutet das? Gepuscht?
Gewerbl. Handeln sehe ich nicht, was aber nicht wirklich Bedeutung hat......können diesbezügl. wichtigere, kompetentere Leute anders sehen......
Den Account meine ich zu kennen, falls es keine 350 Euro, sondern etwas über 300 Euro waren.
Lt. TE gab es zudem einen nicht ganz legitimen Bieter.
Was bedeutet das? Gepuscht?
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()