Rock am Ring Ticket verkauft, Käufer meldet sich nicht

    • Für einen Mahnbescheid oder einer Klage bedarf es nicht nur eines gültigen Kaufvertrages, sondern der wirksamen In-Verzug-Setzung. Da sehe ich das Problem.
      Gewerbl. Handeln sehe ich nicht, was aber nicht wirklich Bedeutung hat......können diesbezügl. wichtigere, kompetentere Leute anders sehen......
      Den Account meine ich zu kennen, falls es keine 350 Euro, sondern etwas über 300 Euro waren.
      Lt. TE gab es zudem einen nicht ganz legitimen Bieter.
      Was bedeutet das? Gepuscht?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Hier ist das mit dem Verzug geregelt:

      dejure.org/gesetze/BGB/286.html

      Vielleicht findet ja das Anwendung

      "Der Mahnung bedarf es nicht
      1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,"
      weil die Veranstaltung termingebunden ist

      oder das


      "4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist."

      Dazu sollte TE aber m. E. einen RA befragen.
    • Soooo ich hab jetzt den eBay Fall geöffnet

      ebay schrieb:

      Sollte der Käufer nicht bis zum 11. Jun. 2015, 23:20:33 MESZ bezahlt haben, schließen Sie bitte den Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels. Nachdem Sie den Fall geschlossen haben, erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Gutschrift Ihrer Verkaufsprovision. Um die Gutschrift Ihrer Verkaufsprovision zu erhalten, müssen Sie den Fall innerhalb von 37 Tagen ab Verkaufsdatum schließen. Falls Sie den Assistenten für nicht bezahlte Artikel nutzen, wird dieser Fall automatisch für Sie geschlossen.

      Jetzt natürlich wieder die Frage mit dem RA, ich weiß, dass ich die Kosten des RA nur mit einklagen kann, wenn der K sich in Zahlungsverzug befindet, also erst die Mahnung schriftlich bei ihm reinflattern lassen bevor da irgendwas mit dem RA passiert, richtig?