Hallo zusammen,
mir ist aufgefallen, dass bei manchen Auktionen im Text darauf hingewiesen wird,
dass der Herstellername/ die Modellbezeichnung nur angegeben wird um den Artikel zu beschreiben.
Das erweckt bei mir den Eindruck, dass hier Abmahnungen ins Haus stehen könnten, falls man den Hinweis nicht einfügt.
Abmahnungen, mir bekannt geworden beispielsweise der Fa. @Hard... sind gemeint.
Wie kann man denn rechtssicher formulieren, dass einem so eine Abmahnung, nur aufgrund der Artikelbeschreibung, nicht ins Haus steht?
Danke und VG
mir ist aufgefallen, dass bei manchen Auktionen im Text darauf hingewiesen wird,
dass der Herstellername/ die Modellbezeichnung nur angegeben wird um den Artikel zu beschreiben.
Das erweckt bei mir den Eindruck, dass hier Abmahnungen ins Haus stehen könnten, falls man den Hinweis nicht einfügt.
Abmahnungen, mir bekannt geworden beispielsweise der Fa. @Hard... sind gemeint.
Wie kann man denn rechtssicher formulieren, dass einem so eine Abmahnung, nur aufgrund der Artikelbeschreibung, nicht ins Haus steht?
Danke und VG