Accounts mafiroz + ogl_de2 für die Sperrliste: Gebotsabschirmung bei eBay

    • Kaiolito schrieb:

      Auf die Frage bin ich noch gar nicht gekommen...... kann man ein Gebot streichen, obwohl man durch dieses Gebot gar nicht Höchstbietender geworden ist?
      Ja, das geht. Eine besonders perfide Art der Gebotsabschirmung, da der Höchstbietende immer Höchstbietender bleibt und somit ein Kaufvertrag besteht.
      Das ist auch schon lange bekannt und es bleibt die Frage warum ebay diese Funktion nicht abschafft.
      Man sieht nur mit den Augen gut

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    • Ich ging da wohl fälschlicherweise davon aus, dass der Höchstbietende zurückgezogen hat, weil dies beim Thread-Eröffner auch so geschehen ist. Wenn dem nicht so ist, dann ist in der Tat zunächst ein Kaufvertrag entstanden und es ist es nun am Verkäufer nachzuweisen, dass dem nicht so ist. Nun kommt doch noch ein zivilrechtliches Problem dazu. Interessant wäre zu schauen, ob der Käufer seiner Ansprüche auch gerichtlich durchsetzen würde oder ob es beim jetzigen Versuch bleibt.

      Kann denn ein Verkäufer nachweisen, dass beide Accounts einer Person gehören? Oder sind es nur Indizien, die dies erahnen lassen?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Kaiolito schrieb:

      Warum hätte sich dann ogl die Mühe machen sollen, sein Gebot zurück zu ziehen, wenn mafi eh mehr geboten hatte und nach wie vor Höchstbietender war?
      Auf die Frage bin ich noch gar nicht gekommen...... kann man ein Gebot streichen, obwohl man durch dieses Gebot gar nicht Höchstbietender geworden ist?
      Na damit er den Kram möglichst günstig bekommt, darum geht es doch bei der Masche überhaupt...

      Nehmen wir als Bsp. mal ein iFöhn welches immer um 450€ versteigert wird. Das aktuelle gebot 59min vor Auktionsende beträgt 250€.
      A: bietet nun 500€ auf dieses iFöhn
      B: Bietet nun 499€ auf das selbe iFöhn
      Der Preis beträgt nun 500€ und somit hat kaum noch ein anderer Bieter lust sich an der Auktion zu beteiligen. Und 10sec vor ende zieht B sein Gebot wieder zurück, der Preis fällt auf 251€ und A freut sich über seinen neuen Föhn für zum Schnäppchenpreis.
    • biguhu schrieb:

      Kann denn ein Verkäufer nachweisen, dass beide Accounts einer Person gehören? Oder sind es nur Indizien, die dies erahnen lassen?
      Wie soll es ein Verkäufer nachweisen können?

      Faktischer Nachweis wären(sollte der mafirozo nicht sehr Technikaffin sein) die IP Adressen von den PCs die für Gebotsabgabe verwendet wurden, diese hat nur eBay.

      Ein indirekter Hinweis aus meiner Sicht ist die immer wiederkehrende Vorgehensweise zwischen zwei accounts. Also einer kauft etwas wenige sekunden bietet ein anderer und der anderer zieht wundersameweise wenige Sekunden vor Aktionsende sein Gebot zurück. Bereits wenn es einmal passiert ist es Verdächtig, aufgrund der Zeitabständen, anscheinend ist aber der mafirozo frech oder dumm genug es immer wieder mit den selben Accounts zu machen, und da ist es schon ziemlich offensichtlich.

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    • !Update, gerade stellte ich fest dass ogl_de2 Nicht mehr bei eBay angemeldet ist.

      Ist zu mindest ein Anfang, mal schauen ob noch etwas geschieht.

      Ahh und der mafiroz ebenfalls nicht mehr angemeldet, naja immerhin wird er mit diesen Accounts es nicht mehr treiben können.

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    • Hat ja auch lange genug gedauert und mehrere Meldungen gebraucht, bis eBay endlich mal reagiert hat *grummel*
      Der Rauswurf bei eBay bedeutet allerdings nicht, daß sich dadurch das Problem, ob nun ein Kaufvertrag mit dem Auktionsgewinner besteht oder nicht, automatisch erledigt hat.
      Aber: Der Endpreis kam durch eine Preismanipulation zustande, ähnlich wie das Vertauschen eines Preisschildes gegen ein niedrigeres im stationären Handel. Hier handelt es sich um Betrug bzw einen Betrugsversuch, auch wenn Preismanipulation bei eBay oder anderen Auktionshäusern bisher in Deutschland nicht explizit in einem Gesetz behandelt wird. Natürlich ist der stationäre Verkäufer nicht verpflichtet, zu dem durch den betrügerischen Käufer verursachten zu niedrigen Preis zu verkaufen, nur weil da jetzt ein anderes Preisschild an der Ware befestigt wurde. Warum sollte der Internet-Verkäufer da anders gestellt sein ?!

      Ich würde das Problem allerdings grundsätzlich von einer anderen Seite angehen. Mittlerweile gibt es für das Gegenstück, nämlich shillbidding bzw pushen, mindestens ein sehr hübsches Urteil, siehe
      ra-rehfeldt.de/2014/12/23/olg-…tion-nicht-selbst-bieten/
      openjur.de/u/707416.html
      Der Richter bezeichnet dort die Gebote des pushenden Verkäufers als "nichtige Scheingebote" und spricht daher dem klagenden Käufer Schadensersatz in erheblicher Höhe zu.
      Als "nichtige Scheingebote" kann man wohl mit Fug und Recht auch die Gebote der beiden Tatbeteiligten im vorliegenden Fall bezeichnen, sofern es sich nicht sowieso um Accounts derselben Person handelt. Zwar glaube ich nicht, daß der SO dämlich ist, aber unmöglich ist es nicht, möglicherweise geht er davon aus, daß aufgrund der Anonymität bei eBay nie ein Verkäufer die Anmeldedaten beider Accounts erfahren könnte...
      In jedem Fall hatte wohl keiner der beiden Accounts je die Absicht, den Artikel zum abgegebenen Maximalgebot tatsächlich zu kaufen, da das weit über dem üblichen Durchschnitt liegt.
      Sollte der "Auktionsgewinner" tatsächlich auf Herausgabe zum Auktionsendpreis beharren, würde ich als Verkäufer das mit dem Argument des nichtigen Scheingebotes verweigern. Hätte nämlich der Auktionsgewinner ein realistisches Gebot abgegeben, wäre er in jedem Fall vom Rückzieher zeitweilig überboten worden und ein Kaufvertrag daher sowieso nicht zustande gekommen.

      Warum aber eigentlich den Spieß nicht einfach umdrehen und von dem sauberen Pärchen Vertragserfüllung zum zeitweiligen Höchstgebot verlangen? Oder alternativ Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen dem zeitweiligen Höchstgebot und dem in einer zweiten, sauber verlaufenen Auktion erzielten voraussichtlich wesentlich niedrigeren Endpreis fordern. Zu diesem Zweck würde ich von eBay dringend die Daten von ogl_de2 anfordern. eBay hat ja offensichtlich sich mit dem Fall bereits befasst und wohl auch deutlich erkannt, daß die beiden Accounts in betrügerischer Absicht zusammengearbeitet haben bzw genutzt wurden. Demzufolge sollte einer Anforderung der Anmeldedaten des Gebotsrückziehers mit der Begründung einer Zivilklage auf Schadensersatz eigentlich nichts im Wege stehen...

      Vorzugsweise sollten sich da jetzt so viele betrogene Verkäufer wie möglich zusammentun und den beiden ( oder dem einen ? ) Täter die Hammelbeine mal so richtig langziehen. Da davon auszugehen ist, daß die betrügerisch erbeuteten Notebooks und Smartphones entweder bei eBay oder den Kleinanzeigen mit erheblichem Gewinn weiterverkauft wurden, steht hier sogar direkt "gewerblicher Betrug" im Raume...
    • @ eraserhead + Stalkonav:
      Ihr habt ja zumindest die Anmeldedaten von mafiroz beide schon erhalten. Habt ihr mit dem Namen mal ein bißchen gegoogelt, ob über den sonst irgendwas im Net zu finden ist, zB irgendwelche Hinweise auf Verkäufe von Unterhaltungselektronik irgendwo im Internet?
      Im übrigen fällt mir grade ein, die Daten von ogl_de2 müssen von eBay ja garnicht mehr angefordert werden. Die müsste die Verkäuferin aus dieser Auktion ebay.de/itm/141635560829 ja bereits haben, da bei ihr die Gebotsrücknahme anders herum lief und ogl_de2 der "Auktionsgewinner" war. Das sollte den Vergleich der Daten bzw rechtliche Schritte ja noch wesentlich einfacher machen... :thumbsup:
    • Schützin schrieb:

      Ihr habt ja zumindest die Anmeldedaten von mafiroz beide schon erhalten. Habt ihr mit dem Namen mal ein bißchen gegoogelt, ob über den sonst irgendwas im Net zu finden ist, zB irgendwelche Hinweise auf Verkäufe von Unterhaltungselektronik irgendwo im Internet?
      Habe bereits am ersten Tag versucht, fand nur ein paar Inder mit ähnlichen Namen, aber keinen in Deutschland. Es ist ja nicht auszuschliessen, dass Name nicht echt ist. Die Verkäufe sollten sehr wahrscheinlich über eBay gesucht werden(kann man in alten Auktionen suchen?), aber dazu brauchen wir jemanden der auf die Masche eingefallen ist und die Ware zugeschickt hat. Am einfachsten wäre es anhand der Bewertungen von mafiroz zu schauen wo er erfolgreich gekauft hat und dann diese Waren zu suchen, nur auf diese Bewertungen hat nur eBay Zugriff.
    • Mafiroz hat eine offensichtlich gefälschte Hamburger Adresse hinterlegt. Google spuckt zu diesem Namen + "Hamburg" einen StayFriends-Eintrag mit Abschluss an einem Wirtschaftsgymnasium im Jahre 1989 aus.
      Stinkt für mich!
      Die angegebene Straße ist zwar in Hamburg existent, aber dem Netz in dieser Adress-Konstellation unbekannt.

      Schön, dass die "Lausbuben" (um nicht wieder das böse B..Wort zu gebrauchen :-)) nun endlich aus dem Verkehr gezogen wurden. Ebay hat mir seit der dritten Meldung nicht mehr geantwortet (habe aber noch 20 Meldungen hinterhergeschoben!)

      Nun brauchen wir jemanden, der Zeit, Lust und Geld hat, an dem Höchstbietenden mal ein Exempel zu statuieren und das Maximalgebot einzutreiben.
      Mir hat die Rechts- und Finanzabteilung leider davon abgeraten (ich wäre auch nur um ca. 35€ geprellt worden), aber ich wäre durchaus bereit, mich finanziell an einer "Gemeinschatsaktion" zu beteiligen...

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    • eraserhead schrieb:

      Mafiroz hat eine offensichtlich gefälschte Hamburger Adresse hinterlegt. Google spuckt zu diesem Namen + "Hamburg" einen StayFriends-Eintrag mit Abschluss an einem Wirtschaftsgymnasium im Jahre 1989 aus.
      Stinkt für mich!
      Tja, dann ist er ja zwischen den Auktionen erfolgreich "umgezogen" worden:

      [Blockierte Grafik: http://ditools.de/ebayBetr/mafiadr.jpg]

      Hoffe dass ich hiermit keine Privatedaten der Öffentlichkeit ausliefere, gehe davon aus dass die Adresse ebenfalls ein Fake ist. Wir brauchen jemanden der tatsächlich etwas an Herrn Manek(wie auch immer er heißen soll) ausgeliefert hat.
    • Schützin schrieb:

      Als "nichtige Scheingebote" kann man wohl mit Fug und Recht auch die Gebote der beiden Tatbeteiligten im vorliegenden Fall bezeichnen, sofern es sich nicht sowieso um Accounts derselben Person handelt. In jedem Fall hatte wohl keiner der beiden Accounts je die Absicht, den Artikel zum abgegebenen Maximalgebot tatsächlich zu kaufen, da das weit über dem üblichen Durchschnitt liegt.
      Sollte der "Auktionsgewinner" tatsächlich auf Herausgabe zum Auktionsendpreis beharren, würde ich als Verkäufer das mit dem Argument des nichtigen Scheingebotes verweigern. Hätte nämlich der Auktionsgewinner ein realistisches Gebot abgegeben, wäre er in jedem Fall vom Rückzieher zeitweilig überboten worden und ein Kaufvertrag daher sowieso nicht zustande gekommen.

      Warum aber eigentlich den Spieß nicht einfach umdrehen und von dem sauberen Pärchen Vertragserfüllung zum zeitweiligen Höchstgebot verlangen?

      Also diese Argumentation halte ich aber für sehr fragwürdig. Das Gebot von Mafi wurde keinesfalls nur zum Scherz/Schein etc abgegeben und natürlich hat er auch ein ernsthaftes Interesse am Erwerb des ganzen Plunders, sonst würde er wohl kaum diesen Aufwand betreiben. Das Gebot von ogl könnte man mit dieser Argumentation schon eher angreifen, bringt uns im Endeffekt aber auch nicht viel weiter, eigentlich schießen wir uns damit sogar selbst ins Knie da wir die Sachlage nochmal zu Gunsten eines Vertrages mit mafi drehen.

      Wenn schon müsste man das zurückziehen des Gebotes für unwirksam erklären und somit den Kaufpreis heben, also Kaufvertrag mit mafi ja, aber nicht für 78€, sondern 234€ und hier auch auf Erfüllung bestehen/klagen. Alternativ könnte man auch auf Schadensersatz gehen, dann müsste man aber erstmal beweisen das und für wie viel der Laptop ohne diese Gebotsmanipulation verkauft worden wäre, was so ziemlich unmöglich ist.

      Die Strafrechtliche Relevanz und ob dieses Handeln tatsächlich als Betrug ausgelegt werden kann sehe ich davon ab aber sowieso nochmal getrennt und würde hier auch definitiv zu ja und insbesondere aufgrund der Masse an Geboten die hier zurückgezogen wurden sogar schon fast auf gewerbsmäßigen tendieren. (aber außer Anzeigen können wir diesbezüglich eh nichts, also warum Gedanken machen)
    • Pandora schrieb:

      Also diese Argumentation halte ich aber für sehr fragwürdig. Das Gebot von Mafi wurde keinesfalls nur zum Scherz/Schein etc abgegeben und natürlich hat er auch ein ernsthaftes Interesse am Erwerb des ganzen Plunders, sonst würde er wohl kaum diesen Aufwand betreiben. Das Gebot von ogl könnte man mit dieser Argumentation schon eher angreifen, bringt uns im Endeffekt aber auch nicht viel weiter, eigentlich schießen wir uns damit sogar selbst ins Knie da wir die Sachlage nochmal zu Gunsten eines Vertrages mit mafi drehen.
      Es geht darum dass beide Accounts der selben Person angehören. Also diese Person hebt den Preis ab um andere potentielle Käufer abzublocken und dann zieht das Gebot zurück um den Artikel zum verminderten Preis zu bekommen. Sollte es tatsächlich zur Anzeige und gesetzliche auseinandersetzung kommen ist es durchaus nachweisbar dass beide Accounts einer selben physischen Person angehören.

      Aus meine Sicht ist der rechtsrelevante Aspekt nicht der Fall von mir bzw. Eraserhead. Es sind Fälle wo Mafi mit dieser Vorgehensweise erfolgreich Waren zum verminderten Preis bekommen hat, und da beläuft sich der Schaden wohl auf mehrere Tausende Euros. Nochmal kommt es tatsächlich zur Anzeige und die Person die mit diesen Accounts agiert gefunden wird kann man über Internettraffic, Datenanalyse vom PC etc. durchaus nachweisen wie viele eBay Konten der jenige verwendet(ich würde verstärkt von der Annahme gehen dass es nicht nur diese 2 Accounts sind, und es sind durchaus weitere die weiterhin aktiv verwendet werden), auf welchen Wegen die Waren abgesetzt werden etc.

      Allerdings ist für eine solche Anklage Kooperation mit eBay zwingend erforderlich, sowie richtige Opfer von der Masche, etwas hat er ja wohl damit gekauft sprich er hat das Geld irgendwie transferiert, daran ist die Wahre Identität des Täters viel einfacher herauszufinden.