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Mich würde mal Interessieren wie weit das nun erlaubt ist? Hmmm...
Mich würde mal Interessieren wie weit das nun erlaubt ist? Hmmm...
§6. Allgemeine Grundsätze
- Der Nutzer ist verpflichtet, bei jeglicher Nutzung der eBay-Website sowie der Dienstleistungen von eBay die geltenden Gesetze zu befolgen.
- Die von dem Nutzer eingestellten Angebote dürfen nicht in Widerspruch zu diesen AGB, den eBay-Grundsätzen oder geltendem Recht stehen.
- Kommt es auf der eBay Handelsplattform zu einem Vertragsschluß zwischen Nutzern, teilt eBay den Nutzern die zur wechselseitigen Kontaktaufnahme erforderlichen Daten mit.
- Sind die Nutzer Unternehmer, so findet auf die zwischen diesen Nutzern auf der eBay Handelsplattform abgeschlossenen Verträge, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts Anwendung. Ist einer der an dem Vertragsschluß beteiligten Nutzer ein Verbraucher, findet das Recht des Staates Anwendung, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Der Anbieter hat sein Angebot in die entsprechende Kategorie einzustellen sowie richtig und vollständig zu beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angeben. Zudem muss er die Nutzer über das Eigentum an dem angebotenen Artikel, seine Verfügungsbefugnis und die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informieren. Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten sind verpflichtet diese über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren und dem Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu erteilen.
- Der Anbieter kann seinen Artikel mit Worten, Zeichnungen oder Bildern beschreiben oder auf der Website von eBay einen Link zu Texten, Zeichnungen oder Bildern zur Verfügung stellen, die den angebotenen Artikel beschreiben. Die Beschreibung der Ware sowie Zeichnungen und Bilder dürfen keine Werbung für andere als die angebotene Ware enthalten, insbesondere nicht durch Verweisung mittels Links auf die eigene Homepage.
- Verkäufern ist es nicht erlaubt, zusätzlich zum Endpreis von Artikeln eBay-Gebühren und/oder Provisionen auf Käufer umzulegen und von diesen einzufordern.
- Es ist eBay-Nutzern untersagt, mit den durch die Nutzung des eBay-Marktplatzes erhaltenen Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen, kommerzielle Werbung zu betreiben, unerwünscht Werbung zuzusenden (wie z.B. Spamming) u.ä.
- eBay behält sich das Recht vor, innerhalb seiner Grundsätze die Ordnung auf seinem Marktplatz im Rahmen der Billigkeit zu ändern, soweit dies den Nutzern unter Berücksichtigung berechtigter Interessen von ebay zumutbar ist.
die eigene Homepage.
Also dürften wir doch theoretisch Werbung für unser Forum machen. Oder?
Falls Interesse besteht, kann ich gerne ein Schreiben mit dieser Anfrage verfassen und eBay zur Kenntnisnahme vorlegen.
Die Beschreibung der Ware sowie Zeichnungen und Bilder dürfen keine Werbung
für andere als die angebotene Ware enthalten, insbesondere nicht durch Verweisung
mittels Links auf die eigene Homepage.
Denn bleibe ich doch lieber bei der dezenten Text-Link-Werbung. Ich selber, schreibe ja den Link nicht direkt unter dem Angebot, Sonder lasse noch leben nach unten.
Den Link selber trage ich meist erst später in das Angebot ein, um eventuelle Schwierigkeiten aus den Weg zugehen.
Also klein und fein ein bißchen Werbung unter das eigentliche Angebot plaziert, wird
vermutlich niemanden stören.