Anzeige wegen Betrug

    • Anzeige wegen Betrug

      Hi, ich habe mal ein Frage. Ich habe folgenden Artikel verkauft 221818975922.

      Nun hat die Dame wohl keine DDR Artikel drin gehabt.
      Ich hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es eine Überraschungskiste ist.
      Sie meint, weil ich das unter der Kategorie DDR eingestellt habe. Muss auch DDR drin sein.
      Da ich die Kartons aber vorgepackt habe so wie in der Auktion beschrieben, kann ich nun nicht nachvollziehen was tatsächlich in jedem einzelnen drin war. Selbst wenn ich einer Rückabwicklung aus Kulanz zustimme, weiß ich nicht, ob sie mir tatsächlich alle im Karton enthaltenen Sachen zurückschickt. Nun hat sie mich schon mit negativ bewertet und droht mir jetzt noch mit einer Strafanzeige wegen Betrug. 11 €
      Was meint ihr?
      Bitte keine bösen Antworten etc.


    • abc123 schrieb:

      Bitte keine bösen Antworten etc.
      Ich weiß ja nicht, was du (nicht) hören willst, aber in diesem Forum erzählen wir den Fragestellern nicht was sie hören wollen, sondern orientieren uns an den Fakten. Und die sind hier recht eindeutig:

      Deine Auktion schrieb:

      DDR Flohmarkt Wiederkäufer Karton - Überraschungskiste
      Mach die Abwicklung rückgängig und übernehme alle dadurch entstehenden Kosten. Dann hast du wenigstens zivilrechtlich nichts zu befürchten. Ganz nebenbei: Die Auktion ist wirklich eine Frechheit, wenn darin gar keine DDR-Artikel enthalten sind und sicher einer Strafanzeige würdig. Ob sich daraus aber eine Verurteilung ergibt, ist mehr als fraglich. Was hast du dir dabei bloß gedacht?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Du bietest DDR an, wenn kein DDR drin ist so ist das alleine dein Verschulden und du hast nicht aus Kulanz sondern von der Rechtslage her die Kiste zurück zu nehmen und Kaufpreis sowie zweimal Versand zu erstatten

      Strafanzeige wird es sicher nicht geben, aber möglicherweise einen Brief von einem Anwalt mit Kostennote in 3-stelliger Höhe von dir nach dem Verursacherprinzip zu tragen

      Ich würde ich mit der Rückabwicklung auch beeilen, schließlich verzögerst du das ganze schon einen Monat lang, jeder Tag länger kann es richtig teuer für dich machen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sternchen ()

    • Ich will das schon hören was ihr denkt, bzw. wie der Sachverhalt ist, deshalb frag ich ja nach :) ich meinte ja bloß keine Beschimpfungen oder so.

      Doch es sind ja DDR Artikel enthalten. Alles wie in der Auktion beschrieben bunt gemischt.

      Naja, dann werde ich das zurücküberweisen.

      Danke für eure Hilfe !
    • Aha, das klingt schon wieder anders. Ich frage mich, ob nun Käufer und Verkäufer überhaupt in der Lage sind, einwandfrei DDR-Ware zu erkennen. Solche unsinnigen Pakete ohne konkrete Inhaltsangabe solltest du in Zukunft nicht mehr verkaufen. Nimm das Paket zurück oder nenne der Käuferin präzise alle enthaltenen DDR-Waren. Wegen 11 € lohnt es sich nicht zu streiten.
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    • @abc123
      Wir sind ein seriöses Forum, welches sich das Problem sachlich annimmt, Beschimpfungen sind nach unseren Regeln untersagt.

      Ich würde dir raten das "Überraschungspaket" zurückzunehmen, alle Kosten hierzu zurückzuerstatten wie als hätte der Kauf nie stattgefunden. Mit solchen Überraschungspakten machst du dir selber keinen Gefallen, verursacht nur Ärger mit den Käufern und ebay.

      Wichtig bei einem Verkauf auf ebay sind aussagekräftige Bilder, genaue Beschreibung was verkauft wird u.s.w. das fehlt bei dir leider komplett, nicht nur das dein Angebot gegen den ebay-Grundsatz verstösst (da hattest du Glück das die es nicht einfach gelöscht haben) ein paar unzufriedene Käufer und du bist ganz schnell vom Verkauf von ebay ausgeschlossen.
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    • Kann ich nachvollziehen, egal wie die Käuferin sich zu dem Kauf äußert, versuche sachlich und höflich zu bleiben.

      Noch so nebenbei, kennst du das Verkäufercockpit von deinem Verkaufsaccount? Schau es dir bitte genau an, deine Bewertungssterne sehen nicht gerade gut aus und wenn du nicht aufpasst kann es sein dass dir bald der Verkauf von ebay untersagt wird wenn du sie nicht zeitig verbesserst.
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    • lexion485 schrieb:

      Wenn DDR Artikel drin waren hat er nichts zu befürchten.
      Wenn es vor Gericht geht, wie will er das dann beweisen ohne Bilder und ohne selbst genau zu wissen was er in seiner Überraschungskiste drinnen hat?

      Ich würde es nicht darauf ankommen lassen, aber der Verkäufer hat sich schon für eine gültliche und meiner Meinung nach beste Lösung entschieden.
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    • Sternchen schrieb:

      lexion485 schrieb:

      Wenn DDR Artikel drin waren ist doch alles i.o. Da sie ja schon negativ bewertet hat und die Bewertung wahrscheinlich
      auch nicht zurückziehen wird würde ich ihr auf keinen Fall den Betrag erstatten.
      Und du zahlst dann die Anwaltskosten für den TE.....
      Und woraus, außer weil Du das so willst, soll sich das ergeben? Die Rückabwicklung ist schon im Gange.

      Grundsätzlich bedarf des bei einem Betrug des Vorsatzes, den die StA dem TE nachweisen muss und das wird hier nicht sonderlich einfach. Es ist eher zu erwarten, dass die Sache wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Ja aber bis zur STA will ich das nicht erst kommen lassen, wahrscheinlich hätte Sie mich auch wg 11 € gar nicht angezeigt aber es hat mich einfach nur komplett genervt, deshalb hab ich es vorhin zurücküberwiesen, lebe mit dem Minuspunkt und des finanziellen Verlustes und gut ist. Wozu rumärgern.
    • Ich hoffe, dass diese kluge Entscheidung einen Lerneffekt bei Dir ausgelöst hat.

      Du schreibst "Für Wiederkäufer"

      Was sind "Wiederkäufer?

      Ich kenne nur Wiederkäuer bzw. Wiederverkäufer.

      Wiederkäuer sind Kühe die auf der Weide stehen. Die wirst Du sicherlich nicht angesprochen haben mit deinen Wundertüten. Bleiben eigentlich nur noch die Wiederverkäufer, denn einer dummen Kuh wolltest Du doch bestimmt nichts andrehen.

      Und wer verkauft nun an Wiederverkäufer?

      An Wiederverkäufer verkauft der Grossist, welcher gewerblich wäre. Spätestens da haben die Käufer dann ein Widerrufsrecht. Da es mehrere Kartons waren, die Du angeboten hast, wie aus deiner AB hervor geht, unterstützt das sogar noch die These.

      Nee, ich lass es. Das Thema ist mir zuwider ;)
    • forenuser schrieb:

      Was mag nur kommen, wenn Löschbert das Thema entdeckt?

      Wieso? Was soll da schon kommen? Abgefrühstückt ist die Frage ja. Also kann ich nur darauf hinweisen, dass alle, denen was an ihrer Hardware (Bildschirm, Tastatur, Wohnraum) liegt jetzt unmittelbar den Konsum von Kaffee und ähnlich sprühgeeigneten Lebensmitten in flüssiger oder halbfeuchtkrümelgekauter Form einstellen.

      Der TE hätte es sich ja einfach machen können und jedem Paket 11 Mark 32 in Aluchips beilegen können. Gibt viel aus, ist erkennbar DDR und kostet im EK so gut wie gar nichts. Dazu noch ein 27 Jahre altes Paket Filinchen, das ganze aufgefüllt mit sieben Handyhüllen aus den 90ern und dann so hübsch mit Schleifchen wie auf dem Bild, schon ist alles in Butter. Gesamtwert ohne Schleife 79 Cent.


      forenuser schrieb:

      Was sind "Wiederkäufer"?

      Das ist eine spezielle Abart der Wiedergänger. Sie ähneln stark dem kopflosen Reiter, nur ohne Pferd; sind also kopflose oder zumindest hirntote Käufer, die bei so einem Angebot auch das "nächste" Mal wieder kaufen. Bzw eben dieses Mal, denn das ist ja nicht das erste derartige Angebot seit der Erfindung von ebay.

      Besonders anfällig sind diese Wiederkäufer übrigens für den Lockruf aller verklemmten Charakterphilister "Nichtraucherhaushalt / Tierfrei" am besten wenn er noch ergänzt wird durch die Beschwörungsformel "vollschallgedämmte Kinder in artgerechter Käfighaltung" oder entsprechender Umschreibungen dieses Passus'. Das löst dann unmittelbar die körperhafte Manifestation des Bietfingers als mentale oder sogar physische Erscheinung aus.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.