Das deutschsprachige eBay Verkaufsagenten-Programm

    • Das deutschsprachige eBay Verkaufsagenten-Programm

      Das deutschsprachige eBay Verkaufsagenten-Programm

      Um sich beim deutschsprachigen eBay Verkaufsagenten-Programm
      zu registrieren, lesen Sie sich bitte zunächst die
      nachfolgenden Regelungen und Bedingungen vollständig durch.

      Die Regelungen und Bedingungen des eBay Verkaufsagenten-
      Programms können ab dem 01. September 2004 jederzeit unter

      pages.ebay.de/tradingassistants/user-agreement.html

      abgerufen werden.

      Diese Verkaufsagenten-AGB gelten für alle bestehenden
      Teilnehmer des deutschsprachigen Verkaufsagenten-Programms ab
      dem 1. September 2004. Darüber hinaus gelten die Grundsätze
      für Verkaufsagenten, zu finden unter folgendem Link:

      pages.ebay.de/help/community/ta-policy.html.

      Für alle Mitglieder, die sich unter Zustimmung dieser AGB
      anmelden, gelten sie ab dem Zeitpunkt der Anmeldung.


      Regelungen und Bedingungen

      1. Gegenstand des eBay Verkaufsagenten-Programms


      1.1 Das deutschsprachige eBay Verkaufsagenten-Programm dient
      dazu, eBay-Mitglieder, die im eigenen Namen für Dritte
      Artikel bei eBay verkaufen, in dieser Eigenschaft zu
      unterstützen. eBay bietet das Verkaufsagenten-Programm auf
      freiwilliger Basis und jederzeit widerruflich an. Ein Anspruch
      auf Nutzung des Programms besteht nicht. Die Inhalte und
      Leistungen des Verkaufsagenten-Programms können jederzeit und
      ohne Vorankündigung erweitert, ergänzt, eingeschränkt,
      aufgehoben oder sonst wie verändert werden. Das Programm ist
      unabhängig und selbständig von dem durch eBay Inc. (USA) und
      anderen, nicht deutschsprachigen Ländern angebotenen
      Verkaufsagenten-Programm.

      1.2 Der Verkaufsagent haftet gegenueber eBay für alle
      anfallenden Gebühren und Provisionen.

      1.3 Der Verkaufsagent ist verpflichtet, Artikel für Dritte im
      eigenen Namen zu verkaufen. Jede vertragliche Konstruktion,
      die darauf abzielt, den Verkaufsagenten von seinen
      vertraglichen Pflichten als Verkäufer des Artikels zu
      entbinden, ist untersagt und führt zur unmittelbaren Sperrung
      des Mitglieds als Verkaufsagent.

      2. Voraussetzungen zur Nutzung

      Um die Möglichkeiten des eBay Verkaufsagenten-Programms
      nutzen zu können, müssen Sie durchgehend die folgenden
      Voraussetzungen erfüllen:

      2.1 Sie müssen mindestens 50 Bewertungspunkte in Ihrem
      Bewertungsprofil vorweisen können. Das Bewertungsprofil muss
      ständig zu mindestens 97 Prozent aus positiven Bewertungen
      bestehen. Dabei erfolgt die Berechnung der Prozentzahl
      wie folgt:

      positive Bewertungspunkte unterschiedlicher Handelspartner
      ----------------------------------------------------------
      (positive + negative Bewertungspunkte
      unterschiedlicher Handelspartner) * 100

      2.2 Sie müssen innerhalb der letzten 30 Tage mindestens 10
      unterschiedliche Artikel erfolgreich verkauft haben.

      2.3 Sie müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die
      eBay-Grundsätze einhalten, insbesondere die Grundätze für
      Verkaufsagenten.

      2.4 Sie müssen Ihren Wohn- oder Firmensitz in Deutschland,
      Schweiz oder Österreich haben.

      3. eBay Verkaufsagenten-Logo

      3.1 Als registrierter Verkaufsagent erhalten Sie die
      nichtexklusive, gebührenfreie, frei widerrufliche und nicht
      übertragbare Erlaubnis, das eBay-Verkaufsagenten-Logo an
      folgenden Stellen zu verwenden:

      Online:
      (a) in den Artikelbeschreibungen Ihrer Angebote bei
      eBay als Verkaufsagent;
      (b) auf Ihrer Internet-Website als Verkaufsagent;
      (c) auf Ihrer eBay "Mich-Seite" als Verkaufsagent;
      (d) in Ihrem eBay Shop als Verkaufsagent;

      Offline:
      (e) auf Gegenstaäden, die Ihnen explizit hierfür von eBay
      bereitgestellt werden;
      (f) auf Gegenständen, die von durch eBay autorisierte
      Drittanbieter zu Werbezwecken produziert wurden und Ihnen
      explizit hierfür von eBay bereitgestellt werden.

      Jegliche andere Verwendung des Verkaufsagenten-Logos ist durch
      diese Vereinbarung nicht gedeckt. Insbesondere ist es nicht
      gestattet, eigene Werbematerialien mit dem eBay
      Verkaufsagenten-Logo herzustellen oder zu verbreiten.

      3.2 Sie dürfen das Logo nur in der Art und zu dem Zweck
      verwenden, wie es Ihnen als Verkaufsagent von eBay zur
      Verfügung gestellt wird.

      3.3 Sie dürfen das Logo in keiner Weise verändern. Sie
      dürfen es nicht in anderen als den zur Verfügung gestellten
      Grössen nutzen. Ferner dürfen Sie das Logo auch nicht in
      Ausschnitten nutzen.

      3.4 Sie müssen das Logo mit einem angemessenen Abstand zu
      anderen Text- oder Grafikelementen platzieren. Sie dürfen das
      Logo nicht in Verbindung mit einem anderen Logo oder einer
      anderen Marke bringen. Sie dürfen das Logo nicht so verwenden,
      dass der Eindruck entsteht, eBay würde Ihre Website
      unterstützen, sponsorn oder betreiben.

      3.5 Nach Rücknahme Ihrer Zulassung als Verkaufsagent dürfen
      Sie das Verkaufsagenten-Logo nicht weiter verwenden.

      3.6 Sie dürfen das Logo nicht in Zusammenhang mit einem
      anderen als dem eBay-Mitgliedskonto nutzen, mit dem Sie
      Mitglied des Verkaufsagenten-Programms sind.

      3.7 Sie dürfen das Logo nicht in einer für eBay nachteiligen
      Art verwenden. Sie dürfen es nicht auf einer Website
      verwenden, welche rechtswidrige Inhalte oder Verlinkungen auf
      solche enthält.

      3.8 eBay wird von Ihnen von sämtlichen Ansprüchen
      freigestellt, die Dritte gegenüber eBay aufgrund einer nicht
      von eBay genehmigten Verwendung des Logos durch Sie geltend
      machen. In diesem Fall übernehmen Sie zudem die Kosten der
      notwendigen Rechtsverteidigung von eBay einschliesslich
      sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht,
      soweit die Rechtsverletzung nicht von Ihnen zu vertreten ist.

      4. Kein Bieten auf eigene Angebote

      Die Regelungen in § 10 Abs.2 der Allgemeinen
      Geschäftsbedingungen von eBay gelten für Sie als
      Verkaufsagent mit der weiteren Massgabe, dass Artikel, die von
      Ihnen als Verkaufsagent für Dritte angeboten werden, durch
      Sie oder den Dritten nicht beboten werden dürfen. Sie haben
      deshalb z.B. durch vertragliche Regelungen dafür zu sorgen,
      dass der Dritte nicht auf Artikel bietet, die durch Sie als
      Verkaufsagent für Rechnung des Dritten eingestellt werden.

      5. Verkaufsagenten-Informations-Service

      Als Verkaufsagent erhalten Sie zudem den
      Verkaufsagenten-Informations-Service mit aktuellen
      Verkaufsagenten-Informationen. Sollten Sie diesen Service
      nicht mehr nutzen wollen, so kann dieser über eine Nachricht
      an verkaufsagenten-information@ebay.de abbestellt werden.

      6. Laufzeit dieser Vereinbarung

      6.1 Das eBay Verkaufsagenten-Programm wird auf freiwilliger
      Basis und jederzeit widerruflich angeboten. Ein Anspruch auf
      Nutzung besteht nicht.

      6.2 eBay behält sich das Recht vor, die Erfüllung der unter
      § 2 genannten Kriterien regelmässig zu überprüfen. Bei
      Erreichen der Mindestwerte gelten die Voraussetzungen
      hinsichtlich der Mindestzahl der Verkäufe und des
      Mindestumsatzes als für den kommenden Monat erfüllt.

      6.3 Bei Zuwiderhandlung gegen eine Regelung des
      Verkaufsagenten-Programms, die Allgemeinen
      Geschäftsbedingungen für die Nutzung oder die eBay-
      Grundsätze ist die weitere Nutzung der durch das Programm
      eröffneten Möglichkeiten untersagt.

      6.4 eBay behält sich das Recht vor, eBay-Mitglieder trotz
      Erfüllung der Voraussetzungen nicht als Verkaufsagenten
      zuzulassen. Bereits zugelassenen Verkaufsagenten kann die
      Verwendung des Verkaufsagenten-Programms untersagt werden,
      sofern eBay ein berechtigtes Interesse an der Untersagung hat.

      7. Schlussbestimmungen

      7.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung
      gelten auch für das Verkaufsagenten-Programm. Im Konfliktfall
      haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung
      Vorrang vor den Geschäftsbedingungen des Verkaufsagenten-
      Programms.

      7.2 Die Nutzung des Verkaufsagenten-Programms ist kostenlos.
      eBay behält sich das Recht vor, diesen Zusatzdienst
      möglicherweise in Zukunft kostenpflichtig zu gestalten.

      7.3 eBay behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne
      Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen
      werden Ihnen per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem
      Inkrafttreten zugesandt. Widersprechen Sie der Geltung der
      neuen Verkaufsagenten-AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach
      Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen.
      eBay wird Sie in der E-Mail, welche die geänderten Bedingungen
      enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert
      hinweisen.
      Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen
    • 1.3 Der Verkaufsagent ist verpflichtet, Artikel für Dritte im
      eigenen Namen zu verkaufen. Jede vertragliche Konstruktion,
      die darauf abzielt, den Verkaufsagenten von seinen
      vertraglichen Pflichten als Verkäufer des Artikels zu
      entbinden, ist untersagt und führt zur unmittelbaren Sperrung
      des Mitglieds als Verkaufsagent.


      was ich mich immer noch frage, ob das dann Auktionen von Privat sind (sofern sie natürlich von Privatleuten kommen) oder man als Händler mit Gewährleistung, Widerruf, etc. eingeordnet wird.

      Was du dazu was näheres?
    • Das deutschsprachige eBay Verkaufsagenten-Programm

      Hallo 5er-fahrer,

      wir haben das Verkaufsagenten-Verzeichnis optimiert,
      um Ihnen als Verkaufsagent die Vermarktung Ihrer
      Dienstleistungen zu erleichtern. Ihr Verkaufsagenten-Profil
      kann jetzt wesentlich mehr Informationen fassen und soll Ihnen
      die Abgrenzung gegenüber anderen Verkaufsagenten erleichtern.

      Folgende neue Möglichkeiten stehen jetzt unter anderen
      zur Verfügung:
      • DEFINITION DER ZIELGRUPPE IHRER DIENSTLEISTUNG
      • ERWEITERUNG DES POTENTIELLEN KUNDENKREISES
      • UNTERSCHEIDUNG VON ANDEREN VERKAUFSAGENTEN

      Außerdem wurden die Darstellung der Seiten, die Suchlogik
      und die Effektivität der Datenbank verbessert.

      Detaillierte Informationen zu den Veränderungen,
      wie Sie von diesen Änderungen optimal profitieren und wie Sie
      eins von 100 Starter-Paketen mit Verkaufsagenten-Materialien im
      Wert von jeweils 100 Euro gewinnen können, erfahren Sie hier:

      pages.ebay.de/tradingassistants/directory-enhancements.html

      (Wenn Sie den Link nicht klicken können, kopieren Sie ihn in
      die Adresszeile Ihres Browsers.)

      Herzliche Grüsse,

      Ihr eBay Verkaufsagenten-Team
      eBay International AG
      Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen
    • VKA - Händler oder nicht?

      was ich mich immer noch frage, ob das dann Auktionen von Privat sind (sofern sie natürlich von Privatleuten kommen) oder man als Händler mit Gewährleistung, Widerruf, etc. eingeordnet wird


      Sehr gute Frage !!

      Von der Logik her würde ich persönlich auf gewerbliches Handeln tippen, da man selbst schließlich eine Unkostenpauschale von seinen Kunden verlangt.

      Aber wie sieht es rechtlich aus? Wenn ich (im Moment) ehrlich bin, kann ich es Dir auch nicht sagen. Wieder vom logischen Standpunkt aus gesehen, müßte - in diesem Fall ich als VKA - Gewährleistungs- und Widerrufsrecht den Käufern einräumen.

      Diese Frage müßte ich mir eigentlich mal seitens eBay beantworten lassen ... werde die Antwort, sofern überhaupt eine kommt, hier wieder posten.
      Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen
    • RE: VKA - Händler oder nicht?


      Donnerstag, 27. Januar 2005
      Kaputter Gebrauchtwagen
      Händler haftet nicht immer

      Gebrauchtwagenhändler dürfen die Haftung für Mängel an verkauften Autos ausschließen, wenn sie als Vermittler des Voreigentümers auftreten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

      Eine 2002 erlassene Vorschrift, wonach Unternehmen der Ausschluss der Mängelhaftung zu Lasten der Verbraucher untersagt ist, findet auf die so genannten Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel in der Regel keine Anwendung, urteilte das Karlsruher Gericht. Damit klärte die Kammer die für den Gebrauchtwagenhandel wichtige Frage, ob der bisher übliche Haftungsausschluss durch den Erlass der Verbraucherschutzvorschrift versagt ist. (AZ: VIII ZR 175/04 vom 26. Januar 2005)

      Der Zivilsenat gab einem Gebrauchtwagenhändler Recht, der den Opel Astra eines - im Kaufvertrag ausdrücklich als Verkäufer ausgewiesenen - Voreigentümers veräußert und zugleich die Haftung für Mängel an dem Fahrzeug ausgeschlossen hatte. Der Kläger, der Fehler an dem Wagen entdeckt hatte, wollte den Vertrag rückabwickeln.

      Laut des BGH ist es in dieser Konstellation für den Käufer eindeutig, dass er - wie dem Vertrag zu entnehmen - den Wagen von einem zum Haftungsausschluss berechtigten Privatmann und nicht von einem gewerbsmäßigen Händler erwirbt. Unerheblich sei, ob der Händler in den Vertragsverhandlungen ausdrücklich darauf hingewiesen oder das Fahrzeug auf seinem Betriebsgelände präsentiert habe. Agenturgeschäfte von Gebrauchtwagenhändlern seien eine seit langem bekannte Erscheinung und könnten deshalb nicht als Umgehung des Verbraucherschutzes angesehen werden.
      Etwas anderes gilt laut BGH aber, wenn der Händler den Wagen gegen einen Festpreis in Zahlung genommen hat und dann zum Verkauf anbietet. In diesem Fall sei - bei wirtschaftlicher Betrachtung - von einem Ankauf durch den Händler auszugehen, so dass ihm der Ausschluss der Haftung für Mängel versagt sei.
      Quelle


      das müsste dann doch eigentlich auch für das Verkaufsagentenprogramm gelten.
      Hat da sonst noch jemand Neuigkeiten?
      Gruß
      Eric