Das deutschsprachige eBay Verkaufsagenten-Programm
Um sich beim deutschsprachigen eBay Verkaufsagenten-Programm
zu registrieren, lesen Sie sich bitte zunächst die
nachfolgenden Regelungen und Bedingungen vollständig durch.
Die Regelungen und Bedingungen des eBay Verkaufsagenten-
Programms können ab dem 01. September 2004 jederzeit unter
pages.ebay.de/tradingassistants/user-agreement.html
abgerufen werden.
Diese Verkaufsagenten-AGB gelten für alle bestehenden
Teilnehmer des deutschsprachigen Verkaufsagenten-Programms ab
dem 1. September 2004. Darüber hinaus gelten die Grundsätze
für Verkaufsagenten, zu finden unter folgendem Link:
pages.ebay.de/help/community/ta-policy.html.
Für alle Mitglieder, die sich unter Zustimmung dieser AGB
anmelden, gelten sie ab dem Zeitpunkt der Anmeldung.
Regelungen und Bedingungen
1. Gegenstand des eBay Verkaufsagenten-Programms
1.1 Das deutschsprachige eBay Verkaufsagenten-Programm dient
dazu, eBay-Mitglieder, die im eigenen Namen für Dritte
Artikel bei eBay verkaufen, in dieser Eigenschaft zu
unterstützen. eBay bietet das Verkaufsagenten-Programm auf
freiwilliger Basis und jederzeit widerruflich an. Ein Anspruch
auf Nutzung des Programms besteht nicht. Die Inhalte und
Leistungen des Verkaufsagenten-Programms können jederzeit und
ohne Vorankündigung erweitert, ergänzt, eingeschränkt,
aufgehoben oder sonst wie verändert werden. Das Programm ist
unabhängig und selbständig von dem durch eBay Inc. (USA) und
anderen, nicht deutschsprachigen Ländern angebotenen
Verkaufsagenten-Programm.
1.2 Der Verkaufsagent haftet gegenueber eBay für alle
anfallenden Gebühren und Provisionen.
1.3 Der Verkaufsagent ist verpflichtet, Artikel für Dritte im
eigenen Namen zu verkaufen. Jede vertragliche Konstruktion,
die darauf abzielt, den Verkaufsagenten von seinen
vertraglichen Pflichten als Verkäufer des Artikels zu
entbinden, ist untersagt und führt zur unmittelbaren Sperrung
des Mitglieds als Verkaufsagent.
2. Voraussetzungen zur Nutzung
Um die Möglichkeiten des eBay Verkaufsagenten-Programms
nutzen zu können, müssen Sie durchgehend die folgenden
Voraussetzungen erfüllen:
2.1 Sie müssen mindestens 50 Bewertungspunkte in Ihrem
Bewertungsprofil vorweisen können. Das Bewertungsprofil muss
ständig zu mindestens 97 Prozent aus positiven Bewertungen
bestehen. Dabei erfolgt die Berechnung der Prozentzahl
wie folgt:
positive Bewertungspunkte unterschiedlicher Handelspartner
----------------------------------------------------------
(positive + negative Bewertungspunkte
unterschiedlicher Handelspartner) * 100
2.2 Sie müssen innerhalb der letzten 30 Tage mindestens 10
unterschiedliche Artikel erfolgreich verkauft haben.
2.3 Sie müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die
eBay-Grundsätze einhalten, insbesondere die Grundätze für
Verkaufsagenten.
2.4 Sie müssen Ihren Wohn- oder Firmensitz in Deutschland,
Schweiz oder Österreich haben.
3. eBay Verkaufsagenten-Logo
3.1 Als registrierter Verkaufsagent erhalten Sie die
nichtexklusive, gebührenfreie, frei widerrufliche und nicht
übertragbare Erlaubnis, das eBay-Verkaufsagenten-Logo an
folgenden Stellen zu verwenden:
Online:
(a) in den Artikelbeschreibungen Ihrer Angebote bei
eBay als Verkaufsagent;
(b) auf Ihrer Internet-Website als Verkaufsagent;
(c) auf Ihrer eBay "Mich-Seite" als Verkaufsagent;
(d) in Ihrem eBay Shop als Verkaufsagent;
Offline:
(e) auf Gegenstaäden, die Ihnen explizit hierfür von eBay
bereitgestellt werden;
(f) auf Gegenständen, die von durch eBay autorisierte
Drittanbieter zu Werbezwecken produziert wurden und Ihnen
explizit hierfür von eBay bereitgestellt werden.
Jegliche andere Verwendung des Verkaufsagenten-Logos ist durch
diese Vereinbarung nicht gedeckt. Insbesondere ist es nicht
gestattet, eigene Werbematerialien mit dem eBay
Verkaufsagenten-Logo herzustellen oder zu verbreiten.
3.2 Sie dürfen das Logo nur in der Art und zu dem Zweck
verwenden, wie es Ihnen als Verkaufsagent von eBay zur
Verfügung gestellt wird.
3.3 Sie dürfen das Logo in keiner Weise verändern. Sie
dürfen es nicht in anderen als den zur Verfügung gestellten
Grössen nutzen. Ferner dürfen Sie das Logo auch nicht in
Ausschnitten nutzen.
3.4 Sie müssen das Logo mit einem angemessenen Abstand zu
anderen Text- oder Grafikelementen platzieren. Sie dürfen das
Logo nicht in Verbindung mit einem anderen Logo oder einer
anderen Marke bringen. Sie dürfen das Logo nicht so verwenden,
dass der Eindruck entsteht, eBay würde Ihre Website
unterstützen, sponsorn oder betreiben.
3.5 Nach Rücknahme Ihrer Zulassung als Verkaufsagent dürfen
Sie das Verkaufsagenten-Logo nicht weiter verwenden.
3.6 Sie dürfen das Logo nicht in Zusammenhang mit einem
anderen als dem eBay-Mitgliedskonto nutzen, mit dem Sie
Mitglied des Verkaufsagenten-Programms sind.
3.7 Sie dürfen das Logo nicht in einer für eBay nachteiligen
Art verwenden. Sie dürfen es nicht auf einer Website
verwenden, welche rechtswidrige Inhalte oder Verlinkungen auf
solche enthält.
3.8 eBay wird von Ihnen von sämtlichen Ansprüchen
freigestellt, die Dritte gegenüber eBay aufgrund einer nicht
von eBay genehmigten Verwendung des Logos durch Sie geltend
machen. In diesem Fall übernehmen Sie zudem die Kosten der
notwendigen Rechtsverteidigung von eBay einschliesslich
sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht,
soweit die Rechtsverletzung nicht von Ihnen zu vertreten ist.
4. Kein Bieten auf eigene Angebote
Die Regelungen in § 10 Abs.2 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von eBay gelten für Sie als
Verkaufsagent mit der weiteren Massgabe, dass Artikel, die von
Ihnen als Verkaufsagent für Dritte angeboten werden, durch
Sie oder den Dritten nicht beboten werden dürfen. Sie haben
deshalb z.B. durch vertragliche Regelungen dafür zu sorgen,
dass der Dritte nicht auf Artikel bietet, die durch Sie als
Verkaufsagent für Rechnung des Dritten eingestellt werden.
5. Verkaufsagenten-Informations-Service
Als Verkaufsagent erhalten Sie zudem den
Verkaufsagenten-Informations-Service mit aktuellen
Verkaufsagenten-Informationen. Sollten Sie diesen Service
nicht mehr nutzen wollen, so kann dieser über eine Nachricht
an verkaufsagenten-information@ebay.de abbestellt werden.
6. Laufzeit dieser Vereinbarung
6.1 Das eBay Verkaufsagenten-Programm wird auf freiwilliger
Basis und jederzeit widerruflich angeboten. Ein Anspruch auf
Nutzung besteht nicht.
6.2 eBay behält sich das Recht vor, die Erfüllung der unter
§ 2 genannten Kriterien regelmässig zu überprüfen. Bei
Erreichen der Mindestwerte gelten die Voraussetzungen
hinsichtlich der Mindestzahl der Verkäufe und des
Mindestumsatzes als für den kommenden Monat erfüllt.
6.3 Bei Zuwiderhandlung gegen eine Regelung des
Verkaufsagenten-Programms, die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Nutzung oder die eBay-
Grundsätze ist die weitere Nutzung der durch das Programm
eröffneten Möglichkeiten untersagt.
6.4 eBay behält sich das Recht vor, eBay-Mitglieder trotz
Erfüllung der Voraussetzungen nicht als Verkaufsagenten
zuzulassen. Bereits zugelassenen Verkaufsagenten kann die
Verwendung des Verkaufsagenten-Programms untersagt werden,
sofern eBay ein berechtigtes Interesse an der Untersagung hat.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung
gelten auch für das Verkaufsagenten-Programm. Im Konfliktfall
haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung
Vorrang vor den Geschäftsbedingungen des Verkaufsagenten-
Programms.
7.2 Die Nutzung des Verkaufsagenten-Programms ist kostenlos.
eBay behält sich das Recht vor, diesen Zusatzdienst
möglicherweise in Zukunft kostenpflichtig zu gestalten.
7.3 eBay behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne
Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen
werden Ihnen per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem
Inkrafttreten zugesandt. Widersprechen Sie der Geltung der
neuen Verkaufsagenten-AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach
Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen.
eBay wird Sie in der E-Mail, welche die geänderten Bedingungen
enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert
hinweisen.
Um sich beim deutschsprachigen eBay Verkaufsagenten-Programm
zu registrieren, lesen Sie sich bitte zunächst die
nachfolgenden Regelungen und Bedingungen vollständig durch.
Die Regelungen und Bedingungen des eBay Verkaufsagenten-
Programms können ab dem 01. September 2004 jederzeit unter
pages.ebay.de/tradingassistants/user-agreement.html
abgerufen werden.
Diese Verkaufsagenten-AGB gelten für alle bestehenden
Teilnehmer des deutschsprachigen Verkaufsagenten-Programms ab
dem 1. September 2004. Darüber hinaus gelten die Grundsätze
für Verkaufsagenten, zu finden unter folgendem Link:
pages.ebay.de/help/community/ta-policy.html.
Für alle Mitglieder, die sich unter Zustimmung dieser AGB
anmelden, gelten sie ab dem Zeitpunkt der Anmeldung.
Regelungen und Bedingungen
1. Gegenstand des eBay Verkaufsagenten-Programms
1.1 Das deutschsprachige eBay Verkaufsagenten-Programm dient
dazu, eBay-Mitglieder, die im eigenen Namen für Dritte
Artikel bei eBay verkaufen, in dieser Eigenschaft zu
unterstützen. eBay bietet das Verkaufsagenten-Programm auf
freiwilliger Basis und jederzeit widerruflich an. Ein Anspruch
auf Nutzung des Programms besteht nicht. Die Inhalte und
Leistungen des Verkaufsagenten-Programms können jederzeit und
ohne Vorankündigung erweitert, ergänzt, eingeschränkt,
aufgehoben oder sonst wie verändert werden. Das Programm ist
unabhängig und selbständig von dem durch eBay Inc. (USA) und
anderen, nicht deutschsprachigen Ländern angebotenen
Verkaufsagenten-Programm.
1.2 Der Verkaufsagent haftet gegenueber eBay für alle
anfallenden Gebühren und Provisionen.
1.3 Der Verkaufsagent ist verpflichtet, Artikel für Dritte im
eigenen Namen zu verkaufen. Jede vertragliche Konstruktion,
die darauf abzielt, den Verkaufsagenten von seinen
vertraglichen Pflichten als Verkäufer des Artikels zu
entbinden, ist untersagt und führt zur unmittelbaren Sperrung
des Mitglieds als Verkaufsagent.
2. Voraussetzungen zur Nutzung
Um die Möglichkeiten des eBay Verkaufsagenten-Programms
nutzen zu können, müssen Sie durchgehend die folgenden
Voraussetzungen erfüllen:
2.1 Sie müssen mindestens 50 Bewertungspunkte in Ihrem
Bewertungsprofil vorweisen können. Das Bewertungsprofil muss
ständig zu mindestens 97 Prozent aus positiven Bewertungen
bestehen. Dabei erfolgt die Berechnung der Prozentzahl
wie folgt:
positive Bewertungspunkte unterschiedlicher Handelspartner
----------------------------------------------------------
(positive + negative Bewertungspunkte
unterschiedlicher Handelspartner) * 100
2.2 Sie müssen innerhalb der letzten 30 Tage mindestens 10
unterschiedliche Artikel erfolgreich verkauft haben.
2.3 Sie müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die
eBay-Grundsätze einhalten, insbesondere die Grundätze für
Verkaufsagenten.
2.4 Sie müssen Ihren Wohn- oder Firmensitz in Deutschland,
Schweiz oder Österreich haben.
3. eBay Verkaufsagenten-Logo
3.1 Als registrierter Verkaufsagent erhalten Sie die
nichtexklusive, gebührenfreie, frei widerrufliche und nicht
übertragbare Erlaubnis, das eBay-Verkaufsagenten-Logo an
folgenden Stellen zu verwenden:
Online:
(a) in den Artikelbeschreibungen Ihrer Angebote bei
eBay als Verkaufsagent;
(b) auf Ihrer Internet-Website als Verkaufsagent;
(c) auf Ihrer eBay "Mich-Seite" als Verkaufsagent;
(d) in Ihrem eBay Shop als Verkaufsagent;
Offline:
(e) auf Gegenstaäden, die Ihnen explizit hierfür von eBay
bereitgestellt werden;
(f) auf Gegenständen, die von durch eBay autorisierte
Drittanbieter zu Werbezwecken produziert wurden und Ihnen
explizit hierfür von eBay bereitgestellt werden.
Jegliche andere Verwendung des Verkaufsagenten-Logos ist durch
diese Vereinbarung nicht gedeckt. Insbesondere ist es nicht
gestattet, eigene Werbematerialien mit dem eBay
Verkaufsagenten-Logo herzustellen oder zu verbreiten.
3.2 Sie dürfen das Logo nur in der Art und zu dem Zweck
verwenden, wie es Ihnen als Verkaufsagent von eBay zur
Verfügung gestellt wird.
3.3 Sie dürfen das Logo in keiner Weise verändern. Sie
dürfen es nicht in anderen als den zur Verfügung gestellten
Grössen nutzen. Ferner dürfen Sie das Logo auch nicht in
Ausschnitten nutzen.
3.4 Sie müssen das Logo mit einem angemessenen Abstand zu
anderen Text- oder Grafikelementen platzieren. Sie dürfen das
Logo nicht in Verbindung mit einem anderen Logo oder einer
anderen Marke bringen. Sie dürfen das Logo nicht so verwenden,
dass der Eindruck entsteht, eBay würde Ihre Website
unterstützen, sponsorn oder betreiben.
3.5 Nach Rücknahme Ihrer Zulassung als Verkaufsagent dürfen
Sie das Verkaufsagenten-Logo nicht weiter verwenden.
3.6 Sie dürfen das Logo nicht in Zusammenhang mit einem
anderen als dem eBay-Mitgliedskonto nutzen, mit dem Sie
Mitglied des Verkaufsagenten-Programms sind.
3.7 Sie dürfen das Logo nicht in einer für eBay nachteiligen
Art verwenden. Sie dürfen es nicht auf einer Website
verwenden, welche rechtswidrige Inhalte oder Verlinkungen auf
solche enthält.
3.8 eBay wird von Ihnen von sämtlichen Ansprüchen
freigestellt, die Dritte gegenüber eBay aufgrund einer nicht
von eBay genehmigten Verwendung des Logos durch Sie geltend
machen. In diesem Fall übernehmen Sie zudem die Kosten der
notwendigen Rechtsverteidigung von eBay einschliesslich
sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht,
soweit die Rechtsverletzung nicht von Ihnen zu vertreten ist.
4. Kein Bieten auf eigene Angebote
Die Regelungen in § 10 Abs.2 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von eBay gelten für Sie als
Verkaufsagent mit der weiteren Massgabe, dass Artikel, die von
Ihnen als Verkaufsagent für Dritte angeboten werden, durch
Sie oder den Dritten nicht beboten werden dürfen. Sie haben
deshalb z.B. durch vertragliche Regelungen dafür zu sorgen,
dass der Dritte nicht auf Artikel bietet, die durch Sie als
Verkaufsagent für Rechnung des Dritten eingestellt werden.
5. Verkaufsagenten-Informations-Service
Als Verkaufsagent erhalten Sie zudem den
Verkaufsagenten-Informations-Service mit aktuellen
Verkaufsagenten-Informationen. Sollten Sie diesen Service
nicht mehr nutzen wollen, so kann dieser über eine Nachricht
an verkaufsagenten-information@ebay.de abbestellt werden.
6. Laufzeit dieser Vereinbarung
6.1 Das eBay Verkaufsagenten-Programm wird auf freiwilliger
Basis und jederzeit widerruflich angeboten. Ein Anspruch auf
Nutzung besteht nicht.
6.2 eBay behält sich das Recht vor, die Erfüllung der unter
§ 2 genannten Kriterien regelmässig zu überprüfen. Bei
Erreichen der Mindestwerte gelten die Voraussetzungen
hinsichtlich der Mindestzahl der Verkäufe und des
Mindestumsatzes als für den kommenden Monat erfüllt.
6.3 Bei Zuwiderhandlung gegen eine Regelung des
Verkaufsagenten-Programms, die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Nutzung oder die eBay-
Grundsätze ist die weitere Nutzung der durch das Programm
eröffneten Möglichkeiten untersagt.
6.4 eBay behält sich das Recht vor, eBay-Mitglieder trotz
Erfüllung der Voraussetzungen nicht als Verkaufsagenten
zuzulassen. Bereits zugelassenen Verkaufsagenten kann die
Verwendung des Verkaufsagenten-Programms untersagt werden,
sofern eBay ein berechtigtes Interesse an der Untersagung hat.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung
gelten auch für das Verkaufsagenten-Programm. Im Konfliktfall
haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung
Vorrang vor den Geschäftsbedingungen des Verkaufsagenten-
Programms.
7.2 Die Nutzung des Verkaufsagenten-Programms ist kostenlos.
eBay behält sich das Recht vor, diesen Zusatzdienst
möglicherweise in Zukunft kostenpflichtig zu gestalten.
7.3 eBay behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne
Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen
werden Ihnen per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem
Inkrafttreten zugesandt. Widersprechen Sie der Geltung der
neuen Verkaufsagenten-AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach
Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen.
eBay wird Sie in der E-Mail, welche die geänderten Bedingungen
enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert
hinweisen.
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