Betrugswarnung: otto-mau24 / STARTSALE GmbH / Ernst Otto Mau

    • @gbay

      Wenn du so sehr davon überzeugt bist, dass eBay haftet, ist es doch ganz einfach: Du verklagst eBay und berichtest dann hier von deinem Erfolg. Hören wir nichts mehr von dir, dann hat eBay doch nicht haften müssen.

      Ich hoffe, du verstehst mich jetzt nicht falsch: Wer die deutsche Sprache so wenig beherrscht wie du, der dürfte auch kaum die rechtliche Situation einschätzen können, die sich nicht zuletzt aus den eBay-AGB und den Bestimmungen des BGB speist. Insofern frage ich mich, wie du zu deiner Erkenntnis kommst.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • gbay schrieb:

      Wenn Ebay ist nicht Haftung gemacht dann Betrüger nutzen Ebay weiter.
      Andererseits schreibt Ebay, dass sich jeder Nutzer selbst um die Verifizierung des Handelspartners zu kümmern hat.... und mit WLAN-Betrieb hat das nun Garnichts zu tun und ist nicht vergleichbar.

      Kleiner Tip (ohne klugscheisserisch sein zu wollen): bemühe dich bitte deine Deutschkenntnisse zu verbessern. Sonst könnte es sein, dass du vielleicht deshalb abgewiesen wirst.... soll nur ein Tip sein, sonst nichts....
    • Moin ihr Lieben,

      ich habe die Beiträge hier bisher lediglich verfolgt, nun werde ich mich auch mal zu Wort melden.

      Am 02.09.15 hatte ich ein Smartphone ersteigert, natürlich direkt die 579,99€ überwiesen und trotz Mailverkehr und Telefonat keine Ware bekommen.
      Am 09.09.15 ging ich zur Polizei und erstattete Stafanzeige, am 10.09.15 habe ich meinen Anwalt beauftragt.
      Dieser hat ein Schreiben mit Fristsetzung, adressiert an Herrn Mau, geschickt.
      Ich hoffe auf Ausfindigmachung durch die Polizei.
      Nur kurz zur Existenz von Herrn Mau: Herr Ernst Otto Friedrich Mau existiert wirklich. Er ist unter der angegebenen Adresse gemeldet und ist 70 Jahre alt, allerdings bezweifle ich, dass es sich bei dem betrügerischen Verkäufer wirklich um diese Person handelt.

      Zusatz: Unser super Verkäufer liest bestimmt gerade mit und amüsiert sich :D

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    • Primus schrieb:

      Von Anwaltsseite gibt es nun folgende Informationen: ebay haftet bei grober Fahrlässigkeit, ich lasse gerade vorläufig prüfen, ob sowas hier vorliegen könnte. Jedoch wurde mir erklärt, dass bei einem Streitwert von bei mir 325 € die Motivation sich da richtig ´reinzuhängen nicht groß ist, weil der Verdienst des Anwalts vom Streitwert abhängt. Müssen also in so einem Fall größere Schriftstücke aufgesetzt werden, ist das für einen Anwalt schnell ein Nullsummenspiel. Erhält ein Anwalt aber mehrere Mandate zu dem selben Betrug lohnt es sich, mehr Zeit und Sorgfalt auf den Fall verwenden. Leuchtet mir ein und vor diesem Hintergrund würde mich nochmals interessieren, ob nicht einige der anderen Geschädigten interessiert sind, die Sache mit mir zu verfolgen.
      Hallo zusammen,
      bin auch auf Otto-mau24 reingefallen. Am 02.09.15 ein Handy ersteigert, am 03.09. überwiesen. Ständig habe ich das Bewertungsportal von Mau beobachtet, da hier keine Veränderungen stattfanden wurde ich misstrauisch.
      Dann kam am 05.09. die Warnung von (******) (1)und der Betrug stand für mich fest. Habe dann Online am 06.09. Anzeige bei der Polizei in Hamburg erstattet.
      Den Vorschlag von Primus vielleicht gemeinsam gegen eBay vor zu gehen würde ich unterstützen. Grundsätzlich bin ich aber der Meinung: ein Anwalt sollte Recht vertreten, unabhängig von dem Streitwert. Motivator muss der positive Ausgang für den Mandanten sein.
      Bin auch der Meinung, dass wir uns über E-Mail austauschen sollten.
      Primus, gestern habe ich versucht Dir eine E-Mail über dieses Forum zu senden, kann nicht sagen ob es funktioniert hat.
    • 01manni schrieb:

      Grundsätzlich bin ich aber der Meinung: ein Anwalt sollte Recht vertreten, unabhängig von dem Streitwert. Motivator muss der positive Ausgang für den Mandanten sein.
      Grundsätzlich stimme ich dir da zu, keine Frage. Allerdings muss man sich den Aufwand betrachten und wieviele Fälle der Anwalt noch zu bearbeiten hat.
      Sollte diese Aussage oben vom Anwalt selbst getätigt worden sein, würde ich dem umgehend einen guten Tag wünschen und die Kaschemme verlassen. Dann weiss man nämlich sofort, dass nix Gescheites rauskommen wird...
    • Tschok schrieb:

      N'Abend

      Ich wäre auch an fast allen Maßnahmen interessiert, die uns unser Geld zurückbringen und dem "Verkäufer" eine gerechte Strafe bringen.

      Fände einen E-Mail Austausch bzw. Verteiler aber auch sinnvoll!

      Tschok
      Hallo zusammen,
      Tschok, habe Dich angeschrieben, kann nicht sagen ob die E-Mail Dich erreicht hat. Es gibt Ideen und Anregungen im Fall Otto-mau24
      MFG 01manni
    • Primus schrieb:

      Sammelklage in Deutschland ist also nicht möglich, aber wie wäre es, wenigstens den selben Anwalt zu nehmen, die Schriftsätze wären doch für jeden gleich und es würde dann für jeden doch deutlich billiger werden. Wer hätte Interesse?

      Darüber hinaus bin ich empört wie ebay mit der Sache umgeht. Als wahrscheinlich etliche noch nicht bezahlt hatten, die Warnung von Schützin kam ja früh, Verunsicherung durch eine positive Bewertung, damit vlt doch noch einige überweisen??
      Diese Bewertung kam dann ja wohl von einem Komplizen und ebay bot das Forum.
      Hat irgendjemand eine Idee. ob man ebay haftbar machen kann?
      Es tritt als Verkäufer der Geschäftsführer einer Fa auf, die wenige Wochen vorher schon betrügerisch handelte und noch dazu leistet ebay Schützenhilfe mit positiven Bewertungen von mutmaßlichen Komplizen!?!?
      Hallo, guten Tag,
      im Moment versuche ich die Rechtslage in unserem Fall zu klären. Wir sind zur Zeit 4 Betrogene, die mit Hilfe von Anwälten, ( eventuell ) unser Recht einklagen möchten.
      Wenn noch jemand Interesse hat, bitte bei mir melden.
      01manni