Ich bin leider auf einen Ebayverkäufer reingfallen und bitte um euren Rat

    • Kasundra schrieb:

      Du schreibst das ich den Fall pünktlich schließen soll. Ich bin davon ausgegangen das den normalerweise PayPal schließt oder?

      Warum sollte Paypal das tun? ;)

      Offen gesagt sehe ich das aus Käufersicht eher selten, weil ich Verkäufer berate, aber ich würde dir trotzdem empfehlen, das selbst im Auge zu behalten. Wenn PP das Ding automatisch schliesst ist es ja ok, wenn nicht, dann mach Du das. Schliessen ist da ausserdem eigentlich das falsche Wort, man übergibt den Fall an PP zur Entscheidung.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ah ok, danke für deine Hilfe. Ich habe gerade nochmal auf PP geschaut. Ich denke dass das PP automatisch macht weil das steht:

      "Im Rahmen dieses Konflikts aufgrund eines nicht erhaltenen Artikels wurde ein Antrag auf Käuferschutz gestellt.
      Wir haben vom Verkäufer weitere Informationen über diese Transaktion angefordert.

      So geht es weiter

      Wir haben den Verkäufer gebeten, bis zum 12. Sep 2015 zu antworten. Sobald wir vom Verkäufer hören, oder wenn bis zum 12. Sep 2015 keine Antwort eingeht, werden wir diesen Fall nochmals prüfen und Sie per E-Mail in Kenntnis setzen."

      Ich bin gespannt wie es weiter geht.....
    • Kasundra schrieb:

      Was mir gerade noch eingefallen ist. Die Zahlung wurde von PayPal über Lastschrift von meinem Konto eingezogen. Einfach der Lastschrift widersprechen darf ich nicht oder?
      Da Du Painpal als Zahlungsdienstleister beauftragt hast, dür Dich diese Zahlung abzuwickeln, besteht hier ein Dienstleistungsvertrag, vo dem Du Dich nicht so ohne weiteres per Rückgabe der Lastschrift lösen kannst. Hier gibt es nur eine Anfechtung Deiner Willenserklärung per Irrtum.

      littlehelper schrieb:

      Das ist keine pauschale Aussage sondern ein Erfahrungsbericht. Ich gehe immer beide wege sowohl zievielrechtlich und strafrechtlich. Strafrechtlich hatte ich bis jetzt immer den eindruck das die Staatsanwaltschaft entweder Faul oder Blind ist.
      Dann müsstest Du ja eine Einstellungsnachricht bekommen haben. Wenn Dir das nicht passt, kannst Du Beschwerde einlegen, dann erfolgt eine Überprüfung durch die vorgesetzte Behörde.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Liest sich bereits als Käuferschutzfall. Also natürlich nicht schließen, weil PayPal bereits die Entscheidung obliegt oder irre ich?
      Das denke ich auch. Ich kann diesen Fall gar nicht schließen sondern nur zurückziehen wenn das Problem geklärt wäre.

      Heiner.Hemken schrieb:

      Da Du Painpal als Zahlungsdienstleister beauftragt hast, dür Dich diese Zahlung abzuwickeln, besteht hier ein Dienstleistungsvertrag, vo dem Du Dich nicht so ohne weiteres per Rückgabe der Lastschrift lösen kannst. Hier gibt es nur eine Anfechtung Deiner Willenserklärung per Irrtum.
      Da muss ich gleich mal Google befragen was eine Anfechtung per Irrtum ist :D
    • Hallo,

      ich kann es kaum glauben. Ich habe soeben das Geld über PayPal wieder zurück bekommen.
      :thumbsup: :) :thumbsup:
      Freu mich riesig das das so Problemlos geklappt hat.

      Ich bedanke mich sehr für eure Hilfe und in Zukunft werde ich erst hier rein schauen, sollte ich auf die Idee kommen nochmal über Ebay was zu kaufen :O
    • Kasundra schrieb:

      Hallo,

      ich kann es kaum glauben. Ich habe soeben das Geld über PayPal wieder zurück bekommen.
      :thumbsup: :) :thumbsup:
      Freu mich riesig das das so Problemlos geklappt hat.

      Ich bedanke mich sehr für eure Hilfe und in Zukunft werde ich erst hier rein schauen, sollte ich auf die Idee kommen nochmal über Ebay was zu kaufen :O
      Gratuliere! :thumbsup:

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • monza30 schrieb:

      bei Barzahlung und Abholung (in zumutbarer Entfernung) kannste sowas nicht erleben

      Genau Monza. Da kriegt man dann für sein Geld so richtig Action geboten:
      tagblatt.de/Home/nachrichten/t…ter-aus-_arid,242447.html

      fr-online.de/rhein-main/raubue…net,1472796,22227532.html

      swp.de/hechingen/lokales/hechi…r-Ebay-an;art5612,2524601


      Also immer nur Barzahung bei Abholung. Ist absolut sicher. Man muss nur schnell genug ziehen...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • *gg*
      Jau... Es soll Leute geben, die trifft der Blitz auf dem Donnerbalken.... *lol*

      Wie sollte man nun sowas denn überhaupt noch durchführen? Am besten garkeine Geschäfte mehr machen, ausser im Supermarkt? Aber auch da wirste hinter die Lampe geführt... nötigenfalls mit umetikettiertem Heringstip, der seine besten tage schon vor ein paar Wochen hatte..... :P
    • monza30 schrieb:

      Wie sollte man nun sowas denn überhaupt noch durchführen?

      Panzer, Schutzweste, SEK um die Ecke und dann nur mit der großkalibrigen Zimmerflak geladen und entsichert im Anschlag.
      :lach:

      Der Punkt ist ganz einfach, dass Du da antworten würdest, man trifft sich eben nicht nachts um halb zwei mit irgendwelchen Leuten zur Autoübergabe auf einem abgelegenen Waldparkplatz, wenn man 30.000 Euro bar in der Tasche hat.

      Oder vereinfacht formuliert: Vertrauen ist gut, aber ein bisschen gesundes Misstrauen mag schon sein. Deshalb finde ich dieses pauschale "Bei Abholung ist alles sicher" ein bisschen fehl am Platz. Es kommt drauf an. Und zwar egal, ob Abholung oder Versand.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      man trifft sich eben nicht nachts um halb zwei mit irgendwelchen Leuten zur Autoübergabe auf einem abgelegenen Waldparkplatz, wenn man 30.000 Euro bar in der Tasche hat.
      Eben... wie immer und überall gilt doch: Verstand einschalten, nachdenken BEVOR man irgendwas Blödes macht. Natürlich wird es immer Leute geben, die sich auf dem Autobahnparkplatz "hochwertige Lederjacken" aus dem Kofferraum eines Autos mit osteuropäischem Kennzeichen andrehen lassen... natürlich wird's immer Leute geben, die sich aus gleichem Kofferraum einen 1-Kilo-Goldbarren für 150€ verkaufen lassen, weil dessen ursprünglicher Besitzer dringend Bargeld für eine Tankfüllung Sprit braucht. Und natürlich wird's auch in Zukunft Leute geben, die sich mit tausenden Teuronen in der Tasche auf einsamen Plätzen mit fremden "Geschäftspartnern" treffen....
      Aber DENEN ist eh nicht zu helfen.... und die anderen Leute werden auf DIESE Gedanken eh nicht kommen (oder sind zumindest gewarnt, dass man das nicht macht). Was aber nicht davon abhalten sollte, den Thermomix, den man gerade gebraucht für 400€ billiger als von Vorwerk vertrieben, bei "Kleinanzeigen" erworben hat, selbst abzuholen. Dann ist die Aussicht, so ein Gerät am Ende des Tages TATSÄCHLICH anstelle von zig anderen Küchengeräten nutzen zu können, wesentlich höher als bei Zahlung des Geldes über einen Zahlungsdienstleister der eigenen Wahl.