Filesharing-Abmahnung: Muss die Anschlussinhaberin für ihren Verlobten zahlen?

    • Filesharing-Abmahnung: Muss die Anschlussinhaberin für ihren Verlobten zahlen?

      eRecht24 schrieb:

      Filesharing Abmahnungen betreffen in vielen Fällen nicht nur den Anschlussinhaber. Dieser erhält zwar die Abmahnung. Seine Familienmitglieder geraten aber häufig schnell in den Verdacht, das Filesharing begangen zu haben, wenn der Anschlussinhaber den Verstoß nicht begangen hat. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte sich
      Quelle: e-recht24.de/news/tauschboersen/2015-11-30-13-26-16.html
    • Ein AG hat hier also mal für den Anschlussinhaber entschieden.
      Was sagt uns das jetzt? Der Witz an der Störerhaftung war ja schon immer, dass man als Anschlussinhaber haftbar für alle Daten gemacht wird, die über diesen Anschluss fließen. Hier ist es einfach so, dass sich Erwachsene offensichtlich gegenseitig beschuldigen und so um die Haftung rumkommen, da nicht mehr nachweisbar, wer es wirklich war. Nicht jeder hat solche Nerven vor Gericht...