Sind Fotos von gemeinfreien Werken urheberrechtlich geschützt?

    • Sind Fotos von gemeinfreien Werken urheberrechtlich geschützt?

      Internet-Law schrieb:

      Die Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museem mahnen seit einiger Zeit Betreiber von Websites ab, die ein Foto eines gemeinfreien Werkes, das vom Hausfotografen der Reiss-Engelhorn-Museen gemacht wurde, ins Netz gestellt haben.

      Rechtlich stützt sich das Museum auf die Vorschrift des § 72 UrhG und behauptet, Fotografien von gemeinfreien Werken seien als Lichtbilder geschüzt. Im Grunde geht es dem Museum aber um die Kontrolle der Verbreitung ihrer Bestände, was in einer Stellungnahme auch ausdrücklich so dargestellt wird.

      Grundsätzlich sind nach deutschem Recht Lichtbilder (Fotos) auch dann geschützt, wenn die Fotografie keine besondere kreative Leistung beinhaltet. Andererseits ist anerkannt, dass die bloße technische Reproduktion, also die Erstellung sog. Digitalisate keinen Lichtbildschutz genießt. Im Kommentar von Schricker/Loewenheim (§ 72 Rn. 23) heißt es hierzu, dass die bloße Reproduktionsfotografie, bei der lediglich eine zweidimensionale Bild- oder Texvorlage mechanisch oder durch digitale Techniken verviefältigt wird, keinen Lichtbildschutz genießt. Wenn also das Digitalfoto einem Scan entspricht, entsteht kein Lichtbildschutz nach § 72 UrhG.

      Das Problem besteht nämlich einerseits darin, dass über den Umweg des § 72 UrhG die digitale Verviefältigung eines bereits gemeinfreien Werkes erneut urheberrechtlichen Schutz erlangt. Durch wiederholte fotografische Reproduktion könnte dieser Schutz letztlich auch beliebig verlängert werden und würde im Zweifel niemals enden. Im konkreten Fall kommt hinzu, dass das Museum keine Fotografien gestattet und somit die urheberrechtlich zulässige Vervielfältigung gemeinfreier Werke damit behindert. Speziell diesen Aspekt hat das Amtsgericht Nürnberg aufgegriffen und eine Klage des Reiss-Engelhorm-Museums abgewiesen.

      Derzeit klagt das Museum gegen Wikipedia, ein Verfahren, das man gespannt verfolgen muss.

      Beiträge zum Thema findet man u.a. bei netzpolitik.org und bei iRIGHTSinfo.

      Quelle: internet-law.de/2015/12/sind-f…rechtlich-geschuetzt.html