Sendung nach Thailand kam nicht an, Käufer verlangt Rückerstattung

    • Sendung nach Thailand kam nicht an, Käufer verlangt Rückerstattung

      Hallo zusammen liebe "Forengemeinde",
      ich habe jetzt schon hier einiges über ähnliche Fälle, wie bei mir, hier gelesen.
      Für mich sind jedoch noch Fragen offen, und ich hoffe dass ich durch Euch etwas "schlauer" werde.
      Mein Fall:
      Ich hatte auf eBay eine Auktion, nach Auktionsende stellte sich heraus, dass die Käuferin aus Thailand ist. ( Verkaufspreis 48,50€) Sie wußte auch sehr genau was ein Päckchen von Deutschland nach Thailand kostet. (16€) Sie schickte mir eine Lieferadresse. Im weiteren Email-Verkehr schlug ich vor das Päckchen für 2,30€ zusätzlich zu versichern. Als ich keine eindeutige Antwort bekam, fragte ich nochmals nach "no insurance?", ihre Antwort war "that's allright ". Bei dieser Frage teilte ich ihr auch noch ausdrücklich mit, dass ich keine Gewährleistung bei Beschädigung und Verlust der Sendung übernehme, da es schließlich ein langer Postweg ist. Also verschickte ich das Päckchen unversichert, frankierte es online, fotografierte auch das Päckchen mit dem Versandetikett und der Zollerklärung. Natürlich gibt es auch bei Päckchen eine Sendungsnummer, die ich beim Artikel vermerkte. Mir ist bekannt, dass man das Päckchen nicht nachverfolgen kann. Nach einiger Zeit kam von der Käuferin die Bitte die Trackingnummer zu checken, da sie nicht funktioniert. Ich wiederum teilte ihr mit, dass dies nicht funktioniert, da die Sendung auf ihren Wunsch unversichert versendet wurde, und ich hoffe das Päckchen komme bald. Einige Zeit verging noch, dann hat sie einen Fall eröffnet mit Rückerstattungsanspruch, da die Sendung noch nicht angekommen ist. Dieser Fall ist bei eBay.com eröffnet worden. Ich stimmte ihrer Forderung nicht zu, da es ja eindeutigen Email-Verkehr gibt, indem ich mitgeteilt habe keine Gewährleistung auf dem Versandweg meinerseits.
      Dann habe ich gestern bei eBay angerufen um zu erfahren wie die Sachlage bei diesem bzw. solchen Fall ist. Hier wurde mir mitgeteilt, dass die AGB's, die ich akzeptiert habe, lauten, dass der Verkäufer bei Nichterhalt der Sendung haftet und der eindeutige Email-Verkehr keine Rolle spiele. Außerdem könne eBay Deutschland nicht handeln, da der Fall auf eBay.com eröffnet worden sei.
      Ich weiß jetzt zugut, dass ich auf Versicherung hätte bestehen sollen, aber das ist jetzt auch zu spät.
      Momentan ist der Fall noch geöffnet, jetzt muss ja erst eine gewisse Zeit verstreichen, bis eBay.com einschreitet.
      Ich habe bereits einen Nachforschungsauftrag gestellt, denke aber der wird nichts bringen, und wenn dann wird es einige Zeit dauern. Außerdem versuchte ich gestern heraus zu bekommen ob man zumindest nachweisen kann, dass ich das Päckchen abgegeben habe, da ja auf dem Versandetikett ein Strichcode ist. Ich weiß dass man es eigentlich könnte, indem man bei Onlinefrankierung das Versandetikett storniert, denn dieses Storno klappt nur wenn der Code noch nicht eingelesen wurde. Dieses Storno kann ich allerdings nicht mehr durchführen, da schon zu viel Zeit verstrichen ist.
      Klar, kann ich in momentaner Lage nicht beweisen, dass ich es tatsächlich abgegeben habe, ich habe "nur" die Paypal Abbuchung, das Foto, den Onlinezahlbeleg und den Email- Verkehr.
      Hoffe meine Schilderung sprengt nicht den Rahmen.
      Kann mir jemand sagen, was da jetzt auf mich zu kommt? Eine mögliche Negativbewertung wäre das kleinste Übel, sehe ich aber irgendwie auch nicht ein. Für mich hieß dies, die sicherste Art wäre die Ware selbst nach Thailand zu bringen, wenn vom Käufer keine Versicherung gewünscht wird :)
      Ich bedanke mich schon im Voraus für Eure Kommentare.
    • Du sprichst zwar von einer PayPal-Abbuchung, aber es ist nicht klar, war das Deine Portozahlung oder betrifft das die Zahlung durch die Käuferin?
      Läuft das ganze also über den PayPal-Käuferschutz (eröffnet über eBay.com) oder nicht?
      Um welche AGB soll es gehen, auf die Du hingewiesen worden bist?
      Bist Du gewerblicher Verkäufer auf eBay?
      Und nenn bitte den eBay-Account der Käuferin

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • oldschmatterhand schrieb:

      Du sprichst zwar von einer PayPal-Abbuchung, aber es ist nicht klar, war das Deine Portozahlung oder betrifft das die Zahlung durch die Käuferin?
      Läuft das ganze also über den PayPal-Käuferschutz (eröffnet über eBay.com) oder nicht?
      Um welche AGB soll es gehen, auf die Du hingewiesen worden bist?
      Bist Du gewerblicher Verkäufer auf eBay?
      Und nenn bitte den eBay-Account
      Hallo oldschmatterhand,
      Die Paypal Zahlung betrifft beides, Zahlung vom Käufer und meine Portozahlung.
      Ja, soweit ich das beurteilen kann läuft es über den Paypal Käuferschutz, das Geld wurde gesperrt, aber gestern nach einem Anruf von mir wieder freigegeben, da es lt. dem Mitarbeiter sich "nur" um eine Bitte der Rückerstattung handelt, verstehen tu ich das nicht wirklich.
      Die Dame am Telefon bei eBay Deutschland sagte ich hätte mit meinem Account die AGB's akzeptiert, die aussagen, dass ich hafte.
      Ich bin private Verkäuferin, die Käuferin ist oniti2015.
      Vielen Dank, für die Hilfsbereitschaft.
    • Es ist immer das gleiche Problem, wenn Dir gesagt wurde, Du hättest den (PayPal-)AGB zugestimmt.
      Zugestimmt hast Du sicherlich den deutschen (PayPal-)AGB, aber nachdem der Fall auf .com entschieden wird, geht es nach den (PayPal-AGB) von paypal.com
      paypal.com/us/webapps/mpp/ua/useragreement-full#13
      Ändert sich aber nicht viel, denn die Aussage, Du hättest als Verkäufer einer Haftung zugestimmt, stimmt zwar so nicht wörtlich, aber eBay (wenn der Fall auf eBay eröffnet worden ist) entscheidet stellvertretend für PayPal aufgrund der AGB, in denen steht, dass der Verkäufer eine nach den PayPal-AGB anerkannte Sendungsnummer vorlegen können muss. Das wird bei Dir nicht möglich sein. Rechne also damit, dass Dein Geld an die Käuferin zurückgeht.

      Ich bin kein PayPal-Spezialist, es melden sich sicherlich noch andere Accounts hier.
      Wie das ausgeht, wenn Du jetzt das Geld, das momentan nicht eingefroren ist, auf Dein Bankkonto ziehst und das PayPal-Konto im Minus lässt, kann ich nicht prognostizieren. Nach deutschem Recht jedenfalls geht das Versandrisiko bei einem privaten Verkäufer an den Käufer über, sobald Du die Sendung dem Versanddienstleister übergeben hast. Bei einem deutschen Käufer würde ich Dir also raten, Dir das Geld vom Käufer wieder zu holen, aber Thailand ...
    • DHL Online Päckchen mit Code werden i.d.R. nur einmal gescannt, bspw. Packstation , Filiale / Übergabe an DHL LKW, danach nicht mehr.
      Dies kann man meistens für einige Tage online sehen, oder bei cleveren Mitarbeitern auch über deren Telefonsupport.
      Ähnlich wie bei Ebay - fünf Anrufe : vier Ahnungslose IQ < 70 , ein Treffer der wirklich hilft
    • Nach deinem Eröffnungspost , insbesondere dem Satz, das sie sich mit den Preisen für ein Päckchen recht gut auskennt, würde ich mal sagen, sie hat dich ins offene Messer laufen lassen.
      Ein Päckchen, egal wohin, ist nicht nachverfolgbar und das widerspricht den Paypal AGB. Und so kann man als Käufer fix einen Fall aufmachen, wenn man auf gutgläubige Verkäufer trifft.
      Das hat sie gewußt.
      Gehe also davon aus, das dein Geld entweder von Paypal eingefroren, einbehalten oder dein Konto ins Minus gesetzt wird.
    • Viiiielen Dank für eure Antworten!

      Ich habe mir jetzt gerade die Paypal Käufer- und Verkäuferschutzrichtlinien durchgelesen.
      Das heißt ja genau genommen bei eBay- Verkäufen mit unversichertem Versand am besten keine Paypal- Zahlung vom Käufer akzeptieren, sonst verstößt der Verkäufer gegen die Richtlinien??

      Allerdings steht auch in den Käuferschutzrichtlinien u.a. Im Punkt 4.1 ein Satz der mich nachdenklich stimmt:
      .....Falls der Verkäufer in der geschuldeten Frist einen gültigen Versandbeleg (wie im Detail in der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes Äquivalent vorlegt, welches Versand bzw. Empfang nachweist, so lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab. ...


      Wie ist es denn mit den Mails, die ich habe, in denen der Käufer ausdrücklich keine Versicherung wünscht? Schließlich bekomme ich ja nur bei versicherten Versand einen Versandbeleg. Kann man die Mails nicht als "ähnliches Äquivalent " bezeichnen ?
      Nach all dem wundert es mich erst richtig, daß Paypal gestern nach meinem Anruf, in dem ich ihnen mitteilte, dass mir Mails vom Käufer vorliegen in denen ausdrücklich keine Versicherung gewünscht war, das eingefrorene Geld wieder auftaute.

      Ja, Knollo jetzt schleicht sich bei mir auch der Verdacht ein, dass die mich absichtlich, ins offene Messer laufen ließ. Habe mich eh schon geärgert, dass sie so zögerlich auf meinen Vorschlag für Versicherung, also erst bei erneutem Anfragen, reagierte.
      Ich kann irgendwie gar nicht akzeptieren, dass die Mails, die ich habe, so gar nichts helfen

      Ich habe ihr gestern außerdem die Fotos des Päckchens mit dem Versandetikett, den Abschnitt vom Onlinebeleg (welches für meine Unterlagen bestimmt ist), die Paypal-Abbuchung des Portos per Email geschickt. Und ich habe ihr mitgeteilt, dass ich eine Zeugin habe, denn ich war nicht allein auf der Post.
      Kann das auch nicht helfen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Clobi ()

    • Clobi, die Erfahrung haben andere schon tausende Male vor Dir gemacht.

      Spezialität hier: Käuferin hat bei PP.com moniert. D.h. deren, Dir nicht bekannte Grundsätze gelten gegen Dich.
      Klartext: Du hättest mit einem Dienst versenden müssen, der die handgeschriebene Empfangsbestätigung des Käufers beinhaltet.
      Das machen UPS und FEDEX. Nicht einmal mit DHL-Paket wäre Dir das gelungen.

      Die Dir unbekannte Vorschrift von PP ist in Deutschland gerichtlich nicht durchsetzbar.
      Daher halte ich es für äußerst unwahrscheinlich, das PP gegen Dich hier klagen würde.

      Ich würde mein PP Konto sofort leerräumen und in Zukunft auf diesen zweifelhaften Dienst verzichten.
      Dann käme evt. ein Inkasso auf Dich zu, der erhielte von mir die Auskunft, dass ich die Berechtigung der Forderung dem Grunde und der Höhe nach
      ablehne.
    • grafiksammler schrieb:

      Clobi, die Erfahrung haben andere schon tausende Male vor Dir gemacht.

      Spezialität hier: Käuferin hat bei PP.com moniert. D.h. deren, Dir nicht bekannte Grundsätze gelten gegen Dich.
      Klartext: Du hättest mit einem Dienst versenden müssen, der die handgeschriebene Empfangsbestätigung des Käufers beinhaltet.
      Das machen UPS und FEDEX. Nicht einmal mit DHL-Paket wäre Dir das gelungen.

      Die Dir unbekannte Vorschrift von PP ist in Deutschland gerichtlich nicht durchsetzbar.
      Daher halte ich es für äußerst unwahrscheinlich, das PP gegen Dich hier klagen würde.

      Ich würde mein PP Konto sofort leerräumen und in Zukunft auf diesen zweifelhaften Dienst verzichten.
      Dann käme evt. ein Inkasso auf Dich zu, der erhielte von mir die Auskunft, dass ich die Berechtigung der Forderung dem Grunde und der Höhe nach
      ablehne.
      Danke grafiksammler, somit werde ich abwarten und so handeln. Paypal werde ich auch jedenfalls den Rücken kehren!
    • Im Prinzip hast du dadurch, dass du den welweiten Handel zugelassen hast und bestimmt Käufer bzw Länder nicht vom Kauf bei dir ausgeschlossen hast schon die Verantwortung, dich auch um die Bedingungen dafür zu kümmern. Und dass die PayBall AGB einen Sendungsbeleg zwingend erforderlich macht ist ja nicht nur in "im Ausland" der Fall sondern auch schon in D.

      Du kannst dem Druss locker entgehen, wenn du bestimmte Länder ausschließen und zweifelhafte Käufer von vornherein mit Sperre belegst: pages.ebay.de/help/sell/buyer-requirements.html

      Wer sich da doch durchmogelt (über Abholung, die als offizielle Lieferart angegeben ist oder evt. sogar über den Weg, einfach an eine vorhandene PaypalEMAILadresse zu zahlen) den kannst du auch nach dem "Kauf" noch auf deinen Ausschluss per Bedingungseinstellung hinweisen, allerdings noch besser, wenn auch im Text die Kriterien erwähnt werden:

      Beispiel schrieb:

      Ich verkaufe nur in D (Europa, SEPA-Raum, ...) und nicht an Käufer die folgende Makel erfüllen:

      Käufer mit Vermerken wegen eines nicht bezahlten Artikels, mit Lieferadresse in einem Land, in das ich keine Waren verschicke, Käufer, die wiederholt gegen eBay-Grundsätze verstoßen haben oder Käufer, die einen zu niedrigeren Bewertungspunktestand aufweisen (z. B. -1 )


      Und auf diese Liste kannst du alle setzen, die dir sonstwie dumm gekommen sind oder "verdächtig scheinen" offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

      Warum sollte jemand aus Thailand unbedingt in D einkaufen wollen? Das kann doch nur "am günstigen PREi$" liegen :P
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Stubentiger schrieb:

      Im Prinzip hast du dadurch, dass du den welweiten Handel zugelassen hast und bestimmt Käufer bzw Länder nicht vom Kauf bei dir ausgeschlossen hast schon die Verantwortung, dich auch um die Bedingungen dafür zu kümmern. Und dass die PayBall AGB einen Sendungsbeleg zwingend erforderlich macht ist ja nicht nur in "im Ausland" der Fall sondern auch schon in D.

      Du kannst dem Druss locker entgehen, wenn du bestimmte Länder ausschließen und zweifelhafte Käufer von vornherein mit Sperre belegst: pages.ebay.de/help/sell/buyer-requirements.html

      Wer sich da doch durchmogelt (über Abholung, die als offizielle Lieferart angegeben ist oder evt. sogar über den Weg, einfach an eine vorhandene PaypalEMAILadresse zu zahlen) den kannst du auch nach dem "Kauf" noch auf deinen Ausschluss per Bedingungseinstellung hinweisen, allerdings noch besser, wenn auch im Text die Kriterien erwähnt werden:

      Beispiel schrieb:

      Ich verkaufe nur in D (Europa, SEPA-Raum, ...) und nicht an Käufer die folgende Makel erfüllen:

      Käufer mit Vermerken wegen eines nicht bezahlten Artikels, mit Lieferadresse in einem Land, in das ich keine Waren verschicke, Käufer, die wiederholt gegen eBay-Grundsätze verstoßen haben oder Käufer, die einen zu niedrigeren Bewertungspunktestand aufweisen (z. B. -1 )
      Und auf diese Liste kannst du alle setzen, die dir sonstwie dumm gekommen sind oder "verdächtig scheinen" offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

      Warum sollte jemand aus Thailand unbedingt in D einkaufen wollen? Das kann doch nur "am günstigen PREi$" liegen :P
      Ja, jetzt bin schlauer. Mir war das nicht bewusst, dass ich weltweit ausschließen muss, es ist ja standardmäßig weltweit. Danke, Stubentiger. Man lernt halt nie aus. War mir so sicher alles richtig gemacht zu haben, da die Käuferin ausdrücklich keine Versicherung wollte. Verkauf mit Paypal wird es bei mir nicht mehr geben.
    • Der Versand als DHL-Paket wäre in deinem Fall auch nach com.AGB ok gewesen. UPS und Fedex sind wegen der Empfangsbestätigung erst ab einem höheren Warenwert notwendig.
      Der Versand Päckchen mit Versicherung zählt als Einschreiben. Das ist insofern problematisch, weil der Beleg für ein "internationales Einschreiben" oft nicht AGB konform ist (enthält manchmal nicht alle vorgeschriebenen Angaben). Damit gab es wahrscheinlich schon am meisten Theater.
      Allerdings hätte dir dann vom Versanddienstleister bei Verlust eine Erstattung zugestanden.
      Evtl. wurde das Geld zunächst wieder freigegeben, weil irrtümlich ein Fall eröffnet werden konnte, obwohl die voraussichtl. Lieferfrist noch nicht verstrichen ist?
    • Vielen Dank Mirabella, mir ist zwar jetzt eindeutig klar, dass ich hier dummerweise nicht nach Paypal AGB gehandelt habe. ...Für mich stellt sich jetzt allerdings die Frage wie es sich mit dem ausdrücklichen Wunsch der Käuferin verhält, einer AGB konformen Sendung nicht zuzustimmen. Natürlich kann es ihr mutwillig egal sein, da sie sich auf den Käuferschutz von Paypal verlassen kann. Haben ihre Mails denn gar kein Nutzen?
      Stehen über dem immer die AGBs? Und nur der Verkäufer hat sie zu beachten, und kann dabei Fehler machen? In meinem Verständnis bedeutet dies, daß der Verkäufer stets nach Paypal AGB handeln muss, damit der Verkäuferschutz wirkt, hingegen der Käufer, wie hier, nicht auf versicherten Versand bestehen muss, damit der Käuferschutz wirkt, er kann sogar eindeutig das Gegenteil wünschen/verlangen, und das ohne Wirkung, bzw nur der gegen den Verkäufer, was heißt nur der Verkäufer ist rechtlos.

      Ferner habe ich mir mal die Auktionseinstellung auf der eBay App nochmals angesehen, und finde es geradezu irreführend, oder bin ich zu bl....?
      Bei dem Reiter Versand / Internationaler Versand, war "kein internationaler Versand". Dies genügt jedoch nicht, da man erst zusätzlich den entsprechenden Käuferkreis auch noch ausschließen muss. Ich als Verkäufer kann ja nicht erkennen woher der Bieter kommt. Zugegeben ich war verdutzt als sich am Auktionsende herausstellte, dass der Artikel nach Thailand gehen soll. Und auch hier empfinde ich es so, als ob es nur die Fallen für Verkäufer gibt. Auf was man alles doppelt achten muss, da vergeht es einem....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Clobi ()

    • Da hast du wohl wahr ...


      Clobi schrieb:

      er kann sogar eindeutig das Gegenteil wünschen/verlangen,
      aber du musst zugeben, dass der Vorschlag dazu schon von dir kam? Und so eindeutig "verlangt" war das nicht.
      Aber mit Kind eh im Brunnen ist leicht reden. Die Frage ist, ob du soviele "Indizien" zusammen hast, dass du böse Absicht des Käufers und deine AGB-Konformität gegenüber PP vorhalten kannst, dass du deren Abgreifen deines Kontoinhalts verhindern, bzw deren Inkassoversuche aussitzen kannst?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Sorry stubentiger, falls ich jetzt nerve,
      mir ist echt nicht bewusst dass ein Vorschlag von mir kam, obwohl mir im Nachhinein jetzt klar ist, dass ich ja gegen Paypal AGBs verstoßen habe. Natürlich ist es Interpretation was "eindeutig verlangt" bedeuten kann.
      Darum will ich den Vorgang mal genauer schildern:
      1. Auktionsende: Käuferin schreibt mir sie möchte Gesamtbetrag inkl Versand nach Thailand mit DHL oder Deutsche Post. Sie denkt es mache rund 16€ aus. Dabei war auch die Lieferanschrift.
      2. Da ich sicher gehen wollte, was bei der Lieferanschrift genau Name und Straße ist, bat ich sie mir diese nochmals genau mitzuteilen. Teilte ihr außerdem mit, dass eine extra Versicherung 3,20€ kostet, und dass ich für Verlust und Beschädigung nicht hafte. Sie solle mir bitte mitteilen, ob sie extra Versicherung will.
      3. Sie teilte mir nur die korrekte Lieferanschrift mit.
      4. Ich fragte nochmals nach ob sie keine Versicherung will.
      5. Ihre Antwort war "that's allright "

      Sie bezahlte die 16€ für das Päckchen mit, und der Rest ist ja bekannt.

      PS: könnt mich in den H...... beißen

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Clobi ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ich frage mich bei solchen Angelegenheiten immer, ob es heutzutage nicht irgendwie möglich ist, mittels des Zolls den Versand nachzuweisen.
      Vielleicht wird das in Thailand irgendwie nachvollziehbar registriert?
      Ich werde mich diesbezüglich am Montag mal ans Telefon hängen, auch wegen eines evtl. Nachweis der Einlieferung aufgrund des Strichcodes. Nachforschungsauftrag läuft eh schon, wobei ich da nichts erwarte bei einem Päckchen.
    • Clobi schrieb:

      Vielen Dank Mirabella, mir ist zwar jetzt eindeutig klar, dass ich hier dummerweise nicht nach Paypal AGB gehandelt habe. ...Für mich stellt sich jetzt allerdings die Frage wie es sich mit dem ausdrücklichen Wunsch der Käuferin verhält, einer AGB konformen Sendung nicht zuzustimmen. Natürlich kann es ihr mutwillig egal sein, da sie sich auf den Käuferschutz von Paypal verlassen kann. Haben ihre Mails denn gar kein Nutzen?
      Die Paypal-AGBen bestimmen das Verhältnis zwischen Käufer/Verkäufer und Paypal, wenns um den Käufer-/Verkäuferschutz geht, da kann der Käufer/Verkäufer nichts bestimmen.
      Aus diesem Grund ist der Wunsch/die Anweisung anders als in den AGBen vorgeschrieben zu versenden zwar im Rechtsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer möglich, erfüllt dann aber nicht die Erfordernisse für einen Käufer-/Verkäuferschutz gem. der AGBen.

      Clobi schrieb:

      Stehen über dem immer die AGBs? Und nur der Verkäufer hat sie zu beachten, und kann dabei Fehler machen? In meinem Verständnis bedeutet dies, daß der Verkäufer stets nach Paypal AGB handeln muss, damit der Verkäuferschutz wirkt, hingegen der Käufer, wie hier, nicht auf versicherten Versand bestehen muss, damit der Käuferschutz wirkt, er kann sogar eindeutig das Gegenteil wünschen/verlangen, und das ohne Wirkung, bzw nur der gegen den Verkäufer, was heißt nur der Verkäufer ist rechtlos.
      Dann solltest Du Dein Verständnis noch einmal überdenken. Denn letztlich handelt es sich hier um Verträge (Käufer-Verkäufer, Käufer-Paypal, Verkäufer-Paypal). Diese abzuschließen, wird keiner gezwungen.

      Clobi schrieb:

      Ferner habe ich mir mal die Auktionseinstellung auf der eBay App nochmals angesehen, und finde es geradezu irreführend, oder bin ich zu bl....?
      Bei dem Reiter Versand / Internationaler Versand, war "kein internationaler Versand". Dies genügt jedoch nicht, da man erst zusätzlich den entsprechenden Käuferkreis auch noch ausschließen muss. Ich als Verkäufer kann ja nicht erkennen woher der Bieter kommt. Zugegeben ich war verdutzt als sich am Auktionsende herausstellte, dass der Artikel nach Thailand gehen soll. Und auch hier empfinde ich es so, als ob es nur die Fallen für Verkäufer gibt. Auf was man alles doppelt achten muss, da vergeht es einem....
      Den internationalen Versand nicht anzugeben, reicht aus, nicht ins Ausland versenden zu müssen. Dann muss sich der Käufer um die Möglichkeit des Empfangs im Inland bemühen. Wenn Du aber nun der Bitte des Käufers nachgegeben hast, kann man das als neuen Vertrag verstehen, der dann aber seitens Paypal keine Wirkung mehr entfaltet, sprich hier kann Paypal, rechtlich gesehen, keinen Käuferschutz aufgrund des ursprünglichen Kaufvertrages gewähren, da der internationale Versand nicht Inhalt des ursprünglichen Kaufvertrages war.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()