Kein gesetzeskonformes Impressum bei Google+ mehr möglich?

    • Kein gesetzeskonformes Impressum bei Google+ mehr möglich?

      Internet-Law schrieb:

      Mit der Frage der Impressumspflicht für Profile in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Xing habe ich mich hier immer wieder auseinandergesetzt. Es wird derzeit von den Instanzgerichten wohl überwiegend davon ausgegangen, dass eine solche Impressumspflicht besteht. Damit ist vor allen Dingen die Gefahr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen mit Unterlassungsaufforderung verbunden.

      Diejenigen, die das soziale Netzwerk Google+ nach wie vor nutzen – es sind noch einige – werden bemerkt haben, dass es dort ein neue gestaltete Oberfläche gibt. Hierbei wurde u.a. die Rubrik „Über mich“ ersetzt durch „i“. Der Kollege Thomas Schwenke vertritt in seinem Blog die Auffassung, dass ein Impressum zwar hinter dem alten „Über mich“ ausreichend war, weil der Verkehr dort Impressumsangaben vermuten wird, aber wohl nicht mehr hinter dem neuen „i“. Nachdem zahlreiche Gerichte bei Impressumsverstößen eher kleinlich sind, steht in der Tat zu befürchten, dass zumindest ein relevanter Teil der Gerichte das nicht als ausreichend ansehen wird.

      Mir ist keine Entscheidung bekannt, in der die Frage erörtert wird, wie es sich auswirkt, wenn der Anbieter des sozialen Netzes wie jetzt Google und zeitweise auch Facebook keine ausreichende Möglichkeit bietet, eine gesetzeskonforme Anbieterkennzeichnung zu platzieren. So mancher Richter wird dann aber vermutlich die Auffassung vertreten, dass man solche Dienste dann eben nicht nutzen darf und weiterhin selbst für den Verstoß in Anspruch genommen werden kann.

      Gerade deshalb sollte Google seine Nutzer nicht der Gefahr von Abmahnungen wegen unzureichender Anbieterkennzeichnung aussetzen und hier schnellstmöglich nachbessern.

      Quelle: internet-law.de/2015/12/kein-g…google-mehr-moeglich.html