Artikel nach Auktion gestohlen?

    • Vielen Dank für die ganzen Nachrichten.

      Die Recherche hatte ich auch durchgeführt. Schon sehr merkwürdig, dass gar keine Angaben stimmen. Die Tel. Nummer gibt es übrigens auch nicht. Ich denke sie hatte mal nen Fisch/Imbisswagen und war auf irgendwelchen Märkten unterwegs.

      Es wurde einseitig abgebrochen. Dass das geht, sehe ich auch zum ersten Mal.
      E-Mail von eBay:
      "Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass ehbner2012 den Kauf abgebrochen hat. Der Vertrag zwischen Ihnen und dem Verkäufer bleibt davon unberührt.Wir möchten sicherstellen, dass Sie Ihr Geld über die ursprüngliche Zahlungsmethode zurückerstattet bekommen. Wenn Sie Ihre Rückerstattung erhalten haben, benachrichtigen Sie uns bitte auf der Seite mit den Einzelheiten zum Abbruch, damit wir Bescheid wissen. Abhängig vom Grund für den Abbruch der Transaktion, haben Sie möglicherweise zusätzliche Rechte gegenüber dem Verkäufer."

      Bezahlt habe ich natürlich auch nicht.
      Zudem sehe ich das Geld nach der Überweisung evtl. gar nicht wieder, falls sie in finanziellen Schwierigkeiten stecken sollte.

      Auf E-Mails wird nicht reagiert, die Anschrift ist falsch. Alleine kann ich da also nichts machen.

      Wie würdet ihr denn weitermachen?
      Anwalt einschalten, korrekte Adresse von ebay fordern?
      Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.
      Nur was ist, wenn ich jetzt einen teuren Anwalt einschalte und sie ihm eine Kopie der Anzeige schickt? Ich sehe nicht, dass ich den dann bezahlen soll :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hansi.l ()

    • @Mirabella Neumann
      eBay regelt... § 6 Abs. 9: Der Käufer ist grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet. Sofern Käufer und Verkäufer nichts Abweichendes vereinbaren, ist der Kaufpreis sofort fällig und vom Käufer über die vom Verkäufer angebotenen Zahlungsmethoden zu begleichen.


      @hansi.l

      Aufgrund einer nicht existenten Adresse könnte man die Zahlung aber bis zur Lieferung zurückhalten. Aber warum überhaupt noch bezahlen, wenn doch auch der Verkäufer bezahlen kann.
      Netterweise hat der Verkäufer die Leistung schon verweigert, was uns den Rücktritt dann schön einfach gestaltet und unnötige Fristen erspart. Und auch bei der nächsten Hürde hat uns der Verkäufer mit seinem 850€ vhb Schildchen schon zuvorkommen in die Hände gespielt. Ist ja immer etwas problematisch bei solchen Gebrauchtwaren den konkreten Wert zu ermitteln, aber mit den vom Verkäufer angesetzten 850€ sind wir dann mal zufrieden :D

      Also nettes Schreiben in dem der Diebstahl angezweifelt wird und man vom Zwischenverkauf ausgeht, dazu dann direkt zurücktreten und die 850€ abzgl. der gebotenen ~260€ als Schadensersatz fordern. Aber mit dem Absenden ruhig noch ein par Wochen warten, wir wollen ihm ja nicht die Weihnachtszeit verderben und die Zeit arbeitet ja ohnehin nur für uns.

      Und dafür brauchst du auch keinen Anwalt, der kostet nur unnötig Geld, was mir bei der unklaren Vermögenssituation zu riskant wäre. eBay kannst du unter Verweis auf die falschen Daten auch selbst anschreiben, ob Sie dir andere Adressen mitteilen ist aber fraglich. Existieren tut die Person aber, also kannst du dich auch ans für Huntebrück zuständige Einwohnermeldeamt wenden. Und schau auch mal ob du die Kontodaten aus eBay bekommst, evtl steht da ja ein anderer Name.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • Mal nur als Frage....muss man unbedingt auf Vertragserfüllung bestehen, wenn man doch merkt, dass da jemand eh schon finanziell derart in der Klemme steckt? ?(
      Solange man selbst ohne Schaden aus der Sache rauskommt, kann man doch auch einfach mal "mitmenschlich" sein.

      Keiner ist frei davon, mal selbst in Schwierigkeiten zu stecken.
      Vielleicht zählt da gerade jeder Cent...
    • Pandora schrieb:

      @Mirabella Neumann
      eBay regelt... § 6 Abs. 9: Der Käufer ist grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet. Sofern Käufer und Verkäufer nichts Abweichendes vereinbaren, ist der Kaufpreis sofort fällig und vom Käufer über die vom Verkäufer angebotenen Zahlungsmethoden zu begleichen.


      @hansi.l

      Aufgrund einer nicht existenten Adresse könnte man die Zahlung aber bis zur Lieferung zurückhalten. Aber warum überhaupt noch bezahlen, wenn doch auch der Verkäufer bezahlen kann.
      Netterweise hat der Verkäufer die Leistung schon verweigert, was uns den Rücktritt dann schön einfach gestaltet und unnötige Fristen erspart. Und auch bei der nächsten Hürde hat uns der Verkäufer mit seinem 850€ vhb Schildchen schon zuvorkommen in die Hände gespielt. Ist ja immer etwas problematisch bei solchen Gebrauchtwaren den konkreten Wert zu ermitteln, aber mit den vom Verkäufer angesetzten 850€ sind wir dann mal zufrieden :D

      Also nettes Schreiben in dem der Diebstahl angezweifelt wird und man vom Zwischenverkauf ausgeht, dazu dann direkt zurücktreten und die 850€ abzgl. der gebotenen ~260€ als Schadensersatz fordern. Aber mit dem Absenden ruhig noch ein par Wochen warten, wir wollen ihm ja nicht die Weihnachtszeit verderben und die Zeit arbeitet ja ohnehin nur für uns.

      Und dafür brauchst du auch keinen Anwalt, der kostet nur unnötig Geld, was mir bei der unklaren Vermögenssituation zu riskant wäre. eBay kannst du unter Verweis auf die falschen Daten auch selbst anschreiben, ob Sie dir andere Adressen mitteilen ist aber fraglich. Existieren tut die Person aber, also kannst du dich auch ans für Huntebrück zuständige Einwohnermeldeamt wenden. Und schau auch mal ob du die Kontodaten aus eBay bekommst, evtl steht da ja ein anderer Name.
      Ja, aber wie?
      Edit: Oh sorry, deinen letzten Abschnitt hatte ich überlesen.
      Danke!

      Die Kontodaten könnte ich rausbekommen - da steht jedenfalls, dass sie mir angezeigt werden, wenn ich auf "Jetzt bezahlen" klicke.
      Allerdings bekommt sie dann auch eine Mail, dass ich bezahlt hätte - was ich aber nicht habe...

      hotel schrieb:

      Mal nur als Frage....muss man unbedingt auf Vertragserfüllung bestehen, wenn man doch merkt, dass da jemand eh schon finanziell derart in der Klemme steckt? ?(
      Solange man selbst ohne Schaden aus der Sache rauskommt, kann man doch auch einfach mal "mitmenschlich" sein.

      Keiner ist frei davon, mal selbst in Schwierigkeiten zu stecken.
      Vielleicht zählt da gerade jeder Cent...
      Das sind doch nur Spekulationen...

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von hansi.l ()

    • Dass ein einseitiger Transaktionsabbruch möglich ist, das ist mir neu.
      Wie auch immer, ich würde auf diese Geschichte keine Energie mehr verschwenden.
      Nicht aus Mitmenschlichkeit, die hält sich bei einem gewerbl. VK mit fragwürdigen Impressumangaben und ohne rechtl. Information stark in Grenzen, sondern weil es Auseinandersetzungen gibt, die zumindest ich nicht brauche.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Sag mal, das ist doch bestimmt ein China-Roller und nicht so etwas wie mein Zündapp.
      War das denn so ein Schnapper?

      Ja, ein Chinakracher, die oft nach 3000-4000 den Geist aufgeben.
      Da er aber keine 500KM gelaufen hat, von 2013 ist, lt Beschreibung keine Mängel aufweist und meine Schwester damit täglich nur wenige KM fahren würde, wäre dieser spritsparende 4-Takt Roller für den Preis ein richtiger Schnapper.
      Neupreis bei den Baumarktrollern zwischen 699 und 899€.

      "Im zweifel immer der der als letztes im Fahrzeugschein steht (gibt es sowas bei Rollern überhaupt ? )"
      Wenn man es in die Betriebserlaubnis geschrieben hat, ja :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hansi.l ()

    • Ich würde eigentlich gerne mal die Kopie der Anzeige sehen.

      Vermute zwar, dass das eh gelogen ist und deshalb nicht geantwortet wird...
      Interessant wär´s natürlich, zur Polizei geht man schliesslich nicht ohne Perso.
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.
    • Wie gesagt - Schadensersatz verlangen, alleine schon wegen der Fake-Daten, damit ist das Vertrauen in den Verkäufer sowieso zerrüttet. D.h.:
      Ebay muss die echten Daten (sofern sie sie haben) wohl rausrücken, wenn ich das hier richtig gelesen habe hartnäckig bleiben, dann klappts. Danach Einschreiben mit Rückschein hin schicken, Forderung aufmachen, Fristsetzung zur Begleichung des Schadensersatzes und rechtliche Schritte androhen. Als Schadensersatz halte ich die am Mofa ausgezeichneten 850€ abzgl. Deines Gebotes für angemessen.

      Oder sich einfach den Ärger sparen und weiter schauen, so würde ichs wohl machen...
    • hotel schrieb:

      Mal nur als Frage....muss man unbedingt auf Vertragserfüllung bestehen, wenn man doch merkt, dass da jemand eh schon finanziell derart in der Klemme steckt? ?(
      Solange man selbst ohne Schaden aus der Sache rauskommt, kann man doch auch einfach mal "mitmenschlich" sein.
      Zumal zu den finanziellen Problemen dann noch die Verurteilung wegen Vortäuschung einer Straftat dazu kommen könnte ...
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • hansi.l schrieb:

      immer der der als letztes im Fahrzeugschein steht (gibt es sowas bei Rollern überhaupt ?
      Hier ist die Sachlage ganz gut erklärt:

      Landkreis Harburg schrieb:


      Auch zulassungsfreie Fahrzeuge (Fahrzeuge, die keine Zulassung benötigen), dürfen nicht ohne amtliche Genehmigung und ein entsprechendes Nachweisdokument, aus dem die technischen Daten und eventuelle Beschränkungen hervorgehen, am Verkehr teilnehmen.
      An Stelle der Zulassungsbescheinigung tritt bei diesen Fahrzeugen das Betriebserlaubnis-Dokument. Dies kann
      • eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung ("Certificat of Conformity, CoC")
      • eine Allgemeinde Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbudnesamtes ("ABE")
      • ein Gutachten des TÜV oder der DEKRA zur Erlangung einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FG oder Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO mit Siegel Vermerk der Zulassungsbehörde, dass die Betriebserlaubnis erteilt wurde
      sein.
      Es gibt in Deutschland keine einheitliche Form, die für ein Betriebserlaubnis-Dokument vorgeschrieben ist (anders als die
      Zulassungsbescheinigung, die immer nach dem gleichen Muster ausgestellt ist).
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