Auch ein Fahrschüler kann für einen
Verkehrsunfall haftbar gemacht werden.
Das geht aus einem Urteil des Oberlan-
desgerichts (OLG) Koblenz hervor.
Nach dem Richterspruch gilt dies jeden-
falls dann, wenn der Fahrschüler unter
Berücksichtigung seines Ausbildungs-
standes und seines Könnens den Unfall
"unschwer hätte vermeiden können".
Das Gericht gab mit dem Urteil der Haf-
tungsklage eines Autofahrers gegen ei-
nen Fahrschüler statt, der mit ihm zu-
sammengestoßen war. Das OLG hielt dem
Schüler grob verkehrswidriges Verhalten
vor. (Az.: 12 U 772/02)
EDIT: Wobei sich hier allerdings die Frage aufwirft:
Was hat der Fahrlehrer gegen die Vermeidung des Zusammenstoßes gemacht?
Das geht leider aus dem Urteil nicht hervor ...
Verkehrsunfall haftbar gemacht werden.
Das geht aus einem Urteil des Oberlan-
desgerichts (OLG) Koblenz hervor.
Nach dem Richterspruch gilt dies jeden-
falls dann, wenn der Fahrschüler unter
Berücksichtigung seines Ausbildungs-
standes und seines Könnens den Unfall
"unschwer hätte vermeiden können".
Das Gericht gab mit dem Urteil der Haf-
tungsklage eines Autofahrers gegen ei-
nen Fahrschüler statt, der mit ihm zu-
sammengestoßen war. Das OLG hielt dem
Schüler grob verkehrswidriges Verhalten
vor. (Az.: 12 U 772/02)
EDIT: Wobei sich hier allerdings die Frage aufwirft:
Was hat der Fahrlehrer gegen die Vermeidung des Zusammenstoßes gemacht?
Das geht leider aus dem Urteil nicht hervor ...