Auch Fahrschüler müssen haften

    • Auch Fahrschüler müssen haften

      Auch ein Fahrschüler kann für einen
      Verkehrsunfall haftbar gemacht werden.
      Das geht aus einem Urteil des Oberlan-
      desgerichts (OLG) Koblenz hervor.

      Nach dem Richterspruch gilt dies jeden-
      falls dann, wenn der Fahrschüler unter
      Berücksichtigung seines Ausbildungs-
      standes und seines Könnens den Unfall
      "unschwer hätte vermeiden können".

      Das Gericht gab mit dem Urteil der Haf-
      tungsklage eines Autofahrers gegen ei-
      nen Fahrschüler statt, der mit ihm zu-
      sammengestoßen war. Das OLG hielt dem
      Schüler grob verkehrswidriges Verhalten
      vor. (Az.: 12 U 772/02)

      EDIT: Wobei sich hier allerdings die Frage aufwirft:
      Was hat der Fahrlehrer gegen die Vermeidung des Zusammenstoßes gemacht?
      Das geht leider aus dem Urteil nicht hervor ...