Kollidiert ein Autofahrer wegen eines
Wildunfalls mit einem anderen Wagen,
muss er unter Umständen in vollem Um-
fang für den Schaden haften.So hat laut
Anwalt-Suchdienst das Oberlandesgericht
Celle entschieden. (Az: 14 U 213/03)
Die Richter verhandelten den Fall eines
Mannes, der außerhalb einer Ortschaft
Wildschweine angefahren und dabei die
Kontrolle über den Wagen verloren hat-
te. In der Folge stieß der Fahrer mit
einem entgegenkommenden Wagen zusammen.
Der Mann war mit Abblendlicht und 80
km/h unterwegs. Ein "Idealfahrer" wäre
langsamer gefahren, so das Gericht.