Zahlen bei Folge-Crash

    • Zahlen bei Folge-Crash

      Kollidiert ein Autofahrer wegen eines
      Wildunfalls mit einem anderen Wagen,
      muss er unter Umständen in vollem Um-
      fang für den Schaden haften.So hat laut
      Anwalt-Suchdienst das Oberlandesgericht
      Celle entschieden. (Az: 14 U 213/03)
      Die Richter verhandelten den Fall eines
      Mannes, der außerhalb einer Ortschaft
      Wildschweine angefahren und dabei die
      Kontrolle über den Wagen verloren hat-
      te. In der Folge stieß der Fahrer mit
      einem entgegenkommenden Wagen zusammen.

      Der Mann war mit Abblendlicht und 80
      km/h unterwegs. Ein "Idealfahrer" wäre
      langsamer gefahren, so das Gericht.