Widerrufsrecht - will die gekaufte Ware nicht mehr

    • Widerrufsrecht - will die gekaufte Ware nicht mehr

      hallo allle zusammen,
      hab eine problem und würde gerne eure rat einholen ich habe bei ebay bei eienr autkion gewonnen im wert von etwas über 430 euro nun der käufer meldete sich per e-mail bei mir, ich verhielt micht tot antwortete nicht, war nicht richtig das weiss ich. Nun möchte ich die sache aus der Welt schaffen, kaufdatum war der 5.9 04 wurde auch einmal schriftlich angemahnt. Nun würde ich im zweifels fall die ware nehmen doch mir wäre es lieber ich würde drum herum kommen der verkäufer hat folgendes in seinen AGBS
      WIDERRUFSRECHT BEI VERBRAUCHERVERTRÄGEN

      1.Ist der Vertrag mit dem Kunden als Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmittel( Brief ,Telefon ,Fax ,E-Mail usw.) abgeschlossen ,kann der Kunde die auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenerklärung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kaufsache widerrufen . Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung .Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich (Brief oder Fax) oder Rücksendung der Kaufsache erfolgen .Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung .

      Die Rücksendung ist zu richten

      2. Im Falle eines schriftlichen Widerrufs ist der Kunde verpflichtet die Kaufsache unverzüglich in Originalverpackung an uns zurückzusenden.

      3. Kann der Kunde uns die Kaufsache ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren ,muss er uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.

      kann ich absatz eins für mich nutzen bzw komm ich doch noch irgendwie drum herum mich mit dem Verkäufer zu einigen ?? Er besteht auf den Kauf.

      Ich weiss mein verhalten ist nicht richtig, war auch das erste mal das ich sowas mache, bisher war ich immer sehr zufrieden mit meinen ersteigerten artikel von ebay nur dieses mal ab ich wohl eine dummheit gemacht, doch gibt es eventuell eine möglichkeit aus der sache wieder herraus zu kommen ??

      Gruß
    • Widerrufsrecht, will die gekaufte ware nicht mehr

      Hallo meisterdl !!

      Ich denke, der erste Absatz in der Widerrufsbelehrung trifft für Dich in keinem Fall zu. Schließlich willst Du die Ware einfach nicht mehr haben, Gründe hierfür kennst nur Du alleine und müssen nicht erwähnt werden.

      Versuch Dich mit dem Verkäufer zu einigen, indem Du ihm anbietest, für die entstandenen Kosten aufzukommen. Hierbei handelt es sich um die Einstellgebühren und die Verkaufsprovision.

      Teile ihm die Beweggründe Deines handels mit, eventuell wird er auf den Kauf(vertrag) verzichten und das Geschäft rückabwickeln.

      Selbstverständlich - und das möchte ich an dieser Stelle trotzdem nochmal erwähnen - war Dein Verhalten sich "tot" zu stellen, mehr als schlecht. Wenn man direkt mit der Wahrheit an die Sache rantritt, erscheint es einem viel leichter !!!

      Kannst uns bezüglich dieser A(u)ktion auf dem Laufenden halten. Würde mich brennend interessieren, wie der Verkäufer darauf reagiert. Und bitte versuch es wirklich sachlich und vernünftig zu regeln, ansonsten stellt sich der VK sicherlich quer und besteht auf seinen Kaufvertrag, den er notfalls auch einklagen kann ...
      Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen
    • RE: Widerrufsrecht, will die gekaufte ware nicht mehr

      er besteht weiterhin auf seinen Kaufvertrag, jedoch sagt absazt eins nicht aus das ich nach erhalt der ware (hab ich noch nicht) 2 wochen zeit habe diese zurück zu geben und mein geld zurück fordern kann ??
    • Widerrufsrecht, will die gekaufte ware nicht mehr

      sagt absazt eins nicht aus das ich nach erhalt der ware (hab ich noch nicht) 2 wochen zeit habe diese zurück zu geben


      Sicher, aber das ist doch keine Lösung für das (grundsätzliche) Problem.

      Versuch doch zunächst einfach nochmal mit dem VK zu sprechen und teile ihm den Sachverhalt ausführlich mit. Ich behaupte, da läßt sich bestimmt was "drehen" !!

      Du kannst aber auch den VK hier ins Forum einladen und über die Sache sprechen. Und vielleicht auch andere Meinungen einholen ... Ego, Zimara oder Schirdi.

      PS: Ein Auktionslink wäre sinnvoll zu posten. Danke.
      Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen
    • RE: Widerrufsrecht, will die gekaufte ware nicht mehr

      glaube nicht das da was zu machen ist da der verkäufer mir schon mit einem Inkassounternehmen gedroht hat (nach 28tagen nicht bezahlens). Werd die Ware jetzt wohl annehmen und versuchen sie durch seine AGB (an die muss er sich ja halten) zurück zu geben und mein geld zurück zu fordern oder sie wieder bei ebay rein zustellen.

      Beim weg des Wiederrufsrecht kann ich doch einfach mein Wiederruf erklären und ihm die Ware zurück schicken, dann MUSS er doch das Geld zurück Überweisen oder ??
    • RE: Widerrufsrecht, will die gekaufte ware nicht mehr

      so er bestand auf seinen kaufvertrag hab die ware jetzt auch erhalten (noch in orginal verpackung) hab nun mit ihm telefoniert da er in seinen AGBs ein Rückgaberecht von 14 tagen einräumt dachte ich mir ich könnte die sache ganz einfach wieder zurück schicken und mein geld zurück verlangen. Jedoch weigert er sich dies zu tun mit der begründung ich hätte 4 wochen nicht gezahlt. jedoch steht davon nichts in seinen agbs oder im wiederrufsrecht das diese garantie nach einem bestimmte zeitraum seine gültigkeit verliert (erst nach erhalt der ware, laut agbs). bezahlte die ware erst nach ca 4 wochen und erhielt sie 2 tage nach geldeingang. Wie sieht die rechtslage aus das recht müsste doch jetzt auf meiner seite sein oder seh ich das falsch, auch bezogen auf das Wiederrufsrecht. Wie seht ihr das mit der rechtslage ??

      Er meinte auch er hätte sich informiert und würde es auf eine juristische auseinandersetztung ankommen lassen wobei mich das nicht stören, falls von vornerein abzusehen ist das ich im recht bin, würde da ich rechtsschutz versichert bin.

      Das Recht müsste auf meiner seite sein oder ??
    • Widerrufsrecht, will die gekaufte ware nicht mehr

      Das Widerrufsrecht tritt erst mit Erhalt der Ware in Kraft, keinesfalls mit dem Zahlungseingang beim Verkäufer.

      Wenn das so wäre, würde jeder VK den Versand der Ware soweit hinauszögern, daß ein Widerruf aus zeitlichen Gründen nicht mehr in Frage käme.

      Das der Zahlungseingang verspätet eingegangen ist, liegt doch nur daran, daß im Vorfeld versucht wurde, den Kaufvertrag rückgängig zu machen, bzw. zu stornieren. Ich persönlich würde es notfalls wirklich auf einen Prozess ankommen lassen, denn die Aussagen des Verkäufers kommen einer Drohung schon sehr nahe.

      Siehe diese Aussage:
      Er meinte auch er hätte sich informiert und würde es auf eine juristische auseinandersetztung ankommen lassen
      Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen