hallo allle zusammen,
hab eine problem und würde gerne eure rat einholen ich habe bei ebay bei eienr autkion gewonnen im wert von etwas über 430 euro nun der käufer meldete sich per e-mail bei mir, ich verhielt micht tot antwortete nicht, war nicht richtig das weiss ich. Nun möchte ich die sache aus der Welt schaffen, kaufdatum war der 5.9 04 wurde auch einmal schriftlich angemahnt. Nun würde ich im zweifels fall die ware nehmen doch mir wäre es lieber ich würde drum herum kommen der verkäufer hat folgendes in seinen AGBS
WIDERRUFSRECHT BEI VERBRAUCHERVERTRÄGEN
1.Ist der Vertrag mit dem Kunden als Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmittel( Brief ,Telefon ,Fax ,E-Mail usw.) abgeschlossen ,kann der Kunde die auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenerklärung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kaufsache widerrufen . Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung .Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich (Brief oder Fax) oder Rücksendung der Kaufsache erfolgen .Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung .
Die Rücksendung ist zu richten
2. Im Falle eines schriftlichen Widerrufs ist der Kunde verpflichtet die Kaufsache unverzüglich in Originalverpackung an uns zurückzusenden.
3. Kann der Kunde uns die Kaufsache ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren ,muss er uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
kann ich absatz eins für mich nutzen bzw komm ich doch noch irgendwie drum herum mich mit dem Verkäufer zu einigen ?? Er besteht auf den Kauf.
Ich weiss mein verhalten ist nicht richtig, war auch das erste mal das ich sowas mache, bisher war ich immer sehr zufrieden mit meinen ersteigerten artikel von ebay nur dieses mal ab ich wohl eine dummheit gemacht, doch gibt es eventuell eine möglichkeit aus der sache wieder herraus zu kommen ??
Gruß
hab eine problem und würde gerne eure rat einholen ich habe bei ebay bei eienr autkion gewonnen im wert von etwas über 430 euro nun der käufer meldete sich per e-mail bei mir, ich verhielt micht tot antwortete nicht, war nicht richtig das weiss ich. Nun möchte ich die sache aus der Welt schaffen, kaufdatum war der 5.9 04 wurde auch einmal schriftlich angemahnt. Nun würde ich im zweifels fall die ware nehmen doch mir wäre es lieber ich würde drum herum kommen der verkäufer hat folgendes in seinen AGBS
WIDERRUFSRECHT BEI VERBRAUCHERVERTRÄGEN
1.Ist der Vertrag mit dem Kunden als Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmittel( Brief ,Telefon ,Fax ,E-Mail usw.) abgeschlossen ,kann der Kunde die auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenerklärung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kaufsache widerrufen . Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung .Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich (Brief oder Fax) oder Rücksendung der Kaufsache erfolgen .Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung .
Die Rücksendung ist zu richten
2. Im Falle eines schriftlichen Widerrufs ist der Kunde verpflichtet die Kaufsache unverzüglich in Originalverpackung an uns zurückzusenden.
3. Kann der Kunde uns die Kaufsache ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren ,muss er uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
kann ich absatz eins für mich nutzen bzw komm ich doch noch irgendwie drum herum mich mit dem Verkäufer zu einigen ?? Er besteht auf den Kauf.
Ich weiss mein verhalten ist nicht richtig, war auch das erste mal das ich sowas mache, bisher war ich immer sehr zufrieden mit meinen ersteigerten artikel von ebay nur dieses mal ab ich wohl eine dummheit gemacht, doch gibt es eventuell eine möglichkeit aus der sache wieder herraus zu kommen ??
Gruß