1 OLG Köln: Amazon darf Nutzern Zugang zu gekauften Inhalten nicht verwehren 26. Februar 2016, 18:38 Heise schrieb: Auch wenn Amazon Kunden aussperren darf, darf es ihnen nicht den Zugang zu bereits gekauften Inhalten verweigern, entschied das OLG Köln zur Freude von Verbraucherschützern. Quelle: heise.de/newsticker/meldung/OL…wt_mc=rss.ho.beitrag.atom