Baujahr und Erstzulassung angeben

    • Baujahr und Erstzulassung angeben

      Liegen bei einem Gebrauchtwagen mehrere
      Jahre zwischen Herstellung und der
      Erstzulassung, muss der Verkäufer dies
      offenlegen. So lautet das Urteil des
      Oberlandesgerichts Karlsruhe.

      Im verhandelten Fall hatte ein Verkäu-
      fer verschwiegen, dass der vor neun
      Jahren erstzugelassene Wagen bereits
      fünf Jahre zuvor hergestellt worden
      war.

      Nach Ansicht der Richter muss der Käu-
      fer von einem überschaubaren Zeitraum
      zwischen Bau und Zulassung ausgehen
      können. Ansonsten müsse der Vertrag
      rückabgewickelt werden. Az. 1U 10/04