Sexistische Übergriffe kosten auch ei-
nem Betriebsrat den Job. Das berichtet
der Informationsdienst "Arbeitsrecht
kompakt - Urteilsblitzdienst für Ar-
beitsgeber". (AZ: 13 TaBV 113703)
Im betreffenden Fall wurde eine Frau
mehrfach von einem Betriebsratmitglied
sexuell belästigt. Der Arbeitgeber er-
teilte dem Mitarbeiter daraufhin die
fristlose Kündigung. Der Betriebsrat
gab allerdings nicht seine dafür not-
wendige Zustimmung.
Der Fall kam vor Gericht. Dieses hielt
die außerordentliche Kündigung auch oh-
ne Betriebsrat-Zustimmung für rechtens.
nem Betriebsrat den Job. Das berichtet
der Informationsdienst "Arbeitsrecht
kompakt - Urteilsblitzdienst für Ar-
beitsgeber". (AZ: 13 TaBV 113703)
Im betreffenden Fall wurde eine Frau
mehrfach von einem Betriebsratmitglied
sexuell belästigt. Der Arbeitgeber er-
teilte dem Mitarbeiter daraufhin die
fristlose Kündigung. Der Betriebsrat
gab allerdings nicht seine dafür not-
wendige Zustimmung.
Der Fall kam vor Gericht. Dieses hielt
die außerordentliche Kündigung auch oh-
ne Betriebsrat-Zustimmung für rechtens.