Trotz einer geplanten Einschränkung der
Verbraucherrechte im Versandhandel kön-
nen Kunden die bestellte Ware bei
Nichtgefallen auch weiterhin in den
meisten Fällen auf Kosten der Händler
zurückschicken.
Die Branche werde "im Regelfall an der
für den Kunden kostenfreien Rücksendung
festhalten", sagte eine Sprecherin des
Bundesverbands des Deutschen Versand-
handels (bvh).
Um Missbrauch zu vermeiden, soll der
gesetzliche Anspruch künftig aber nur
noch bei bereits zumindest teilweise
bezahlter Ware gelten.
Verbraucherrechte im Versandhandel kön-
nen Kunden die bestellte Ware bei
Nichtgefallen auch weiterhin in den
meisten Fällen auf Kosten der Händler
zurückschicken.
Die Branche werde "im Regelfall an der
für den Kunden kostenfreien Rücksendung
festhalten", sagte eine Sprecherin des
Bundesverbands des Deutschen Versand-
handels (bvh).
Um Missbrauch zu vermeiden, soll der
gesetzliche Anspruch künftig aber nur
noch bei bereits zumindest teilweise
bezahlter Ware gelten.