Hallo zusammen,
ich hoffe ich habe endlich ein Forum gefunden in dem ich meine Fragen beantwortet bekommen. Nach dem was ich gelesen habe bin ich guter Dinge.
Ich habe ein kleines Problem mit Markenartikeln, die ich eventuell über Ebay vertreiben möchte. Ich schildere mal die ganze Sache. Ich werde dabei keine Marke oder Firma nennen. Ich hoffe es bleibt dennoch verständlich.
Ich wollte Kosmetikprodukte legal (mit Rechung und allem) kaufen. Ich komme an eine recht guten Preis. Diese wollte ich dann bei Ebay (Sofortkauf und Auktion) weiterverkaufen. Ich habe Gewerbe; ich werde 14 Tage-Rückgabe gewähren; alles so wie es sein soll.
Die Kosmetika stammen von einer Firma, die diese normal nur über "Vertreterinnen" verkauft. Sie dürfen die Produke nur von zu Hause, oder bei Besuchen verkaufen. Ihnen ist der Verkauf bei ebay, in Läden oder an Stände per Vertrag verboten. Dennoch tun das viele. Die Firma geht gegen solche Vertreter vor. Die Firma geht auch in ebay auf Suche nach den Vertreterinnen.
Ich habe mit der Firma nichts zu tun. Kein Vertrag etc. Die Marke ist selbstverständlich eingetragen.
Jetzt habe ich gehört, dass die Firma auch gegen Leute wie mich Abmahnungen wegen dem Verkauf in ebay verschickt und im Augenblick mit ebay in Rechtsstreit liegt, damit ebay dehnen die Namen und Adressen von allen Anbeitern dieser Produkte aushändigt.
Meine Frage ist jetzt: können die mir etwas? Es ist doch so, dass legal gekaufte Ware jederzeit bei ebay weiterverkaufen kann? Wie sieht Ihr die Sache?
Ich bin auf Eure Meinung gespannt.
ich hoffe ich habe endlich ein Forum gefunden in dem ich meine Fragen beantwortet bekommen. Nach dem was ich gelesen habe bin ich guter Dinge.
Ich habe ein kleines Problem mit Markenartikeln, die ich eventuell über Ebay vertreiben möchte. Ich schildere mal die ganze Sache. Ich werde dabei keine Marke oder Firma nennen. Ich hoffe es bleibt dennoch verständlich.
Ich wollte Kosmetikprodukte legal (mit Rechung und allem) kaufen. Ich komme an eine recht guten Preis. Diese wollte ich dann bei Ebay (Sofortkauf und Auktion) weiterverkaufen. Ich habe Gewerbe; ich werde 14 Tage-Rückgabe gewähren; alles so wie es sein soll.
Die Kosmetika stammen von einer Firma, die diese normal nur über "Vertreterinnen" verkauft. Sie dürfen die Produke nur von zu Hause, oder bei Besuchen verkaufen. Ihnen ist der Verkauf bei ebay, in Läden oder an Stände per Vertrag verboten. Dennoch tun das viele. Die Firma geht gegen solche Vertreter vor. Die Firma geht auch in ebay auf Suche nach den Vertreterinnen.
Ich habe mit der Firma nichts zu tun. Kein Vertrag etc. Die Marke ist selbstverständlich eingetragen.
Jetzt habe ich gehört, dass die Firma auch gegen Leute wie mich Abmahnungen wegen dem Verkauf in ebay verschickt und im Augenblick mit ebay in Rechtsstreit liegt, damit ebay dehnen die Namen und Adressen von allen Anbeitern dieser Produkte aushändigt.
Meine Frage ist jetzt: können die mir etwas? Es ist doch so, dass legal gekaufte Ware jederzeit bei ebay weiterverkaufen kann? Wie sieht Ihr die Sache?
Ich bin auf Eure Meinung gespannt.
Gruß
SPL
SPL