Kauf widerrufen - Zahlungserinnerung bekommen

    • Kauf widerrufen - Zahlungserinnerung bekommen

      Hallo,

      Ich habe 3 Speicherriegel bei einem Anbieter ersteigert, wobei ich wegen des günstigen Preises die überzogenen Versandpreise nicht richtig registriert habe.
      8,99 plus 4,99 für jeden weiteren Artikel ... das macht dann 18,97 Euro Versand ... für 3 Speicherriegel!

      Ich habe mir die Bewertungen nochmal genauer angesehen und festgestellt, dass der Verkäufer mit erhöhten Versandkosten Kasse macht ... d.H. er nimmt 8,99 Versand und sendet dann teilweise sogar nur in Polster-Briefen ... versicherter Versand Fehlanzeige. So kann man natürlich billige Sofortkauf-Preise machen.

      Ok ... eigentlich meine eigene Schuld ... hätte ich besser hingeschaut ... aber darum gehts eigentlich nicht.
      Der Verkäufer ist ein Powerseller und hat ein Rückgaberecht eingeräumt.
      Nachdem ich versucht habe mit dem Verkäufer fairere Versandkosten auzuhandeln (auf wirklich freundliche Art!) und nur eine unfreundliche "Du-Kannst-Mich-Mal"-mail in gebrochenem Deutsch zurückbekommen habe, bin ich per mail von dem Kauf zurückgetreten und auf Bewertung verzichte.
      Jetzt bekomme ich ohne weitere Antwort einfach eine Zahlungserinnerung ...

      Also, es sieht doch wohl so aus ... wenn ich zahle und deas Paket ungeöffnet zurücksende, dann muss mir der Verkäufer den Kaufpreis und die Rücksendekosten erstatten; Darüber hinaus hat er die Arbeit mit dem Versand und der Rücküberweisung.

      Wenn wir das Geschäft erst gar nicht zustandekommen lassen und der Verkäufer sich die Ebay-Gebühren von ebay wiederholt (Beidseitige Einigung über Nichtzustandekommen der Transaktion), so ist das doch eindeutig die einfachste und günstigste Methode, die Sache zu erledigen ... für beide!

      Wie seht Ihr die Sache?
      Ist es denn möglich aufgrund des eingeräumten Widerrufsrechts vom Kauf zurückzutreten noch bevor die eigentlich Transaktion (Zahlung/Versand) stattgefunden hat?

      CU, smartcore;-)
    • RE: Kauf widerrufen ... und jetzt?

      Hallo,

      das ist wohl so üblich.

      ich hatte ähnliches, bloß ich habe dem Streitfall nicht zugestimmt, weil die Sache noch nicht einvernehmlich geklärt war (Shop wollte Nutzungsminderung).

      Darauf hin wurden mir dann vom Kaufpreis die Ebay Kosten des Shops fürs Einstellen einbehalten.

      2. Fragen dazu (ich hoffe das ist OK?, passt ja doch zum Thema)

      1. Kann der Shop ein 2-tes Mal einen Streitfall aufrufen (jetzt würde ich zustimmen) um seine Ebay Gebühren erstattet zu bekommen?

      2. Durfte der Shop seine Ebay Gebühren vom Kaufbetrag einbehalten (weil ich Abgelehnt habe)?
      (meines Wissens, muss der Kaufbetrag bei Widerruf erstattet werden)

      Danke im Voraus für eine Antwort.
    • @Flash

      Ich glaube nicht, daß der Fragesteller nach zwei Jahren noch etwas von deinem Beitrag hat.

      Aber um deine Fragen zu beantworten:

      1. nein

      2. nein

      :D
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.