BGH-Urteil zu Pkw-Tageszulassungen

    • BGH-Urteil zu Pkw-Tageszulassungen

      Unbenutzte Autos gelten auch nach einer
      Tages- oder Kurzzulassung noch als
      Neuwagen. Das hat der Bundesgerichtshof
      (BGH) in einem Urteil entschieden.

      Damit gab das Karlsruher Gericht einem
      Autohändler Recht, der ein fabrikneues
      Auto für fünf Tage zugelassen, aber
      nicht im Straßenverkehr gefahren hatte.

      Ein Kunde, der das Fahrzeug über eine
      Leasinggesellschaft geleast hatte,
      wollte das Geschäft rückgängig machen,
      weil das Auto nicht mehr als Neuwagen
      anzusehen sei.
      (AZ: VIII ZR 109/04 vom 12.Januar 2005)