Auskunft über eheliches Vermögen

    • Auskunft über eheliches Vermögen

      Eine geschiedene Ehefrau hat Anspruch
      auf Auskunft über das eheliche Vermögen

      Das entschied das Koblenzer Oberlandes-
      gericht in einem Urteil. Denn nur dann
      sei es ihr möglich, eventuelle Zah-
      lungsansprüche im Zusammenhang mit dem
      so genannten Zugewinnausgleich zu prü-
      fen, heißt es zur Begründung in dem
      Richterspruch (Az.: 11 UF 742/03).

      In dem konkreten Fall hatte die Kläge-
      rin zuvor ihren Ex-Gatten vergeblich
      aufgefordert, ihr Auskunft über den
      Stand des ehelichen Vermögens zum Zeit-
      punkt der Scheidung zu geben.