Eine geschiedene Ehefrau hat Anspruch
auf Auskunft über das eheliche Vermögen
Das entschied das Koblenzer Oberlandes-
gericht in einem Urteil. Denn nur dann
sei es ihr möglich, eventuelle Zah-
lungsansprüche im Zusammenhang mit dem
so genannten Zugewinnausgleich zu prü-
fen, heißt es zur Begründung in dem
Richterspruch (Az.: 11 UF 742/03).
In dem konkreten Fall hatte die Kläge-
rin zuvor ihren Ex-Gatten vergeblich
aufgefordert, ihr Auskunft über den
Stand des ehelichen Vermögens zum Zeit-
punkt der Scheidung zu geben.
auf Auskunft über das eheliche Vermögen
Das entschied das Koblenzer Oberlandes-
gericht in einem Urteil. Denn nur dann
sei es ihr möglich, eventuelle Zah-
lungsansprüche im Zusammenhang mit dem
so genannten Zugewinnausgleich zu prü-
fen, heißt es zur Begründung in dem
Richterspruch (Az.: 11 UF 742/03).
In dem konkreten Fall hatte die Kläge-
rin zuvor ihren Ex-Gatten vergeblich
aufgefordert, ihr Auskunft über den
Stand des ehelichen Vermögens zum Zeit-
punkt der Scheidung zu geben.