Hallo,
ich möchte demnächst ein paar gebrauchte Sachen bei ebay versteigern (privat) und habe das schon seit langem nicht mehr gemacht. Nun habe ich bei vielen Auktionen den Text "Keine Garantie oder Rücknahme, da Privatverkauf." gelesen.
Heißt das, ich muß die Artikel auf keinen Fall zurücknehmen oder zum Beispiel nur bei groben Mängeln?
Gibt es ein Gesetz dazu auf das mich hier jemand verweisen kann?
Vielen Dank
ich möchte demnächst ein paar gebrauchte Sachen bei ebay versteigern (privat) und habe das schon seit langem nicht mehr gemacht. Nun habe ich bei vielen Auktionen den Text "Keine Garantie oder Rücknahme, da Privatverkauf." gelesen.
Heißt das, ich muß die Artikel auf keinen Fall zurücknehmen oder zum Beispiel nur bei groben Mängeln?
Gibt es ein Gesetz dazu auf das mich hier jemand verweisen kann?
Vielen Dank