Betreiber von Kaufhäusern und Super-
märkten müssen dafür sorgen, dass ihre
Kunden im Geschäft nicht ausrutschen.
Verstoßen sie gegen diese besondere
Sorgfaltspflicht, können sie schadener-
satzpflichtig werden und müssen womög-
lich Schmerzensgeld zahlen. Darauf
macht die Rechtschutzversicherung Arag
aufmerksam und verweist auf ein Urteil
des Oberlandesgerichts Karlsruhe.
AZ: 7 U 18/03
Im konkreten Fall war eine Kundin in
der Nähe der Obsttheke auf Fruchtresten
ausgerutscht und gestürzt. Sie klagte
und bekam vom Gericht ein Schmerzens-
geld in Höhe von 3000 Euro zugesprochen
märkten müssen dafür sorgen, dass ihre
Kunden im Geschäft nicht ausrutschen.
Verstoßen sie gegen diese besondere
Sorgfaltspflicht, können sie schadener-
satzpflichtig werden und müssen womög-
lich Schmerzensgeld zahlen. Darauf
macht die Rechtschutzversicherung Arag
aufmerksam und verweist auf ein Urteil
des Oberlandesgerichts Karlsruhe.
AZ: 7 U 18/03
Im konkreten Fall war eine Kundin in
der Nähe der Obsttheke auf Fruchtresten
ausgerutscht und gestürzt. Sie klagte
und bekam vom Gericht ein Schmerzens-
geld in Höhe von 3000 Euro zugesprochen