Das Thema liegt mir schon einige Zeit im Magen ... Angebote wurden gemeldet .... nichts ist passiert ... die Verkäufe steigen rapide an ...
eBay unternimmt nichts .... trotz Grundsatz zu Tabakwaren, werden diese Liquide OHNE Altersnachweis von Privat-Verkäufern verkauft
Testkäufe liegen vor.
Und es geht hier auch um die Existenz einiger GVK, da die PVK das Geschäft übernehmen.
Hier werden alle PVK veröffentlicht, welche sich NICHT an die Richtlinien / Regeln halten
ebay.de/sch/i.html?_from=R40&_…=bunkerbase&_sacat=183497
Der Artikel ist nicht für Personen unter 18 Jahren geeignet. Die Abgabe erfolgt nur an Personen ab 18 Jahren. Mit Abgabe des Sofortkaufs bestätigen Sie das Sie mindestens 18 Jahre alt sind!! Seit den 01.04. 2016 ist keine Zustellung an Postfächer, Paketstationen oder an vereinbarte Ablageorte mehr möglich! Ausz. aus einer AB
Die Lieferung erfolgt per DHL mit Alterssichtprüfung somit kann sichergestellt werden, dass der Empfänger mindestens 18 Jahre alt ist. Ausz. aus einer AB
Und dann gibt es aber Versand per Warensendung, Brief oder DHL Päckchen!
eBay Grundsatz zu Tabakwaren
pages.ebay.de/help/policies/tobacco.html
TPD2 Informationen – Kurzfassung
dampf.tv/tpd2-informationen/
Ein Verkäufer hat mir diesbezüglich einige Informationen zukommen lassen - Teilauszug:
Sehr geehrter Herr ................,
bezüglich Ihrer Anfrage erhalten Sie nachstehend die Stellungnahme von „jugendschutz.net“ zu der im Betreff genannten Thematik:
Die Verantwortlichkeit von Ebay bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz hat der BGH bereits festgestellt (Urteil v. 12.07.2007, Az. I ZR 18/04 - Jugendgefährdende Medien bei eBay). Leitsätze des Gerichts (mit meinen Hervorhebungen):
Verstöße gegen das Verbot des Versandhandels mit jugendgefährdenden Medien beeinträchtigen wettbewerblich geschützte Interessen der Verbraucher im Sinne des § 3 UWG.
2. Wer durch sein Handeln im geschäftlichen Verkehr die ernsthafte Gefahr begründet, dass Dritte durch das Wettbewerbsrecht geschützte Interessen von Marktteilnehmern verletzen, ist aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht dazu verpflichtet, diese Gefahr im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu begrenzen. Wer in dieser Weise gegen eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht verstößt, ist Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung.
3. a) Die wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform hinsichtlich fremder jugendgefährdender Inhalte konkretisiert sich als Prüfungspflicht, zu deren Begründung es eines konkreten Hinweises auf ein bestimmtes jugendgefährdendes Angebot eines bestimmten Anbieters bedarf. Der Betreiber der Plattform ist nicht nur verpflichtet, dieses konkrete Angebot unverzüglich zu sperren, sondern muss auch zumutbare Vorsorgemaßnahmen treffen, damit es möglichst nicht zu weiteren gleichartigen Rechtsverletzungen kommt.
b) Aus der wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform können sich neben der Verpflichtung, Angebote des konkreten Titels in Zukunft zu verhindern, besondere Prüfungspflichten hinsichtlich anderer Angebote des Versteigerers ergeben, der das ursprüngliche jugendgefährdende Angebot eingestellt hat.
Das Urteil ist auf den Versand von E-Zigaretten ohne Weiteres übertragbar. Da Ebay als Vermittler auftritt, kommt grundsätzlich auch eine Beteiligung an der Ordnungswidrigkeit (§ 28 Abs. 1 Nr. 13 JuSchG bei Tabak/E-Zigaretten) ab Kenntnis in Betracht. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Angebote aus dem In- oder Ausland stammen, sofern nur der Verkauf nach Deutschland angeboten wird.
Da eBay keine Möglichkeit zur Altersprüfung bei der Bestellung einräumt, dürften nach der Rechtsauffassung der OLJB bereits deshalb entsprechende Angebote rechtswidrig sein. Demgegenüber erlaubt Ebay die Bestellung, wenn auf der Versandebene die Abgabe an Erwachsene sichergestellt ist. Ob der Händler dies sicherstellt, kann man dem Angebot nicht zwangsläufig ansehen. Aber Ebay bietet anscheinend entsprechende Versandoptionen an, die als Indiz herangezogen werden können.
Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (Tabakerzeugnisgesetz - TabakerzG)
§ 14 Beschaffenheit von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern
(1) Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter dürfen nach Maßgabe des Satzes 2 nur in den Verkehr gebracht werden, wenn 1.
Nachfüllbehälter ein Volumen von höchstens 10 Millilitern haben,
2.
elektronische Einwegzigaretten oder Einwegkartuschen ein Volumen von höchstens 2 Millilitern haben.
Die nikotinhaltige zu verdampfende Flüssigkeit darf einen Nikotingehalt von höchstens 20 Milligramm pro Milliliter haben.
(2) Elektronische Zigaretten dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die Nikotindosis unter normalen Gebrauchsbedingungen auf einem gleichmäßigen Niveau abgegeben wird.
(3) Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie kinder- und manipulationssicher sowie bruch- und auslaufsicher sind und über einen Mechanismus für eine auslauffreie Nachfüllung verfügen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit dies zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsschäden oder zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Union erforderlich ist, für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter 1.
technische Anforderungen an die Kinder-, Manipulations-, Bruch- und Auslaufsicherheit festzulegen,
Anforderungen an eine auslauffreie Nachfüllung festzulegen.
Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (Tabakerzeugnisgesetz - TabakerzG)
§ 12 Neuartige Tabakerzeugnisse
(1) Neuartige Tabakerzeugnisse dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie zugelassen sind.
(2) Zuständig für die Zulassung ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
(3) Die Zulassung ist nur zu versagen, wenn das neuartige Tabakerzeugnis, je nachdem ob es sich um ein Rauchtabakerzeugnis oder ein rauchloses Tabakerzeugnis handelt, die für dieses Erzeugnis geltenden Anforderungen dieses Gesetzes oder der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen nicht erfüllt.
(4) Werden die jeweils geltenden Anforderungen dieses Gesetzes oder der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen nicht mehr erfüllt, ist die Zulassung zu widerrufen. § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bleibt unberührt.
(5) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Zulassungsverfahren zu regeln einschließlich der vom Antragsteller beizubringenden Informationen insbesondere über 1.
die gesundheitlichen Auswirkungen einschließlich des Suchtpotenzials und einer Risiko-Nutzen-Analyse,
2.
Marktforschung und die erwartete Verbraucherwahrnehmung.
bvl.bund.de/DE/03_Verbraucherp…n/04_Tabakerzeugnisse/01_...
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat 1.
an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2.
durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
ebay hat 2016 dazu extra den versand mit dhl alterssichtprüfung eingeführt. tausende von angeboten werden aber mit warensendung oder deutsche post brief angeboten.
ok, die post hat nachgezogen und es gibt eine marke die man auf warensendungen kleben kann zur alterskontrolle.
allerdings hält sich da kaum ein händler dran. (ich habe massenhaft testbestellungen hier liegen die das belegen)
diese artikel oder händler gemeldet, diese dürfen aber weiterhin verkaufen.
Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren
des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas
1
Vom 3. März 2016
bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?s….pdf%27%5D__1496533201287
WARNUNG:
Die Aufbewahrung von Basen, Depots und Flüssigkeiten muss außer Reichweite von Kindern bewahrt werden, da diese Nikotin-Menge zu schweren gesundheitlichen Schäden führen kann. Wenn Kinder Flüssigkeiten dieser Art aufnehmen dann sollten Sie in jeden Fall umgehend einen Arzt aufsuchen.
eBay unternimmt nichts .... trotz Grundsatz zu Tabakwaren, werden diese Liquide OHNE Altersnachweis von Privat-Verkäufern verkauft
Testkäufe liegen vor.
Und es geht hier auch um die Existenz einiger GVK, da die PVK das Geschäft übernehmen.
Hier werden alle PVK veröffentlicht, welche sich NICHT an die Richtlinien / Regeln halten
ebay.de/sch/i.html?_from=R40&_…=bunkerbase&_sacat=183497
Der Artikel ist nicht für Personen unter 18 Jahren geeignet. Die Abgabe erfolgt nur an Personen ab 18 Jahren. Mit Abgabe des Sofortkaufs bestätigen Sie das Sie mindestens 18 Jahre alt sind!! Seit den 01.04. 2016 ist keine Zustellung an Postfächer, Paketstationen oder an vereinbarte Ablageorte mehr möglich! Ausz. aus einer AB
Die Lieferung erfolgt per DHL mit Alterssichtprüfung somit kann sichergestellt werden, dass der Empfänger mindestens 18 Jahre alt ist. Ausz. aus einer AB
Und dann gibt es aber Versand per Warensendung, Brief oder DHL Päckchen!
eBay Grundsatz zu Tabakwaren
pages.ebay.de/help/policies/tobacco.html
TPD2 Informationen – Kurzfassung
dampf.tv/tpd2-informationen/
Ein Verkäufer hat mir diesbezüglich einige Informationen zukommen lassen - Teilauszug:
Sehr geehrter Herr ................,
bezüglich Ihrer Anfrage erhalten Sie nachstehend die Stellungnahme von „jugendschutz.net“ zu der im Betreff genannten Thematik:
Die Verantwortlichkeit von Ebay bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz hat der BGH bereits festgestellt (Urteil v. 12.07.2007, Az. I ZR 18/04 - Jugendgefährdende Medien bei eBay). Leitsätze des Gerichts (mit meinen Hervorhebungen):
Verstöße gegen das Verbot des Versandhandels mit jugendgefährdenden Medien beeinträchtigen wettbewerblich geschützte Interessen der Verbraucher im Sinne des § 3 UWG.
2. Wer durch sein Handeln im geschäftlichen Verkehr die ernsthafte Gefahr begründet, dass Dritte durch das Wettbewerbsrecht geschützte Interessen von Marktteilnehmern verletzen, ist aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht dazu verpflichtet, diese Gefahr im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu begrenzen. Wer in dieser Weise gegen eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht verstößt, ist Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung.
3. a) Die wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform hinsichtlich fremder jugendgefährdender Inhalte konkretisiert sich als Prüfungspflicht, zu deren Begründung es eines konkreten Hinweises auf ein bestimmtes jugendgefährdendes Angebot eines bestimmten Anbieters bedarf. Der Betreiber der Plattform ist nicht nur verpflichtet, dieses konkrete Angebot unverzüglich zu sperren, sondern muss auch zumutbare Vorsorgemaßnahmen treffen, damit es möglichst nicht zu weiteren gleichartigen Rechtsverletzungen kommt.
b) Aus der wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht des Betreibers einer Internet-Auktionsplattform können sich neben der Verpflichtung, Angebote des konkreten Titels in Zukunft zu verhindern, besondere Prüfungspflichten hinsichtlich anderer Angebote des Versteigerers ergeben, der das ursprüngliche jugendgefährdende Angebot eingestellt hat.
Das Urteil ist auf den Versand von E-Zigaretten ohne Weiteres übertragbar. Da Ebay als Vermittler auftritt, kommt grundsätzlich auch eine Beteiligung an der Ordnungswidrigkeit (§ 28 Abs. 1 Nr. 13 JuSchG bei Tabak/E-Zigaretten) ab Kenntnis in Betracht. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Angebote aus dem In- oder Ausland stammen, sofern nur der Verkauf nach Deutschland angeboten wird.
Da eBay keine Möglichkeit zur Altersprüfung bei der Bestellung einräumt, dürften nach der Rechtsauffassung der OLJB bereits deshalb entsprechende Angebote rechtswidrig sein. Demgegenüber erlaubt Ebay die Bestellung, wenn auf der Versandebene die Abgabe an Erwachsene sichergestellt ist. Ob der Händler dies sicherstellt, kann man dem Angebot nicht zwangsläufig ansehen. Aber Ebay bietet anscheinend entsprechende Versandoptionen an, die als Indiz herangezogen werden können.
Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (Tabakerzeugnisgesetz - TabakerzG)
§ 14 Beschaffenheit von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern
(1) Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter dürfen nach Maßgabe des Satzes 2 nur in den Verkehr gebracht werden, wenn 1.
Nachfüllbehälter ein Volumen von höchstens 10 Millilitern haben,
2.
elektronische Einwegzigaretten oder Einwegkartuschen ein Volumen von höchstens 2 Millilitern haben.
Die nikotinhaltige zu verdampfende Flüssigkeit darf einen Nikotingehalt von höchstens 20 Milligramm pro Milliliter haben.
(2) Elektronische Zigaretten dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die Nikotindosis unter normalen Gebrauchsbedingungen auf einem gleichmäßigen Niveau abgegeben wird.
(3) Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie kinder- und manipulationssicher sowie bruch- und auslaufsicher sind und über einen Mechanismus für eine auslauffreie Nachfüllung verfügen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit dies zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsschäden oder zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Union erforderlich ist, für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter 1.
technische Anforderungen an die Kinder-, Manipulations-, Bruch- und Auslaufsicherheit festzulegen,
Anforderungen an eine auslauffreie Nachfüllung festzulegen.
Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (Tabakerzeugnisgesetz - TabakerzG)
§ 12 Neuartige Tabakerzeugnisse
(1) Neuartige Tabakerzeugnisse dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie zugelassen sind.
(2) Zuständig für die Zulassung ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
(3) Die Zulassung ist nur zu versagen, wenn das neuartige Tabakerzeugnis, je nachdem ob es sich um ein Rauchtabakerzeugnis oder ein rauchloses Tabakerzeugnis handelt, die für dieses Erzeugnis geltenden Anforderungen dieses Gesetzes oder der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen nicht erfüllt.
(4) Werden die jeweils geltenden Anforderungen dieses Gesetzes oder der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen nicht mehr erfüllt, ist die Zulassung zu widerrufen. § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bleibt unberührt.
(5) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Zulassungsverfahren zu regeln einschließlich der vom Antragsteller beizubringenden Informationen insbesondere über 1.
die gesundheitlichen Auswirkungen einschließlich des Suchtpotenzials und einer Risiko-Nutzen-Analyse,
2.
Marktforschung und die erwartete Verbraucherwahrnehmung.
bvl.bund.de/DE/03_Verbraucherp…n/04_Tabakerzeugnisse/01_...
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat 1.
an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2.
durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
ebay hat 2016 dazu extra den versand mit dhl alterssichtprüfung eingeführt. tausende von angeboten werden aber mit warensendung oder deutsche post brief angeboten.
ok, die post hat nachgezogen und es gibt eine marke die man auf warensendungen kleben kann zur alterskontrolle.
allerdings hält sich da kaum ein händler dran. (ich habe massenhaft testbestellungen hier liegen die das belegen)
diese artikel oder händler gemeldet, diese dürfen aber weiterhin verkaufen.
Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren
des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas
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Vom 3. März 2016
bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?s….pdf%27%5D__1496533201287
WARNUNG:
Die Aufbewahrung von Basen, Depots und Flüssigkeiten muss außer Reichweite von Kindern bewahrt werden, da diese Nikotin-Menge zu schweren gesundheitlichen Schäden führen kann. Wenn Kinder Flüssigkeiten dieser Art aufnehmen dann sollten Sie in jeden Fall umgehend einen Arzt aufsuchen.
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