BGH stärkt Vermieter bei Kündigungen

    • BGH stärkt Vermieter bei Kündigungen

      Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die
      Vermieterrechte bei der Kündigung säu-
      miger Mieter gestärkt.

      Nach einem Grundsatzurteil kann einem
      Mieter wegen verspäteter Mietzahlungen
      gekündigt werden, wenn er den Zahlungs-
      verzug maßgeblich verschuldet hat.

      Solch ein Verschulden liegt nicht vor,
      wenn sich der Mieter auf eine Zahlungs-
      unfähigkeit wegen unvorhergesehener
      wirtschaftlicher Engpässe berufen kann
      oder eine nachträgliche Mietzahlung
      sein Fehlverhalten in "milderem Licht"
      erscheinen lässt. (AZ: VIII ZR 6/04)