Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die
Vermieterrechte bei der Kündigung säu-
miger Mieter gestärkt.
Nach einem Grundsatzurteil kann einem
Mieter wegen verspäteter Mietzahlungen
gekündigt werden, wenn er den Zahlungs-
verzug maßgeblich verschuldet hat.
Solch ein Verschulden liegt nicht vor,
wenn sich der Mieter auf eine Zahlungs-
unfähigkeit wegen unvorhergesehener
wirtschaftlicher Engpässe berufen kann
oder eine nachträgliche Mietzahlung
sein Fehlverhalten in "milderem Licht"
erscheinen lässt. (AZ: VIII ZR 6/04)
Vermieterrechte bei der Kündigung säu-
miger Mieter gestärkt.
Nach einem Grundsatzurteil kann einem
Mieter wegen verspäteter Mietzahlungen
gekündigt werden, wenn er den Zahlungs-
verzug maßgeblich verschuldet hat.
Solch ein Verschulden liegt nicht vor,
wenn sich der Mieter auf eine Zahlungs-
unfähigkeit wegen unvorhergesehener
wirtschaftlicher Engpässe berufen kann
oder eine nachträgliche Mietzahlung
sein Fehlverhalten in "milderem Licht"
erscheinen lässt. (AZ: VIII ZR 6/04)