Eine Gucci-Tasche für 99 Euro, ein iPhone für 89 Euro: Schnäppchenangebote für Markenprodukte sind immer verlockend. Betrüger im Internet machen sich das zunutze. Mit Fake-Shops ziehen sie arglosen Kunden Geld aus der Tasche.
Sie sehen professionell aus, manchmal sind es Kopien seriöser Webseiten, die Internet-Adresse ist auf den ersten Blick vertrauenserweckend, die Bilder sind scharf: Doch das freundliche Angebot hat einen Haken. Es dient nur dem Abkassieren.
Gelockt werden die arglosen Kunden mit Schnäppchenangeboten für Markenprodukte. Eine Gucci-Tasche für 99 statt 299 Euro, ein iPhone für 89 Euro statt mehrerer hundert, Adidas-Turnschuhe zum halben Preis – das sind die Köder der so genannten „Fake-Shops“ im Internet. Mehrere Tausend Menschen fallen jedes Jahr darauf herein.
Verdächtig bei Vorkasse
Der Betrug funktioniert nur, wenn die Kunden ihr Geld vor der Lieferung abliefern. Dabei können sie von Glück reden, wenn sie überhaupt etwas bekommen. Oft wird nicht einmal ein gefälschtes Produkt geliefert, sondern gar nichts. Gern bieten solche Seiten zunächst alle Bezahlmöglichkeiten an, am Ende bleibt „aus technischen Gründen“ aber nur Vorkasse, Überweisung oder Nachnahme übrig. Wer sich darauf einlässt, kann sich das Geld aber nicht wie bei einer Lastschrift zurückholen.
Neben der für Kunden ungünstigen Zahlungsweise machen sich die betrügerischen Seiten an verschiedenen Punkten verdächtig. Die Internetadresse ist oft nicht ganz sauber: Die Endung „.de“ wird zum Beispiel mit „.com“ ergänzt oder die Seite wird nicht über eine sichere Verbindung angezeigt, die am Kürzel „https“ erkennbar wäre.
Mit falschen Siegeln und ohne Impressum
Auch fehlende oder unvollständige Kontaktmöglichkeiten zu den Betreibern sollten skeptisch machen. Wenn kein Impressum vorhanden ist oder dort nur eine Postfach-Adresse steht oder eine kostenpflichtige Telefonnummer, stimmt etwas nicht. Ebenfalls sind fehlende oder schlecht übersetzte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ein Hinweis auf dubiose Geschäfte.
Häufig versuchen Betrüger, mit frei erfundenen Gütesiegeln Eindruck zu machen. Selbst renommierte Qualitätszeichen werden eingesetzt, aber nur als Kopie und ohne dahinter liegenden Link zum Siegelbetreiber. Stutzig werden kann man auch, wenn im Shop nur überschwängliche Lobeshymnen von Kunden zitiert werden. Mit einer einfachen Suche im Netz finden sich dann vielleicht schon Einträge verärgerter Kunden in Foren, die ehrlicher sind.
Eines der wichtigsten Indizien ist aber das Schnäppchen selbst. Ein fabrikneues iPhone für 89 Euro gibt es einfach nicht.
Belege sammeln
Wer dennoch in die Falle getappt ist, hat nicht viele Möglichkeiten. Kam der Zweifel schnell nach dem Klick zur Bestellung, dann rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, umgehend die Bank aufzufordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Wenige Stunden nach der Bestellung ist das laut Verbraucherzentrale meist noch möglich.
Ansonsten sollten Kunden alle Belege sammeln, also den Kaufvertrag, die Bestellbestätigung sowie Mails. Ratsam ist es auch, einen Screenshot von dem Shop und dem Angebot zu machen. Das hilft der Polizei bei der Verfolgung einer Strafanzeige, denn sie steht oft vor dem Problem, dass der Shop schon wieder gelöscht ist, wenn der Betrug auffliegt.
Quelle: www1.wdr.de/verbraucher/digita…ittippsundtrends-118.html
Stand: 18.07.2017, 14:58
Sie sehen professionell aus, manchmal sind es Kopien seriöser Webseiten, die Internet-Adresse ist auf den ersten Blick vertrauenserweckend, die Bilder sind scharf: Doch das freundliche Angebot hat einen Haken. Es dient nur dem Abkassieren.
Gelockt werden die arglosen Kunden mit Schnäppchenangeboten für Markenprodukte. Eine Gucci-Tasche für 99 statt 299 Euro, ein iPhone für 89 Euro statt mehrerer hundert, Adidas-Turnschuhe zum halben Preis – das sind die Köder der so genannten „Fake-Shops“ im Internet. Mehrere Tausend Menschen fallen jedes Jahr darauf herein.
Verdächtig bei Vorkasse
Der Betrug funktioniert nur, wenn die Kunden ihr Geld vor der Lieferung abliefern. Dabei können sie von Glück reden, wenn sie überhaupt etwas bekommen. Oft wird nicht einmal ein gefälschtes Produkt geliefert, sondern gar nichts. Gern bieten solche Seiten zunächst alle Bezahlmöglichkeiten an, am Ende bleibt „aus technischen Gründen“ aber nur Vorkasse, Überweisung oder Nachnahme übrig. Wer sich darauf einlässt, kann sich das Geld aber nicht wie bei einer Lastschrift zurückholen.
Neben der für Kunden ungünstigen Zahlungsweise machen sich die betrügerischen Seiten an verschiedenen Punkten verdächtig. Die Internetadresse ist oft nicht ganz sauber: Die Endung „.de“ wird zum Beispiel mit „.com“ ergänzt oder die Seite wird nicht über eine sichere Verbindung angezeigt, die am Kürzel „https“ erkennbar wäre.
Mit falschen Siegeln und ohne Impressum
Auch fehlende oder unvollständige Kontaktmöglichkeiten zu den Betreibern sollten skeptisch machen. Wenn kein Impressum vorhanden ist oder dort nur eine Postfach-Adresse steht oder eine kostenpflichtige Telefonnummer, stimmt etwas nicht. Ebenfalls sind fehlende oder schlecht übersetzte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ein Hinweis auf dubiose Geschäfte.
Häufig versuchen Betrüger, mit frei erfundenen Gütesiegeln Eindruck zu machen. Selbst renommierte Qualitätszeichen werden eingesetzt, aber nur als Kopie und ohne dahinter liegenden Link zum Siegelbetreiber. Stutzig werden kann man auch, wenn im Shop nur überschwängliche Lobeshymnen von Kunden zitiert werden. Mit einer einfachen Suche im Netz finden sich dann vielleicht schon Einträge verärgerter Kunden in Foren, die ehrlicher sind.
Eines der wichtigsten Indizien ist aber das Schnäppchen selbst. Ein fabrikneues iPhone für 89 Euro gibt es einfach nicht.
Belege sammeln
Wer dennoch in die Falle getappt ist, hat nicht viele Möglichkeiten. Kam der Zweifel schnell nach dem Klick zur Bestellung, dann rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, umgehend die Bank aufzufordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Wenige Stunden nach der Bestellung ist das laut Verbraucherzentrale meist noch möglich.
Ansonsten sollten Kunden alle Belege sammeln, also den Kaufvertrag, die Bestellbestätigung sowie Mails. Ratsam ist es auch, einen Screenshot von dem Shop und dem Angebot zu machen. Das hilft der Polizei bei der Verfolgung einer Strafanzeige, denn sie steht oft vor dem Problem, dass der Shop schon wieder gelöscht ist, wenn der Betrug auffliegt.
Quelle: www1.wdr.de/verbraucher/digita…ittippsundtrends-118.html
Stand: 18.07.2017, 14:58