Hallo,
ich wollte vor einigen Tagen eine DVD mit einem Spielfilm ersteigern, aber die Auktion wurde von eBay vorher beendet und ich bekamm von eBay eine eMail (siehe unten).
Von diesem Film gibt es zwei Version, eine FSK16-Version und eine FSK18-Version.
Der Verkäufer hat in der Artikelbeschreibung die FSK nicht angegeben.
Was soll ich jetzt machen? Soll ich wie eBay es mir geschrieben hat, diesen Fall von einem Anwalt prüfen lassen oder soll ich es einfach lassen, da ich nur mein Gebot abgegeben habe.
Danke schon mal im Voraus.
eBay-eMail:
--------------------------------------------------------------------------------------------
Hallo <richtiger Name> (<eMail-Adresse>),
wir moechten Sie darauf aufmerksam machen, dass das folgende Angebot, bei dem Sie geboten haben, vorzeitig beendet wurde:
<Artikelnummer> - <Artikelbeschreibung>
Es ist bei eBay verboten, Filme anzubieten, die von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) mit der Freigabe "ab 18" bzw. "Keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind oder nicht geprueft wurden.
Da ueber den Versand- und Internet-Handel keine kontrollierte Abgabe von FSK 18 und indizierten Medien an Erwachsene gewaehrleistet ist, hat der Gesetzgeber aus Gruenden des Jugendschutzes den Handel dieser Medien ueber das Internet verboten.
Demnach ist das Anbieten von folgenden Medien bei eBay verboten:
- Traegermedien, die die Bundespruefstelle fuer jugendgefaehrdende Medien indiziert hat
- Traegermedien, die unabhaengig von einer Indizierung schwer jugendgefaehrdend sind
- Traegermedien, die von der FSK mit "Keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind
- Traegermedien, die mit "Freigegeben ab 18 Jahre" gekennzeichnet sind und
- Bildtraeger mit Filmen, die nicht gekennzeichnet sind
Wenn Sie auf den oben genannten Artikel geboten haben, ergibt sich durch die Beendigung des Angebots keine Kaufverpflichtung.
Haben Sie allerdings das Angebot zu einem Festpreis sofort gekauft, bleiben Ihre vertraglichen Verpflichtungen trotz Beendigung des Angebots durch eBay bestehen. Ein Verstoss gegen ein gesetzliches Verbot kann allerdings dazu fuehren, dass der Vertrag gegenstandslos ist.
Um Ihren konkreten Einzelfall zu pruefen, empfehlen wir Ihnen, sich eine Rechtsauskunft bei einer dafuer zugelassenen Beratungsstelle oder bei einem Anwalt einzuholen.
Zum besseren Verstaendnis lesen Sie bitte auch die eBay-AGB und Grundsaetze unter:
pages.ebay.de/help/policies/index.html
Mit freundlichen Gruessen
Kundenservice (eBay-Sicherheit)
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ich wollte vor einigen Tagen eine DVD mit einem Spielfilm ersteigern, aber die Auktion wurde von eBay vorher beendet und ich bekamm von eBay eine eMail (siehe unten).
Von diesem Film gibt es zwei Version, eine FSK16-Version und eine FSK18-Version.
Der Verkäufer hat in der Artikelbeschreibung die FSK nicht angegeben.
Was soll ich jetzt machen? Soll ich wie eBay es mir geschrieben hat, diesen Fall von einem Anwalt prüfen lassen oder soll ich es einfach lassen, da ich nur mein Gebot abgegeben habe.
Danke schon mal im Voraus.
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Es ist bei eBay verboten, Filme anzubieten, die von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) mit der Freigabe "ab 18" bzw. "Keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind oder nicht geprueft wurden.
Da ueber den Versand- und Internet-Handel keine kontrollierte Abgabe von FSK 18 und indizierten Medien an Erwachsene gewaehrleistet ist, hat der Gesetzgeber aus Gruenden des Jugendschutzes den Handel dieser Medien ueber das Internet verboten.
Demnach ist das Anbieten von folgenden Medien bei eBay verboten:
- Traegermedien, die die Bundespruefstelle fuer jugendgefaehrdende Medien indiziert hat
- Traegermedien, die unabhaengig von einer Indizierung schwer jugendgefaehrdend sind
- Traegermedien, die von der FSK mit "Keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind
- Traegermedien, die mit "Freigegeben ab 18 Jahre" gekennzeichnet sind und
- Bildtraeger mit Filmen, die nicht gekennzeichnet sind
Wenn Sie auf den oben genannten Artikel geboten haben, ergibt sich durch die Beendigung des Angebots keine Kaufverpflichtung.
Haben Sie allerdings das Angebot zu einem Festpreis sofort gekauft, bleiben Ihre vertraglichen Verpflichtungen trotz Beendigung des Angebots durch eBay bestehen. Ein Verstoss gegen ein gesetzliches Verbot kann allerdings dazu fuehren, dass der Vertrag gegenstandslos ist.
Um Ihren konkreten Einzelfall zu pruefen, empfehlen wir Ihnen, sich eine Rechtsauskunft bei einer dafuer zugelassenen Beratungsstelle oder bei einem Anwalt einzuholen.
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