FSK 18- Verbotener Artikel

    • FSK 18- Verbotener Artikel

      Hallo,

      ich wollte vor einigen Tagen eine DVD mit einem Spielfilm ersteigern, aber die Auktion wurde von eBay vorher beendet und ich bekamm von eBay eine eMail (siehe unten).

      Von diesem Film gibt es zwei Version, eine FSK16-Version und eine FSK18-Version.
      Der Verkäufer hat in der Artikelbeschreibung die FSK nicht angegeben.

      Was soll ich jetzt machen? Soll ich wie eBay es mir geschrieben hat, diesen Fall von einem Anwalt prüfen lassen oder soll ich es einfach lassen, da ich nur mein Gebot abgegeben habe.

      Danke schon mal im Voraus.


      eBay-eMail:
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      Hallo <richtiger Name> (<eMail-Adresse>),

      wir moechten Sie darauf aufmerksam machen, dass das folgende Angebot, bei dem Sie geboten haben, vorzeitig beendet wurde:

      <Artikelnummer> - <Artikelbeschreibung>

      Es ist bei eBay verboten, Filme anzubieten, die von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) mit der Freigabe "ab 18" bzw. "Keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind oder nicht geprueft wurden.

      Da ueber den Versand- und Internet-Handel keine kontrollierte Abgabe von FSK 18 und indizierten Medien an Erwachsene gewaehrleistet ist, hat der Gesetzgeber aus Gruenden des Jugendschutzes den Handel dieser Medien ueber das Internet verboten.

      Demnach ist das Anbieten von folgenden Medien bei eBay verboten:

      - Traegermedien, die die Bundespruefstelle fuer jugendgefaehrdende Medien indiziert hat
      - Traegermedien, die unabhaengig von einer Indizierung schwer jugendgefaehrdend sind
      - Traegermedien, die von der FSK mit "Keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind
      - Traegermedien, die mit "Freigegeben ab 18 Jahre" gekennzeichnet sind und
      - Bildtraeger mit Filmen, die nicht gekennzeichnet sind

      Wenn Sie auf den oben genannten Artikel geboten haben, ergibt sich durch die Beendigung des Angebots keine Kaufverpflichtung.

      Haben Sie allerdings das Angebot zu einem Festpreis sofort gekauft, bleiben Ihre vertraglichen Verpflichtungen trotz Beendigung des Angebots durch eBay bestehen. Ein Verstoss gegen ein gesetzliches Verbot kann allerdings dazu fuehren, dass der Vertrag gegenstandslos ist.

      Um Ihren konkreten Einzelfall zu pruefen, empfehlen wir Ihnen, sich eine Rechtsauskunft bei einer dafuer zugelassenen Beratungsstelle oder bei einem Anwalt einzuholen.

      Zum besseren Verstaendnis lesen Sie bitte auch die eBay-AGB und Grundsaetze unter:

      pages.ebay.de/help/policies/index.html

      Mit freundlichen Gruessen

      Kundenservice (eBay-Sicherheit)
      Community Watch
    • Verbotener Artikel

      Rat beim Anwalt einholen ... sowas kann auch nur eBay empfehlen !!!

      Hallo Rion,

      zunächst ein herzliches Willkommen im Forum !!

      Die Mail, ist eine Standart-Mail seitens eBay. Liegt Dir viel am Erwerb dieses Filmes ?? Wenn ja, dann versuch irgendwie mit dem Verkäufer über eMail in Kontakt zu treten und kauf das Ding außerhalb eBays.

      Ansonsten woanders umsehen ... bei Amazon oder anderen Anbietern.
      Meine Seiten im Netz: Revierkicker | Soccerhall Lünen
    • RE: Verbotener Artikel

      Was soll ich jetzt machen? Soll ich wie eBay es mir geschrieben hat, diesen Fall von einem Anwalt prüfen lassen oder soll ich es einfach lassen, da ich nur mein Gebot abgegeben habe.


      du musst jetzt gar nichts mehr machen. Da das Angebot rausgenommen wurde, passiert nichts mehr. Du hast nichts verbotenens getan und auch nicht gekauft. eBay schmeisst halt nur alles raus von dem aus auch eine FSK 18 Version gibt und nicht erkennen können das es sich um die 16er Version handelt. Die 18er dürfen nämlich nicht über den Versandhandel vertrieben werden.

      Ich würde vorgehen wie unser 5er-Fahrer vorgeschlagen hat. Wenn du jedoch die 18er möchtest wirst du bei Amazon auch nicht viel Erfolg haben.
    • RE: Verbotener Artikel

      Da sollte es aber kein Problem geben (nur bei einigen Filme wäre Ich
      skeptisch!) weil Ich als Verkäufer dann nach Verkaufsende darum
      bitten würde eine Kopie des Personalausweises zu faxen und dann an die
      Person gegen Einschreiben Eigenhändig die DVD verschicken.

      Wobei Ich die ganze FSK geschichte, na ja bei einigen Filmen, finde
      ich es übertrieben.

      FSK ist zwar nicht schlecht, aber es liegt eigentlich an den Eltern und dem
      Umfeld die dem Kind gewisse Filme erklären.

      Gruesse,

      David.
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