Hallo,
vor 3 Wochen erhielt ich eine E-Mail eines mir unbekannten eBay-Mitglieds, der erklärte, dass er vor 3,5 Jahren zum Zeitpunkt des Abbruchs der Auktion Höchstbietender mit seinem, im Gegensatz zum aktuellen, damals abweichenden ebay-Namen auf ein Fahrzeug gewesen sei.
Er bat um Mitteilung der Kontonummer um den Betrag im unteren Hunderterbereich zu überweisen und Bestimmung des Abholortes.
Mein eBay-Account wird nur ganz selten von mir, sondern seit Jahren in der Mehrzahl von meinem Verlobten benutzt, der auch die Zugangsdaten hat.
Da mir weder ein Fahrzeugverkauf noch ein Auktionsabbruch bekannt ist, habe ich dies dem unbekannten Mitglied mitgeteilt.
Nur wenige Tage später erhielt ich ein Schreiben seines Anwalts, in der die Herausgabe des Fahrzeugs gefordert wird oder ersatzweise Schadensersatz iH des Schätzwertes abzüglich des angeblichen Gebots.
Noch bevor ich dezidiert darauf antworten oder Nachforschungen betreiben konnte, wurde mir Ende Dezember 2017 durch das Amtsgericht ein Mahnbescheid zugestellt, offenbar um eine Verjährungsfrist einzuhalten.
Ich habe daraufhin zunächst einmal mit meinem Verlobten über einen möglichen Vorgang in 2014 gesprochen, aber auch ihm war kein Fahrzeugverkauf bekannt.
Allerdings räumte er ein, dass sein Vater vor Jahren einmal auch, ohne dass dieser von mir eBay-Zugangsdaten oder eine Zustimmung erhalten hat, 2 Fahrzeuge über Auktionen verkauft hat. Mein Verlobter hatte ihm die Zugangsdaten dazu mitgeteilt.
Eine Aktion, möglicherweise die besagte, sei auch vorzeitig abgebrochen worden, allerdings aus der Erinnerung seines. Vaters rechtzeitig und mit triftigem Grund.
Ich habe dann eBay kontaktiert um die Daten der Auktion mit der vom Kläger genannten Artikelnummer und auch um weitere Daten des unbekannten eBay-Mitglieds zu erhalten.
Trotz mehrfacher Nachfrage via E-Mail konnte der eBay-Service keinen Auktionshaus-Vorgang mit der Artikelnummer finden.
Weiterhin wurde mir mitgeteilt, dass der Klagende seit über zehn Jahren eBay-Mitglied mit inzwischen 3 wechselnden eBay Namen ist.
Gegen den Mahnbescheid habe ich sofort Widerspruch eingelegt, möchte mich aber für eine mögliche Auseinandersetzung wappnen.
Meine Fragen wären:
1.Wäre ich streng genommen überhaupt Vertragspartner, wenn mein Konto ohne mein Wissen und meine Zustimmung von Dritten benutzt wird. Schließlich habe ich die Zugangsdaten ausschließlich meinem Verlobten zu dessen eigener Verwendung gegeben.
Darüber hinaus wäre es bei einem fiktiven Verkauf eines Fahrzeugs, im Gegensatz zum Versand, bei Abholung und Übergabe des Fahrzeugs zu einem Aufeinandertreffen der eigentlichen Vertragspartner gekommen.
2. Das Vorgehen der Gegenseite erinnert in seinen Merkmalen auf einen so genannten Abbruchjäger hin.
Hinweise dafür sind, dass er seine Forderung jetzt erstmalig nach 3,5 Jahren geltend macht, sofort den Schadensersatz beziffert und Mahnbescheid erlässt, mit wechselnden Identitäten bei eBay agiert und, wenn man seinen vorherigen eBay-Namen googelt, auf einen Vorgang bei eBay.uk trifft, bei der sich ein englischer Verkäufer ebenfalls mit ihm in ähnlicher Form auseinandersetzen musste, und Auskünfte über die deutsche Rechtslage in solchen Fällen einzuholen versuchte.
3. Wie kann ich erreichen, dass eBay mir seine Aktivitäten unter seiner vorherigen eBay-Namen offen legt?
Und weiterhin, wie kann ich erreichen, dass eBay intensiv nach dem angeblichen Auktionsvorgang mit der Artikelnummer sucht, obwohl mir mitgeteilt wurde, diese Artikelnummer bestünde nicht. Ich gehe allerdings davon aus, dass irgendetwas vorliegen muss, sonst würde das Risiko eines Mahnbescheides mit den dazugehörigen Kosten, nicht eingegangen
Danke für hilfreiche Hinweise.
vor 3 Wochen erhielt ich eine E-Mail eines mir unbekannten eBay-Mitglieds, der erklärte, dass er vor 3,5 Jahren zum Zeitpunkt des Abbruchs der Auktion Höchstbietender mit seinem, im Gegensatz zum aktuellen, damals abweichenden ebay-Namen auf ein Fahrzeug gewesen sei.
Er bat um Mitteilung der Kontonummer um den Betrag im unteren Hunderterbereich zu überweisen und Bestimmung des Abholortes.
Mein eBay-Account wird nur ganz selten von mir, sondern seit Jahren in der Mehrzahl von meinem Verlobten benutzt, der auch die Zugangsdaten hat.
Da mir weder ein Fahrzeugverkauf noch ein Auktionsabbruch bekannt ist, habe ich dies dem unbekannten Mitglied mitgeteilt.
Nur wenige Tage später erhielt ich ein Schreiben seines Anwalts, in der die Herausgabe des Fahrzeugs gefordert wird oder ersatzweise Schadensersatz iH des Schätzwertes abzüglich des angeblichen Gebots.
Noch bevor ich dezidiert darauf antworten oder Nachforschungen betreiben konnte, wurde mir Ende Dezember 2017 durch das Amtsgericht ein Mahnbescheid zugestellt, offenbar um eine Verjährungsfrist einzuhalten.
Ich habe daraufhin zunächst einmal mit meinem Verlobten über einen möglichen Vorgang in 2014 gesprochen, aber auch ihm war kein Fahrzeugverkauf bekannt.
Allerdings räumte er ein, dass sein Vater vor Jahren einmal auch, ohne dass dieser von mir eBay-Zugangsdaten oder eine Zustimmung erhalten hat, 2 Fahrzeuge über Auktionen verkauft hat. Mein Verlobter hatte ihm die Zugangsdaten dazu mitgeteilt.
Eine Aktion, möglicherweise die besagte, sei auch vorzeitig abgebrochen worden, allerdings aus der Erinnerung seines. Vaters rechtzeitig und mit triftigem Grund.
Ich habe dann eBay kontaktiert um die Daten der Auktion mit der vom Kläger genannten Artikelnummer und auch um weitere Daten des unbekannten eBay-Mitglieds zu erhalten.
Trotz mehrfacher Nachfrage via E-Mail konnte der eBay-Service keinen Auktionshaus-Vorgang mit der Artikelnummer finden.
Weiterhin wurde mir mitgeteilt, dass der Klagende seit über zehn Jahren eBay-Mitglied mit inzwischen 3 wechselnden eBay Namen ist.
Gegen den Mahnbescheid habe ich sofort Widerspruch eingelegt, möchte mich aber für eine mögliche Auseinandersetzung wappnen.
Meine Fragen wären:
1.Wäre ich streng genommen überhaupt Vertragspartner, wenn mein Konto ohne mein Wissen und meine Zustimmung von Dritten benutzt wird. Schließlich habe ich die Zugangsdaten ausschließlich meinem Verlobten zu dessen eigener Verwendung gegeben.
Darüber hinaus wäre es bei einem fiktiven Verkauf eines Fahrzeugs, im Gegensatz zum Versand, bei Abholung und Übergabe des Fahrzeugs zu einem Aufeinandertreffen der eigentlichen Vertragspartner gekommen.
2. Das Vorgehen der Gegenseite erinnert in seinen Merkmalen auf einen so genannten Abbruchjäger hin.
Hinweise dafür sind, dass er seine Forderung jetzt erstmalig nach 3,5 Jahren geltend macht, sofort den Schadensersatz beziffert und Mahnbescheid erlässt, mit wechselnden Identitäten bei eBay agiert und, wenn man seinen vorherigen eBay-Namen googelt, auf einen Vorgang bei eBay.uk trifft, bei der sich ein englischer Verkäufer ebenfalls mit ihm in ähnlicher Form auseinandersetzen musste, und Auskünfte über die deutsche Rechtslage in solchen Fällen einzuholen versuchte.
3. Wie kann ich erreichen, dass eBay mir seine Aktivitäten unter seiner vorherigen eBay-Namen offen legt?
Und weiterhin, wie kann ich erreichen, dass eBay intensiv nach dem angeblichen Auktionsvorgang mit der Artikelnummer sucht, obwohl mir mitgeteilt wurde, diese Artikelnummer bestünde nicht. Ich gehe allerdings davon aus, dass irgendetwas vorliegen muss, sonst würde das Risiko eines Mahnbescheides mit den dazugehörigen Kosten, nicht eingegangen
Danke für hilfreiche Hinweise.