Eltern dürfen ihre Kinder nur in extre-
men Ausnahmefällen komplett enterben.
Der so genannte Pflichtteil darf Kin-
dern nur bei einem außergewöhnlich
schwerwiegenden Fehlverhalten gegenüber
ihren Eltern entzogen werden, wie das
Karlsruher Bundesverfassungsgericht in
einem Grundsatzurteil entschieden hat.
Damit hoben die Richter ein spektakulä-
res Urteil des Oberlandesgerichts Köln
auf, das einem Sohn, der seine eigene
Mutter umgebracht hatte, den Pflicht-
teil an ihrem Erbe zugesprochen hatte.
Az. 1 BvR 1644/00 und 1 BvR 188/03