Kinder nur in Extremfällen enterben

    • Kinder nur in Extremfällen enterben

      Eltern dürfen ihre Kinder nur in extre-
      men Ausnahmefällen komplett enterben.
      Der so genannte Pflichtteil darf Kin-
      dern nur bei einem außergewöhnlich
      schwerwiegenden Fehlverhalten gegenüber
      ihren Eltern entzogen werden, wie das
      Karlsruher Bundesverfassungsgericht in
      einem Grundsatzurteil entschieden hat.

      Damit hoben die Richter ein spektakulä-
      res Urteil des Oberlandesgerichts Köln
      auf, das einem Sohn, der seine eigene
      Mutter umgebracht hatte, den Pflicht-
      teil an ihrem Erbe zugesprochen hatte.
      Az. 1 BvR 1644/00 und 1 BvR 188/03