Angehender Lehrer darf entlassen werden

    • Angehender Lehrer darf entlassen werden

      Ein angehender Lehrer darf wegen man-
      gelnder Leistungen aus dem so genannten
      Vorbereitungsdienst entlassen werden.
      Das entschied das Oberverwaltungsge-
      richt Rheinland-Pfalz in Koblenz. Um
      einem geordneten Unterricht zu gewähr-
      leisten und unnötige Ausbildungszeiten
      zu vermeiden, sei dieser Schritt ge-
      rechtfertigt. (Az.: 2 B 11152/04)

      Das Gericht bestätigte damit die Ent-
      lassung einer Studienreferendarin. Nach
      den Feststellungen der Schulbehörde
      nahm die angehende Lehrerin mehrfach
      nicht an Konferenzen teil, war unpünkt-
      lich und oft unvorbereitet.